Pressemitteilung des Behindertenbeauftragten der Bundesregierung: Behindertenbeauftragter der Bundesregierung begrüßt Verbesserungen für Menschen mit Behinderung durch Versorgungsstrukturgesetz
Pressemitteilung Nr. 50/2011
01. Dezember 2011
Behindertenbeauftragter der Bundesregierung begrüßt Verbesserungen für
Menschen mit Behinderung durch Versorgungsstrukturgesetz
"Das heute beschlossene Versorgungsstrukturgesetz enthält etliche
Verbesserungen für Menschen mit Behinderung", so der Beauftragte der
Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen, Hubert Hüppe. Damit
seien auch Forderungen der Tagungsreihe "Teilhabe braucht Gesundheit"
aufgegriffen worden, die zwischen November 2010 und September 2011 zur
Gesundheit für Menschen mit Behinderungen stattfand. Etwa könnten
anzuerkennende Praxisbesonderheiten mit dem Versorgungsstrukturgesetz
nunmehr verbindlich festgelegt werden, so Hubert Hüppe.
Er verwies darauf, dass Ärzte derzeit häufig befürchteten, in Regress
genommen zu werden, wenn sie vorgegebene Richtgrößen überschreiten. Hieraus
folge die Gefahr, dass bestimmte Behandlungen nicht mehr vorgenommen werden,
obwohl sie notwendig sind, so Hubert Hüppe. Versicherte, bei denen
langfristig Heilmittelbehandlungen erforderlich sind, können sich mit dem
Versorgungsstrukturgesetz die benötigten Heilmittel für einen längeren
Zeitraum von ihrer Krankenkasse genehmigen lassen. Dies verschafft
Versicherten die Sicherheit, die benötigten Heilmittel für diesen Zeitraum
zur Verfügung zu haben.
"Ein großes Problem für viele Menschen mit Behinderung ist auch die
ärztliche Versorgung in ländlichen Regionen. Hier ist es besonders für
gehbehinderte Menschen wichtig, kurze Wege zum Arzt zu haben. Ich erhoffe
mir von den jetzt geregelten finanziellen Anreizen für Ärzte, dass diesem
Problem begegnet wird", so Hubert Hüppe. Falls der Anreiz nicht greife,
müsse man andere Wege suchen.
Als positiv schätze er ebenfalls ein, dass zukünftig die ambulante gegenüber
der stationären Rehabilitation gestärkt werden soll, so der Beauftragte. Das
Versorgungsstrukturgesetz sehe hierfür einheitliche Versorgungsverträge für
ambulante und stationäre Rehabilitationseinrichtungen vor.
Ebenso greife das Gesetz das Problem mangelnder zahnärztlicher Versorgung
von Menschen mit Behinderung oder Pflegebedürftigkeit auf. Die im Gesetz
vorgesehenen Vergütungszuschläge für die aufsuchende Versorgung
pflegebedürftiger und behinderter Menschen stellten eine Verbesserung der
zahnärztlichen Versorgung von Menschen in Aussicht, die aufgrund ihrer
Behinderung nicht in eine Praxis kommen können. "Die Mängel bei der
zahnärztlichen Versorgung von Menschen mit Behinderung sind hiermit noch
nicht abgestellt, aber es ist ein erster Schritt", so der Beauftragte.
Er begrüßte ebenfalls, dass die elektronische Gesundheitskarte mit
Braille-Schrift ausgestattet sei. Blinde Menschen könnten die
Gesundheitskarte so von anderen Karten unterscheiden.
"Eine inklusive Gesellschaft kann allerdings nur erreicht werden, wenn
weitere Schritte zur Verbesserung der medizinischen Versorgung von Menschen
mit Behinderung folgen. Insbesondere barrierefreie Arztpraxen und die
Sensibilisierung und eine bessere Ausbildung von medizinischem Personal
bleiben weiter auf der Tagesordnung", so Hubert Hüppe.
Herausgeber
Beauftragter der Bundesregierung
für die Belange behinderter Menschen
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