Pressemitteilung des Behindertenbeauftragten der Bundesregierung: Behindertenbeauftragter Hubert Hüppe: Nationaler Aktionsplan der Bundesregierung muss jetzt mit Leben erfüllt werden
Pressemitteilung Nr. 29/2011
15. Juni 2011
Behindertenbeauftragter Hubert Hüppe: Nationaler Aktionsplan der
Bundesregierung muss jetzt mit Leben erfüllt werden
Der heute im Bundeskabinett beschlossene "Nationale Aktionsplan der
Bundesregierung zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention"
verdeutliche, dass der Weg in eine inklusive Gesellschaft unumkehrbar ist,
so der Beauftragte der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen,
Hubert Hüppe. Der Behindertenbeauftragte begrüßte dabei, dass die
Bundesregierung im Aktionsplan ausdrücklich das "aufwändige Wechselspiel von
Exklusion (=ausgrenzen) und Integration (=wieder hereinholen)" behinderter
Menschen zugunsten von "Inklusion" mit der UN-Behindertenrechtskonvention
für beendet erklärt. Noch in der offiziellen deutschen Übersetzung der
UN-Behindertenrechtskonvention sei das Wort "Inklusion" überhaupt nicht
vorgekommen, so der Behindertenbeauftragte. "Zum ersten Mal positioniert
sich eine Bundesregierung so eindeutig für die inklusive Gesellschaft. Dies
stärkt bestehende Bemühungen, weg von ausgrenzenden Strukturen, wie
dominierenden Sondereinrichtungen in Schule, Beruf und Wohnen, hin zu voller
und wirksamer Teilhabe von Menschen mit Behinderungen mitten in der
Gesellschaft zu gelangen", betonte Hubert Hüppe. Positiv sei auch, dass die
Bundesregierung im Aktionsplan Handlungsbedarf in allen Lebensbereichen
aufgrund der UN-Behindertenrechtskonvention anerkennt, so der
Behindertenbeauftragte. "Die Denkschrift der Bundesregierung aus der letzten
Legislaturperiode vermittelte noch den Eindruck, dass die
UN-Behindertenrechtskonvention eher etwas für Entwicklungsländer sei und die
Konvention in Deutschland bereits umgesetzt. Mit dem Aktionsplan ist diese
Lesart überholt", betonte Hubert Hüppe. Zur Kritik im Vorfeld des
Kabinettsbeschlusses, etwa von Verbändeseite, insbesondere am Maßnahmeteil
des Aktionsplans, äußerte der Behindertenbeauftragte: "Ich kann die Kritik
nachvollziehen. Viele Menschen haben sich in der Erarbeitungsphase beteiligt
und finden ihre Forderungen nicht oder nicht so konkret wieder, wie von
ihnen vorgebracht. Auch mir gehen etliche Maßnahmen nicht weit genug."
Allerdings sei der Nationale Aktionsplan nach der letzten Verbändeanhörung
im Mai mit zusätzlichen Maßnahmen ergänzt worden. Hierzu zähle etwa die
Überprüfung des sogenannten "Reha-Deckels" bei Reha- und Teilhabeleistungen
der gesetzlichen Rentenversicherung, die Verbesserung bei der
Elternassistenz in der Praxis sowie der Wegfall der "50-km-Regelung" bei der
Nutzung des Öffentlichen Personennahverkehrs mit Beiblatt und Wertmarke zum
Schwerbehindertenausweis. Der Aktionsplan enthalte weitere konkrete Punkte,
so der Behindertenbeauftragte, etwa die Reform des Werkstättenrechts,
Verbesserungen bei der Komplexleistung Frühförderung bis hin zur Lösung der
Schnittstellenprobleme im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe und der
Eingliederungshilfe durch die sogenannte "Große Lösung im SGB VIII" und
Initiativen zur Senkung der Arbeitslosigkeit und Verbesserung der
betrieblichen Ausbildungschancen behinderter Menschen. "Letztendlich kommt
es darauf an, dass aus Prüfaufträgen und Ankündigungen Konsequenzen gezogen
werden und die richtig formulierten Ziele umgesetzt werden, etwa durch
Gesetzesänderungen. Der Aktionsplan ist nur Mittel zum Zweck, nicht schon
die Umsetzung selbst. Es sind noch viele weitere Schritte zur Umsetzung der
Konvention nötig, beispielsweise im Bereich des Betreuungsrechts", so Hubert
Hüppe. Der Behindertenbeauftragte verwies darauf, dass derzeit in vielen
Bereichen die Ausgrenzung behinderter Menschen sogar noch zunehme, was etwa
an steigenden Schülerzahlen in Förderschulen deutlich werde. "Länder und
Kommunen sind gefordert, sowohl inklusive frühkindliche Erziehung in
Kindertagesstätten als auch gemeinsamen Unterricht in der Schule
sicherzustellen", betonte der Behindertenbeauftragte. Besonders
begrüßenswert sei hierbei das deutliche Bekenntnis von Bundesministerin Dr.
Ursula von der Leyen für den inklusiven Unterricht, so Hubert Hüppe. "Auch
steigende Zahlen von Beschäftigten in Werkstätten für behinderte Menschen
und die immer noch hohe Arbeitslosigkeit von Menschen mit Behinderungen sind
besorgniserregend und verdeutlichen Handlungsbedarf", betonte der
Behindertenbeauftragte. Maßstab bei jedem Gesetzentwurf und sonstigem
Vorhaben bleibe außerdem die UN-Behindertenrechtskonvention, auch wenn das
Vorhaben im Aktionsplan nicht erwähnt wird. Und es werde auch weiterhin
Initiativen zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention geben, die sich
aus aktuellen Anlässen ergeben oder aus sonstigen Gründen nicht in den
Aktionsplan einfließen konnten, betonte der Behindertenbeauftragte. Hubert
Hüppe verwies darauf, dass alle bei der Umsetzung der
UN-Behindertenrechtskonvention mitmachen müssten, von Bund, Ländern,
Kommunen, Kirchen, Arbeitgebern und Gewerkschaften, Schulen,
Wohlfahrtsverbänden und sozialen Diensten bis hin zu Vereinen vor Ort.
Herausgeber
Beauftragter der Bundesregierung
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