Pressemitteilung des Behindertenbeauftragten der Bundesregierung: Pressemitteilung des Inklusionsbeirates bei der Staatlichen Koordinierungsstelle
Pressemitteilung Nr. 52/2011
02. Dezember 2011
Pressemitteilung des Inklusionsbeirates bei der Staatlichen
Koordinierungsstelle
Inklusionsbeirat kritisiert Empfehlungen der Kultusministerkonferenz zur
inklusiven Bildung
Auf ihrer gestrigen Sitzung kritisierten die Mitglieder des
Inklusionsbeirats die am 25. November 2011 veröffentlichten Empfehlungen der
Kultusministerkonferenz zur inklusiven
Bildung. Insbesondere fehle ein uneingeschränktes Zugangsrecht zur
Regelschule, lautet ein zentraler Kritikpunkt des Inklusionsbeirats der
Staatlichen Koordinierungsstelle nach Artikel 33
UN-Behindertenrechtskonvention. Schließlich haben laut UN-BRK alle Kinder
mit und ohne Behinderungen das Recht auf gemeinsamen Unterricht in einer
Regelschule.
Es sei enttäuschend, dass eine Chance verpasst wurde, das Menschenrecht auf
Bildung in einem inklusiven Bildungssystem, wie es Artikel 24 UN-BRK
festschreibt, konsequent umzusetzen. Bei einer Inklusionsquote von unter 20
Prozent könne man Deutschland im europäischen Vergleich als
"Entwicklungsland" bezeichnen, so der Inklusionsbeirat.
Der Inklusionsbeirat fordert deshalb die Bundesländer auf, die gesetzlichen
und faktischen Voraussetzungen für ein inklusives Bildungssystem zu schaffen
und hierfür gemeinsam mit Menschen mit Behinderungen einen entsprechenden
Maßnahmeplan zu erarbeiten.
Kontakt
Staatliche Koordinierungsstelle beim Beauftragten der Bundesregierung für
die Belange behinderter Menschen, Mauerstraße 53, 10117 Berlin
E-Mail: Koordinierungsstelle

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