"Hartz IV": Was heisst hier "angemessene" Miete?
"Hartz IV": Was heißt hier "angemessene" Miete?
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scharf-links, 15.8.09
"Hartz IV" - (ALG II) ist staatlich organisierter Betrug im System- und Profitinteresse!
Von Reinhold Schramm
Die IG Metall Berlin, Arbeitskreis Arbeitslosigkeit, schreibt in ihrer veröffentlichten Publikation am 02. August 2005: "Inzwischen werden die Bezieher von Arbeitslosengeld II (ALG II) nicht nur damit beschäftigt, nachzuweisen, dass sie Arbeit suchen, die es nicht gibt, sondern zusätzlich damit beschäftigt, umzuziehen bzw. kostengünstige Wohnungen zu suchen - die es auch nicht gibt!" (- bereits vor August: 2005).
Die IG Metall AK Arbeitslosigkeit veröffentlicht am 02. August 2005 die Richtwerte für "angemessene" Brutto-Warmmiete wie folgt:
Richtwerte für "angemessene" Brutto-Warmmiete [vor August 2005]
Haushaltsgröße Brutto-Warmmiete
1-Personen-Haushalt 360 Euro
2-Personen-Haushalt 444 Euro
3-Personen-Haushalt 542 Euro
4-Personen-Haushalt 619 Euro
5-Personen-Haushalt 705 Euro
jede weitere Person +50 Euro
Der AK Arbeitslosigkeit der IG Metall Berlin verweist auch auf die "Härtefallregelungen" und gibt als Quellen an:
http://www.berlin.de/sengsv/soziales/umsetzungsgbii.html - Angemessenheit von Wohnungskosten, Juni 2005 und Sozialgesetzbuch II (SGB II), § 22 Leistungen für Unterkunft und Heizung.
Aus dem Schreiben des "JobCenter Tempelhof-Schöneberg" Berlin vom 30.07.2009:
"Sie erhalten Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) einschließlich Kosten der Unterkunft. Ich bin angehalten, die Höhe Ihrer Mietkosten daraufhin zu überprüfen, ob sie angemessen ist".
Als abstrakte Richtwerte für angemessene Bruttowarmmieten gelten [am 30.07.2009]:
Haushaltsgröße Bruttowarmmiete (incl. Heizungskosten)
1-Personen-Haushalt 378 EUR
2-Personen-Haushalt 444 EUR
3-Personen-Haushalt 542 EUR
4-Personen-Haushalt 619 EUR
5-Personen-Haushalt 705 EUR
Bei jeder weiteren Person im Haushalt erhöht sich die Bruttowarmmiete um 50 EUR (Stand: 30.07.2009)
Das "Jobcenter Tempelhof-Schöneberg" schreibt:
"Um Ihre individuelle Höchstgrenze ermitteln zu können, bitte ich Sie, mir mitzuteilen, ob eine oder mehrere der unten aufgeführten Tatbestände auf Sie und die mit Ihnen in Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen zutreffen".(30.07.2009) - Es folgen die "Härtefallregelungen" (s.o.)
Anmerkung:
1. In den "Härtefallregelungen" bestand vor August 2005 analog Juli 2009 die "Überschreitung" der "Richtwerte bei bestehendem Wohnraum in besonderen Einzelfällen um bis zu 10 Prozent" (Schreiben vom 30. Juli 2009).
2. Die Differenz für den "1-Personen-Haushalt" vor August 2005 zu Juli 2009, in Höhe von 18 Euro, wurde durch die Preisentwicklung aufgehoben.
3. Real erfolgte eine Absenkung der "Bruttowarmmieten".
Nachtrag:
Analog handelt es sich bei den "Hartz IV" - Regelleistung seit 01. Januar 2005 (in Höhe von 345 Euro etc.) bis zum 01.07.2009 (in Höhe von 359 Euro etc.) um eine real und objektiv betriebene sozialdarwinistische Absenkung der staatlichen Sozialleistungen für die Menschen in Lohnarbeit, Arbeitslosigkeit und Armut. -
Dies liegt im gesellschaftspolitischen Kapital- und Systeminteresse und drückt zugleich die Arbeitslöhne weiter nach unten.
15.08.2009 / Reinhold Schramm
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