Israelische Menschenrechtsorganisationen setzen sich fuer die Passagiere der Freiheitsflottille ein
Israelische Menschenrechtsorganisationen setzen sich für die Passagiere der Freiheitsflottille ein
02.06.10
Drei israelische Menschenrechtsorganisationen haben für die Passagiere der Freiheitsflottille einen außerordentlichen Antrag auf Haftprüfung beim israelischen Obersten Gerichtshof eingereicht und fordern Aufklärung.
(Haifa, Israel, 31. Mai 2010) Adalah
http://www.adalah.org/eng/index.php , PCATI (Public Comitte against Torture in Israel)
http://www.stoptorture.org.il/en/node/1039 und PHR-I (Physiciana for human rights) (
http://www.phr.org.il/default.asp?PageID=4)haben für die Passagiere der Gaza Freiheitsflottille beim israelischen Obersten Gerichtshof eine Habeas Corpus Petition (Haftprüfungsantrag - darin behauptet man, die Inhaftierung sei rechtswidrig und verlangt eine richterliche Prüfung der Haftgründe und -umstände) gestellt und fordern Aufklärung. Die Menschenrechtsorganisationen fordern, der Staat möge die Namen derer veröffentlichen, die durch die israelische Marine auf der Gaza Freiheitsflottille getötet oder verletzt wurden; die Namen und den Aufenthaltsort derjenigen, die festgenommen wurden, sowie Informationen über ihren Zustand; Informationen über den rechtlichen Zustand der Schiffspassagiere, der Verhafteten, Internierten, Hospitalisierten ohne die restriktive Vorbedingung eines Anwaltsmandats.
Der Haftprüfungsantrag wurde eingereicht von Adalah-Anwältin Orna Kohn und richtet sich gegen den Verteidigungsminister, den Militär-Generalanwalt, die israelische Gefängnisbehörde, die israelische Polizei und die Einwanderungsbehörde.
Heute Morgen übernahm das israelische Militär die Kontrolle über die Freiheitsflottille, einen humanitären Hilfskonvoi, der sich, auf dem Weg nach Gaza, in internationalen Gewässern befand. Ungefähr 700 Menschen aus 40 Ländern, eingeschlossen Menschenrechts- und Friedensaktivisten, Journalisten und Parlamentsmitglieder. Medienberichten zufolge wurden ungefähr 15 Menschen getötet und Dutzende verletzt. Infolge der Kontrolle des Militärs hatten die Petenten keine Möglichkeit des Kontakts mit den Passagieren, weder über Telefon noch über Internet. Einige der Verletzten wurden in Krankenhäuser in Israel gebracht, andere aus den Krankenhäusern heraus in Haftanstalten.
Die Organisatoren der Freiheitsflottille baten Adalah in Fällen von Festnahme und Inhaftierung um Rechtshilfe. Adalah, PCATI und PHR-I wurde auch von Familien der Passagiere kontaktiert und sowohl um Rechtsbeistand als auch um Informationen über Gesundheit und Wohlbefinden ihrer Angehörigen gebeten, die sich als Passagiere auf dem Boot befanden. Viele Anwälte und Ärzte haben ebenfalls mit den Petenten Kontakt aufgenommen um ihre Dienste anzubieten, nachdem sie von den Medienberichten der Tötungen und Verwundungen erfahren hatten.
Die Menschenrechtsorganisationen nahmen mit dem Büro des Militärgeneralanwalts (MAG), dem Büro des Generalstaatsanwalts und der IPS (
http://ipsnews.net/new_focus/israel_palestina/index.asp ) Verbindung auf, um die Namen und Aufenthaltsorte sowie den Status jener zu erfahren, die verhaftet oder hospitalisiert wurden, so daß die Petenten sie aufsuchen und ihnen juristische oder medizinische Hilfe anbieten könnten.
Die Petenten erhielten jedoch keine Information über die Getöteten oder Verletzten. Betreffend die Inhaftierten informierte das Büro des Generalstaatsanwalts die Petenten, daß diejenigen, die Ausweisungsbescheide bekommen hätten, generell in Haftanstalten nach Beersheba gebracht worden seien. Das Büro des Generalstaatsanwalts stellte weiter fest, daß die Anwälte eine Hafteinrichtung im Hafen von Ashdod kontaktieren könnten. Man würde ihnen für Jeden ein Mandat geben. Dies ist jedoch nicht die Antwort auf die Bitte der Petenten um Information und zu restriktiv um in dieser Situation die Rechtsvertretung der Inhaftierten sicherzustellen.
Die Weigerung, diese Information zur Verfügung zu stellen, verletzt das Recht der Inhaftierten, sich mit Anwälten zu beraten, ein Recht, daß in zahlreichen Entscheidungen des Obersten Gerichts Israels garantiert wurde. Die Weigerung verletzt auch die gesetzliche Pflicht des Staates die im Artikel 33 der israelischen Strafprozessordnung von 1996 sowie das verfassungsmäßig garantierte Grundrecht auf Menschenwürde.
Quelle:
http://www.adalah.org/eng/pressreleases/pr.php?file=31_05_10_1 via www.nrhz.de
Quelle: scharf-links, 2.6.10
http://www.scharf-links.de/44.0.html?&tx_ttnews[tt_news]=10542&tx_ttnews[backPid]=56&cHash=9d4b402d00
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