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Sabine Ellersick <S.ELLERSICK ät NADESHDA.org>11. Jan 2012 23:40

Bayer, Unis und die Informationsfreiheit - Streit um den Geheimvertrag

Dieser Text unterliegt dem Urheberrecht und dient exklusiv Ihrer
persönlichen Information.
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http://www.taz.de/!85219/

die tageszeitung, 9. Januar 2012


Bayer, Unis und die Informationsfreiheit
Streit um den Geheimvertrag

Die Uni Köln will ihren Vertrag mit dem Bayer-Konzern unter Verschluss
halten. Der Fall liegt jetzt beim Verwaltungsgericht Köln. Doch dem
Pharmariesen passt das nicht.

von Bernd Kramer

Der Pharmariese Bayer fährt schwere Geschütze auf. Das industriekritische
Bündnis Coordination gegen Bayer-Gefahren (CBG) hatte die Universität Köln
vergeblich aufgefordert, ihren Kooperationsvertrag mit dem Konzern
öffentlich zu machen.

Bündnis-Vorstand Philipp Mimkes reichte darum Klage beim Kölner
Verwaltungsgericht ein - und berief sich dabei auf das
Informationsfreiheitsgesetz des Landes NRW, das den Zugang zu Dokumenten
öffentlicher Stellen regelt. Doch Bayer stellt nun die Rechtmäßigkeit dieses
Verfahrens in Frage.

Der Konzern verweist auf einen Passus im Gesetz, wonach nur Privatpersonen,
aber keine Vereine Anträge auf Offenlegung stellen dürften. Die Anwälte des
Konzerns argumentieren nun, der Kläger Mimkes werde "lediglich vorgeschoben,
um an die begehrten Informationen zu gelangen", wie es in einem Schreiben an
das Gericht heißt.

Der Landesdatenschutzbeauftragte Ulrich Lepper, der die Uni ebenfalls zur
Offenlegung des Vertrags aufgefordert hatte, zeigt sich über diese Logik
verwundert: "Dem Informationsanspruch einer Einzelperson kann nicht
entgegenstehen, dass sie in einer bestimmten Organisation tätig ist", sagte
seine Sprecherin der taz.

Mimkes Anwalt, Harro Schultze, bezweifelt, dass Bayer mit diesem Schachzug
durchkommt: "Das Gesetz sagt ja nicht, dass hinter der Klage einer Person
keine Bürgerinitiative stehen darf. Das wäre auch völlig lebensfremd."

Uni und Konzern wollen Details unter Verschluss halten

Vor Gericht wird Bayer von der renommierten Kanzlei Freshfield vertreten.
Auch die Universität Köln, gegen die sich die Klage richtet, hat sich
Rechtshilfe gesucht. Sie beauftragte die Kanzlei Redeker, die derzeit auch
Bundespräsident Wulff in seiner Kreditaffäre berät.

Der Aufwand zeigt, wie sehr beiden Seiten daran gelegen ist, die Konditionen
ihrer "präferierten Partnerschaft" unter Verschluss zu halten, welche im
März 2008 vereinbart wurde, um bei der Entwicklung neuer Medikamente
zusammenzuarbeiten. Das Anti-Bayer-Bündnis fürchtet, dass Bayer durch den
Vertrag unliebsame Studien verhindern und die Universität nicht genügend an
Patenten beteiligt werden könnte.

Ausnahmen sind andernorts eher unüblich

Die Universität hatte sich bisher geweigert, den Vertragstext offenzulegen.
Sie berief sich dabei auf eine Ausnahmeklausel im
Informationsfreiheitsgesetz des Landes. Danach müssen Hochschulen keine
Dokumente zugänglich machen, die Details der Forschung und Lehre berühren.

Solche Ausnahmeregelungen sind andernorts eher unüblich. "In einem anderen
Bundesland wäre der Vertrag längst öffentlich", meint deshalb der Anwalt des
Klägers, Harro Schultze. "Vielleicht ist diese Einschränkung der
Informationsfreiheit, wie sie in Nordrhein-Westfalen besteht, sogar
verfassungswidrig. Dann muss sie gekippt werden."

Tatsächlich entbinden nur wenige Bundesländer ihre Hochschulen in Frage der
Forschung und Lehre ausdrücklich von der Informationspflicht, wie
Nordrhein-Westfalen es macht. Eines davon ist Sachsen-Anhalt. Dessen
Wissenschaftsministerin Brigitta Wolff (CDU) antwortete deshalb im September
auf eine Anfrage der Grünen im Landtag von Magdeburg, dass
Kooperationsverträge zwischen Hochschulen und Unternehmen "grundsätzlich der
Vertraulichkeit" unterlägen.

Rechtsexperten bezweifeln allerdings, ob Unis ihre Verträge so pauschal
unter Verschluss halten dürfen. Der Augsburger Rechtsprofessor und
Informationsfreiheitsexperte Matthias Rossi geht davon aus, dass
Ausnahmeregeln für Hochschulen, wenn es sie gibt, stets eng ausgelegt werden
müssten.


Die Universität überdenkt ihre Kooperation mit der Wirtschaft
Organisatorische Fragen der Zusammenarbeit fielen nicht automatisch unter
die Regelung. "Ich räume der Klage gute Erfolgsaussichten ein", sagte Rossi
der taz. Ähnlich sieht das auch der nordrhein-westfälische
Datenschutzbeauftragte Ulrich Lepper.

Die Universität Köln will sich zum laufenden Verfahren nicht äußern, ebenso
wenig der Bayer-Konzern. Die Universität überdenkt inzwischen aber ihre
Kooperationen mit der Wirtschaft. Eine Gruppe aus Studierenden und
Professoren soll jetzt Empfehlungen für künftige Verträge mit Unternehmen
ausarbeiten, erklärte ein Uni-Sprecher.

Der Bayer-Konzern wiederum fürchtet offenbar um weitere Verträge mit
deutschen Hochschulen, sollte die Kölner Vereinbarung öffentlich werden. Der
Konzern könne dann "auf Jahre hinaus nicht mehr auf Augenhöhe um
wissenschaftliche Kooperationspartner werben", schreiben die Anwälte.

"Das klingt so, als hätte Bayer die Uni über den Tisch gezogen", sagt
Philipp Mimkes. "Denn wenn die Regelungen fair sind - warum sollten sie dann
andere Unis abschrecken?".

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alle Infos zur Klage: www.cbgnetwork.org/2730.html


Die CBG ruft zu Spenden zur Finanzierung des Verfahrens auf: Konto 8016 533
000 bei der GLS Bank, BLZ 430 609 67 (Empfänger: CBG, Stichwort:
Informationsfreiheit)


Coordination gegen BAYER-Gefahren (CBG)
eMail CBGnetwork ät aol.com
Internet www.CBGnetwork.org
Twitter: twitter.com/BayerGefahren
Facebook
www.facebook.com/pages/Coordination-gegen-BAYER-Gefahren-CBG/127538777294665

Tel 0211-333 911, Fax 0211-333 940

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Beirat
Prof. Dr. Jürgen Rochlitz, Chemiker, ehem. MdB, Burgwald
Dr. Sigrid Müller, Pharmakologin, Bremen
Prof. Dr. Anton Schneider, Baubiologe, Neubeuern
Prof. Rainer Roth, Sozialwissenschaftler, Frankfurt/M.
Prof. Jürgen Junginger, Designer (i.R.), Krefeld
Dr. Erika Abczynski, Kinderärztin, Dormagen
Eva Bulling-Schröter, MdB, Berlin
Dr. Janis Schmelzer, Historiker, Berlin
Wolfram Esche, Rechtsanwalt, Köln
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