Pressemitteilung des Behindertenbeauftragten der Bundesregierung: KMK verpasst Chance, Recht auf gemeinsamen Unterricht klarzustellen
Pressemitteilung Nr. 47/2011
25. November 2011
KMK verpasst Chance, Recht auf gemeinsamen Unterricht klarzustellen
"Auch wenn man der Kultusministerkonferenz zugute halten muss, dass sie
einige gute Grundsätze zur Inklusion formuliert hat, bleibt sie hinter den
Vorgaben der UN-Behindertenrechtskonvention zurück. Es wurde die Chance
vertan, das Recht von Kindern mit Behinderung auf gemeinsamen Unterricht für
alle Bundesländer klarzustellen", so der Beauftragte der Bundesregierung für
die Belange behinderter Menschen, Hubert Hüppe, anlässlich der heute
veröffentlichten Empfehlungen der Kultusministerkonferenz zur inklusiven
Bildung von Kindern und Jugendlichen mit Behinderung. Es sei begrüßenswert,
dass der Begriff Inklusion in den Empfehlungen durchgängig verwendet werde.
Noch vor wenigen Jahren sei dies undenkbar gewesen. Allerdings müsse man
dann hieraus die richtigen Schlüsse ziehen, so Hubert Hüppe. "Es gibt zu
viel 'kann' und zu wenig 'muss' in den Empfehlungen. Wer Wahlfreiheit ernst
nimmt, muss verhindern, dass Kinder mit Behinderungen zwangsweise
Förderschulen besuchen müssen. Sie können nicht noch Jahre warten bis ihr
Recht auf gemeinsamen Unterricht verwirklicht wird", betonte der
Beauftragte.
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Beauftragter der Bundesregierung
für die Belange behinderter Menschen
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