Pressemitteilung des Behindertenbeauftragten der Bundesregierung: Behindertenbeauftragter der Bundesregierung: 5 Jahre Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz - Teilhabe von Menschen mit Behinderungen muss verbessert werden
Pressemitteilung Nr. 34/2011
17. August 2011
Behindertenbeauftragter der Bundesregierung: 5 Jahre Allgemeines
Gleichbehandlungsgesetz - Teilhabe von Menschen mit Behinderungen muss
verbessert werden
"Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz hat geholfen, Benachteiligungen im
Arbeitsleben, bei den wichtigsten Geschäften des täglichen Lebens und auch
bei privaten Versicherungsverträgen abzubauen und es hat dazu beigetragen,
einen Bewusstseinswandel in Deutschland voranzutreiben: Menschen mit
Behinderungen haben ein Recht auf Teilhabe mitten in der Gesellschaft. Und
anders als von der Wirtschaft befürchtet, ist eine Klageflut ausgeblieben",
zog der Beauftragte der Bundesregierung für die Belange behinderter
Menschen, Hubert Hüppe, Bilanz zum 5-jährigen Jubiläum des am 18. August
2006 in Kraft getretenen Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes. Das
Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz ziele darauf ab, Menschenrechte zu
verwirklichen, es gehe nicht um Sonderrechte für bestimmte Gruppen, so
Hubert Hüppe. Von einer gleichberechtigten Teilhabe von Menschen mit
Behinderungen sei man aber trotz Allgemeinem Gleichbehandlungsgesetz und
anderer Gesetze, wie dem Neunten Sozialgesetzbuch zur Teilhabe und
Rehabilitation von Menschen mit Behinderungen und dem
Behindertengleichstellungsgesetz, noch weit entfernt, verdeutlichte der
Behindertenbeauftragte. "Wir brauchen mehr Barrierefreiheit in allen
Bereichen des Lebens, wie etwa im Geschäftsverkehr; es gibt immer noch zu
wenig barrierefreie Zugänge zu Geschäftsräumen und Dienstleistungsautomaten,
die von allen Menschen bedient werden können. Zur Teilhabe zählt aber
beispielsweise genauso, dass behinderte Menschen so leben können, wie sie es
wollen, und behinderte Kinder zusammen mit anderen Kindern in die
Kindertagesstätte und in die Schule gehen können", betonte der
Behindertenbeauftragte und verwies hierbei auf die Anforderungen aus der
UN-Behindertenrechtskonvention. Hubert Hüppe kritisierte, dass immer noch 80
% der behinderten Schülerinnen und Schüler in Deutschland auf Sonderschulen
gehen. Deutschland sei damit europaweites Schlusslicht. Die hohe
Arbeitslosigkeit behinderter Menschen und ständig steigende Zahl
Beschäftigter in Werkstätten für behinderte Menschen zeigten ebenfalls
akuten Handlungsbedarf auf, so der Behindertenbeauftragte.
Herausgeber
Beauftragter der Bundesregierung
für die Belange behinderter Menschen
E-Mail presse

ä

t

behindertenbeauftragter.de
Internet www.behindertenbeauftragter.de
Telefon 030 18 527 2723
Adresse Mauerstraße 53
10117 Berlin