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"ulli" <u.unger ät nadeshda.org>11. Oct 2011 13:49

Pressemitteilung des Behindertenbeauftragten der Bundesregierung: Behindertenbeauftragter der Bundesregierung fordert uneingeschränktes Wahlrecht für Menschen mit Behinderungen


Pressemitteilung Nr. 40/2011

11. Oktober 2011
Behindertenbeauftragter der Bundesregierung fordert uneingeschränktes
Wahlrecht für Menschen mit Behinderungen
"Das Wahlrecht ist das ureigenste Recht eines jeden Bürgers in der
Demokratie. Dieses Recht wird heute vielen behinderten Menschen vollständig
vorenthalten oder es gibt Hürden, die für andere Wählerinnen und Wähler
nicht bestehen. Diese Missstände gilt es abzustellen. Hierzu verpflichtet
nicht zuletzt die UN-Behindertenrechtskonvention. Art. 29 der Konvention
stellt eindeutig klar, dass politische Teilhabe ein Menschenrecht ist", so
der Beauftragte der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen,
Hubert Hüppe mit Verweis auf eine heute veröffentlichte Stellungnahme des
Deutschen Instituts für Menschenrechte. Es widerspreche diesem
menschenrechtlichen Ansatz, so der Behindertenbeauftragte, Menschen nur
deshalb von ihrem Recht zu wählen auszuschließen, weil für sie ein Betreuer
bestellt ist, der alle ihre Angelegenheiten erledigt. Ein häufig genanntes
Argument für den Ausschluss ist, dass diese Menschen nicht wüssten, worum es
bei der einschlägigen Wahl gehe. "Dieses Argument ist nicht haltbar. Es
kommt vielmehr darauf an, soweit erforderlich, Wahlinformationen so
aufzubereiten, dass sie auch für Menschen mit einer Vollbetreuung
verständlich sind. Außerdem fragt auch niemand bei nicht betreuten Menschen,
wie informiert sie zu einer Wahl gehen", so Hubert Hüppe. Er verdeutlichte,
dass es neben dem Wahlausschluss weitere Benachteiligungen behinderter
Menschen gegenüber nicht behinderten Wählerinnen und Wählern gebe. Teilweise
sei es schon schwierig, barrierefreie Informationen zu den Wahlen zu
bekommen, etwa in leichter Sprache, Gebärdensprache oder mittels Untertiteln
und Audiodeskription. Menschen mit sogenannter ,geistiger Behinderung',
hörbehinderte und blinde Menschen sind dann oft von Informationen
abgeschnitten, betonte Hubert Hüppe. In diesem Zusammenhang erneuerte er
seine Forderung nach einer Nachrichtensendung in leichter Sprache, die
mindestens einmal am Tag ausgestrahlt werden müsse. Die Hürden bei Wahlen
setzten sich schließlich fort, wenn Wahllokale nicht barrierefrei sind oder
eine nötige Assistenz fehle, so der Behindertenbeauftragte.

Herausgeber
Beauftragter der Bundesregierung
für die Belange behinderter Menschen
E-Mail presse ät behindertenbeauftragter.de
Internet www.behindertenbeauftragter.de
Telefon 030 18 527 2723
Adresse Mauerstraße 53
10117 Berlin




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