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"ulli" <u.unger ät nadeshda.org>30. Nov 2011 15:06

Pressemitteilung des Behindertenbeauftragten der Bundesregierung: Behindertenbeauftragter der Bundesregierung begrüßt wegweisende Klarstellung des Bundessozialgerichts zum Persönlichen Budget von Werkstattleistungen


Pressemitteilung Nr. 48/2011

30. November 2011
Behindertenbeauftragter der Bundesregierung begrüßt wegweisende Klarstellung
des Bundessozialgerichts zum Persönlichen Budget von Werkstattleistungen
"Menschen mit Behinderungen können nach der Klarstellung des
Bundessozialgerichts damit rechnen, zukünftig Werkstattleistungen ohne
Anbindung an eine Werkstatt für behinderte Menschen in Anspruch nehmen zu
können. Diese Klarstellung ist wegweisend für mehr Teilhabe von Menschen mit
Behinderungen im Arbeitsleben. Sie verdeutlicht auch, dass im Rahmen des
Persönlichen Budgets Leistungen dem Menschen folgen und nicht umgekehrt",
verweist der Beauftragte der Bundesregierung für die Belange behinderter
Menschen, Hubert Hüppe, auf eine Entscheidung des Bundessozialgerichts vom
heutigen Tage. In dem zu entscheidenden Fall ging es um einen behinderten
Menschen, der im Rahmen eines Persönlichen Budgets Werkstattleistungen ohne
Anbindung an eine anerkannte Werkstatt für behinderte Menschen erhalten
wollte. Das Bundessozialgericht stellte klar, dass Werkstattleistungen nicht
deshalb verweigert werden dürften, weil ein behinderter Mensch eine
Einrichtung wählt, die keine anerkannte Werkstatt ist. Es betonte hierbei
den Zweck des Persönlichen Budgets, behinderten Menschen ein
selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen. "Die Kostenträger sind jetzt
aufgerufen, der Klarstellung des Bundessozialgerichts zu folgen und
Werkstattleistungen auch ohne Anbindung an Werkstätten für behinderte
Menschen zu gewähren", so der Beauftragte.

Herausgeber
Beauftragter der Bundesregierung
für die Belange behinderter Menschen
E-Mail presse ät behindertenbeauftragter.de
Internet www.behindertenbeauftragter.de
Telefon 030 18 527 2723
Adresse Mauerstraße 53
10117 Berlin





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