Tierhaltung: Bundesregierung sperrt sich gegen transparente Antibiotika-Erfassung
PRESSEMITTEILUNG
NR. 0832/2011
Datum: 21.09.2011
Tierhaltung: Bundesregierung sperrt sich gegen transparente Antibiotika-
Erfassung
Zur heutigen Erklärung des Bundesregierung im Ausschuss für Ernährung,
Landwirtschaft und Verbraucherschutz, an dem bestehenden System der
Antibiotika-Erfassung festzuhalten, erklärt Friedrich Ostendorff,
Sprecher für Agrarpolitik:
Wir bedauern außerordentlich, dass sich die Bundesregierung weiterhin
weigert, die Antibiotika-Vergabe in der Tierhaltung transparent zu
erfassen. Die Bundesregierung bleibt passiv, obwohl ihre Antwort auf
unsere Kleine Anfrage zum Antibiotikaeinsatz in der Tierhaltung (Drs. 17/
6908) den Handlungsbedarf offenlegt. Die genannten Zahlen verdeutlichen,
dass die permanente Vergabe von Antibiotika, die zur Bildung von
Resistenzen führt, zentraler Bestandteil im System der
Intensivtierhaltung ist.
Wir brauchen deshalb eine Transparenz-Offensive bei der Vergabe von
Antibiotika. Es muss klar offengelegt werden, welcher Arzt wie viele
Medikamente und zu welchem Zweck verschreibt. Diese Position wird auch
von der Bundestierärztekammer unterstützt [1]. Wir fordern die
Bundesregierung auf -gerade auch im Hinblick auf mögliche Krisen und
Skandale -, ihre Verweigerungshaltung aufzugeben und den gesetzlichen
Rahmen für Transparenz sowie risikoorientierte Überwachung zu schaffen.
Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen - Pressestelle
Dorotheenstraße 101 - 10117 Berlin
Tel-Nr. 030-227 57213 - Fax-Nr. 030-227 56962
presse ät gruene-bundestag.de
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Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Grünen zum
Antibiotikaverbrauch
Sehr geehrte Damen und Herren,
die Süddeutsche Zeitung berichtet heute und Report Mainz wird es am Abend
in einen Fernsehbeitrag tun: Die Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen
hat eine kleine Anfrage zum Thema "Antibiotikaeinsatz in der Tierhaltung"
erarbeitet. Die Antwort [*] der Bundesregierung (Drs. 17/6908) zeigt den
massiven Handlungsbedarf, der bei der Kontrolle und der Transparenz bei
Antibiotikavergabe in der Tierhaltung besteht.
Hier die interessantesten Ergebnisse:
* Die Bundesregierung vermutet im Einsatz von Antibiotika in der
Tierhaltung einen wesentlichen Faktor für die Bildung von Resistenzen.
* Schweine erhalten nach Zahlen des Bundesinstituts für Risikobewertung
(BfR) im Laufe ihres etwa 5-monatigen Lebens 5,9 mal Antibiotika. Für
Geflügel gibt die Bundesregierung keine Zahl an. Aber auch zu den
Zahlen aus Niedersachsen -nach denen Masthähnchen in ihrem ca. 32-
tägigen Leben 2,3 mal Antibiotika erhalten, will sie sich nicht äußern,
da diese nicht repräsentativ seien.
* Die Regierung bestätigt, dass MRSA in konventionellen Großställen
häufiger vorkommt, als in biologischer Haltung. Die Zusammenhänge
würden weiter untersucht. Angenommen werden Faktoren wie die
Bestandsgröße, der Transport, Haltung mit bzw. ohne Einstreu .
* Die Bundesregierung wird weiter kein obligatorisches MRSA-"Screening"
in Krankenhäusern durchführen, wie es in den Niederlanden üblich ist.
* Die Bundesregierung bestätigt MRSA-Vorkommen im Stallstaub. Sie kennt
keine konkreten Ergebnisse bezüglich von MRSA in Abluft von
Tierhaltungsanlagen, obwohl gerade eine Studie der Uni Utrecht
(Auftraggeber: Niederländische Regierung) eine erhöhte Zahl von MRSA-
Keimen in der Luft in 1000 m Umgebung von Tierfabriken nachgewiesen
hat.
* Die Regierung verteidigt die Sonderregelung der Verordnung zur DIMDI-
AMV (elektronische Erfassung der Antibiotika-Vergabe), nach der bei
Geflügel-Tierärzten nicht die ersten Ziffern der PLZ aufgeführt werden.
Grund: Geflügeltierärzte wären durch die Angabe persönlich
identifizierbar, Folge: "Ungleichbehandlung der Rechtsanwender".
Gleichzeitig bestätigt die Bundesregierung aber, dass Geflügel-
Antibiotika grundsätzlich auch in der Schweinehaltung angewendet werden
können. Eine risikoorientierte Datenerhebung, zu der sich die
Bundesregierung immer wieder bekennt, wird so ad absurdum geführt.
* Nach Aussage der Bundesregierung müssen die Länder beurteilen, ob eine
risikoorientierte Überwachung mittels der Angabe der ersten beiden
Ziffern der Postleitzahl möglich ist (Frage 41), weist aber noch einmal
darauf hin, dass die Länder unabhängig von der DIMDI-AMV den
gesetzlichen Auftrag haben, die Anwendung arzneimittelrechtlicher
Vorschriften zu überwachen (Frage 43). NRW und Niedersachsen sehen die
Ausnahmeregelung als problematisch und fordern deren Nachbesserung.
Bei weiteren Nachfragen können Sie sich gerne an das Büro von Friedrich
Ostendorff (030-227-77051) oder das Büro von Bärbel Höhn (030-227-74499)
wenden.
Viele Grüße
Marius Knaak
Pressestelle
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