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Auswahl: [Kurdistan]
Kurdistan-Infos <kigb ät gmx.de>8. Feb 2011 09:15

Urgent Action: Syrien: Kurden droht weiter Folter

-------- Original-Nachricht --------
Betreff: Urgent Action: Syrien: Kurden droht weiter Folter
Datum: Sat, 05 Feb 2011 22:20:00 +0100
Von: Sabine Ellersick <S.ELLERSICK ät NADESHDA.org>
Newsgruppen: cl.menschenrechte.asien



Urgent Action
Kurden droht weiter Folter
Syrien

UA-026/2010-3
Index: MDE 24/003/2011
03. Februar 2011


Herr HASSAN SALEH
Herr MA'ROUF MULLA AHMED
Herr MUHAMMAD AHMED MUSTAFA

Drei vor mehr als einem Jahr festgenommene politisch aktive Kurden
befinden sich noch immer ohne Kontakt zur Außenwelt in Haft. Der dritte
Verhandlungstag im Prozess gegen die Männer war ursprünglich für den 19.
Oktober 2010 anberaumt worden. Er wurde jedoch auf den 6. Februar 2011
verschoben, da die drei Kurden ohne Angabe von Gründen nicht zur
Verhandlung vorgeführt wurden. Sie sind weiterhin von Folter und
Misshandlung bedroht.

Hassan Saleh, Ma'rouf Mulla Ahmed und Muhammad Ahmed Mustafa sind
führende Mitglieder der in Syrien nicht zugelassenen kurdischen Partei
Yeketi. Nach Auskunft ihrer Rechtsanwält_innen werden die drei Männer
derzeit im Trakt für politische Häftlinge des nahe der syrischen
Hauptstadt Damaskus gelegenen 'Adra-Gefängnisses festgehalten. Seit
ihrer Festnahme am 26. Dezember 2009 befinden sie sich ohne Kontakt zur
Außenwelt in staat¬lichem Gewahrsam.

Der Prozess gegen die drei Kurden findet vor dem Obersten
Staatssicherheitsgericht (Supreme State Security Court -SSSC) statt. Es
handelt sich dabei um ein Gericht außerhalb der ordentlichen
Gerichtsbarkeit, dessen Verfahren internationalen Standards der Fairness
zuwiderlaufen. Die Anklage gegen die Männer lautet auf "Versuch der
Abspaltung von Teilen des syrischen Territoriums" und auf
"Mitgliedschaft in einer internationalen politischen oder sozialen
Organisation". Offenbar fußt die Anklage darauf, dass die drei Kurden
auf dem Parteitag von Yeketi am 3. Dezember 2009 Autonomie für die von
Kurden bewohnten Regionen Syriens gefordert hatten. Amnesty
International geht deshalb davon aus, dass es sich bei ihnen um
gewaltlose politische Gefangene handelt, die festgenommen wurden, weil
sie ihre Rechte auf freie Meinungsäußerung und Vereinigungsfreiheit in
friedlicher Weise wahrgenommen haben.

Der Prozess gegen die Männer vor dem SSSC begann am 6. Juni. Es folgte
am 20. Juli ein zweiter Verhandlungstag, an dessen Ende die
Rechtsanwält_innen der Angeklagten berichteten, nach ihrem Eindruck
hätten die Männer erschöpft und geschwächt gewirkt. Dass die Anhörung
vom 19. Oktober in Abwesenheit der Angeklagten statt fand, verstärkte
Befürchtungen um ihre Gesundheit. Die drei Kurden leiden unter diversen
körperlichen Beschwerden. Hassan Saleh und Muhammad Ahmed Mustafa
sollten unter anderem wegen einer Erkrankung an der Schilddrüse
regelmäßig Medikamente einnehmen, Ma'rouf Mulla Ahmed leidet unter einem
Bandscheibenvorfall. Es ist nicht bekannt, ob die drei Männer Zugang zu
den von ihnen benötigten Medikamenten haben.

HINTERGRUNDINFORMATIONEN
Hassan Saleh, Ma'rouf Mulla Ahmed und Muhammad Ahmed Mustafa waren am
26. Dezember 2009 zusammen mit dem ebenfalls der Partei Yeketi
angehörenden Anwar Naso von Mitarbeiter_innen des Politischen
Sicherheitsdienstes festgenommen worden. Zunächst hielt man die vier
Männer neun Tage lang beim Politischen Sicherheitsdienst in al-Hasakah
im Nordosten Syriens zu Vernehmungen in Einzelhaft, bis sie schließlich
am 4. Januar 2010 der Abteilung al-Fayha' des Politischen
Sicherheitsdienstes in Damaskus übergeben wurden. Anwar Naso, dem
Berichten zufolge in der Haft unter anderem Schläge auf die Fußsohlen
versetzt worden waren, kam am 22. April ohne Anklageerhebung wieder
frei. Die übrigen drei Männer blieben hingegen ohne Kontakt zur
Außenwelt inhaftiert und wurden an einem nicht näher bekannten Tag in
den Trakt für politische Gefangene der Vollzugsanstalt von 'Adra (früher
als Zentralgefängnis von Damaskus bezeichnet) verlegt.

Die überwiegend im Nordosten Syriens beheimateten Kurden stellen bis zu
zehn Prozent der Bevölkerung des Landes dar. Sie werden aus Gründen
ihrer Identität diskriminiert, unter anderem unterliegen sie beim
Gebrauch ihrer Sprache und im kulturellen Leben Einschränkungen.

Der SSSC missachtet systematisch die grundlegenden Rechte auf
Verteidigung der Angeklagten. Sie erhalten nur eingeschränkt Zugang zu
ihren Rechtsanwält_innen und haben keine Möglichkeit, Rechtsmittel gegen
Urteil und Strafmaß einzulegen. Darüber hinaus lässt das Gericht
"Geständnisse" als Beweismittel zu, die allem Anschein nach unter Folter
erpresst werden. Vorwürfen von Angeklagten, sie seien gefoltert oder
misshandelt worden, wird nur äußerst selten nachgegangen. Amnesty
International hat eine Überprüfung der Tätigkeit des SSSC empfohlen mit
dem Ziel, dieses Gericht entweder grundlegend zu reformieren oder aber
gänzlich abzuschaffen.

In den Haft- und Verhörzentren Syriens, auf Polizeistationen und in den
Gefängnissen sind Folter und Misshandlungen weit verbreitet. Seit Anfang
2010 sind Berichten zufolge womöglich sieben Menschen an den Folgen in
der Haft erlittener Folter oder Misshandlung gestorben. Eine
Untersuchung entsprechender Vorwürfe hat nach Kenntnis von Amnesty
International nicht stattgefunden.

EMPFOHLENE AKTIONEN
SCHREIBEN SIE BITTE FAXE ODER LUFTPOSTBRIEFE MIT FOLGENDEN FORDERUNGEN

- Ich fordere Sie mit Nachdruck auf, Hassan Saleh, Ma'rouf Mulla Ahmed
und Muhammad Ahmed Mustafa unverzüglich und bedingungslos freizulassen,
da es sich bei den Männern um gewaltlose politische Gefangene handelt,
die allein deshalb inhaftiert sind, weil sie friedlich ihre Rechte auf
freie Meinungsäußerung und Vereinigungsfreiheit wahrgenommen haben.
- Ich mache mir große Sorgen um die drei Männer, da sie nicht zu der
Verhandlung am 19. Oktober 2010 gebracht wurden und sich nach wie vor in
Haft ohne Kontakt zu Außenwelt befinden und das bereits seit ihrer
Festnahme am 26. Dezember 2009.
- Bitte tragen Sie Sorge dafür, dass die drei Männer vor Folter und
anderen Misshandlungen geschützt werden, sie Besuche ihrer Familien
erhalten können und ihnen Zugang zu einem Rechtsbeistand ihrer Wahl
sowie jeglicher benötigter medizinischer Versorgung gewährt wird.

APPELLE AN

STAATSPRÄSIDENT
Bashar al-Assad
Presidential Palace
al-Rashid Street
Damascus, SYRIEN
(korrekte Anrede: Your Excellency)
Fax: (00 963) 11 332 3410

INNENMINISTER
Major Sa'id Mohamed Samour
Ministry of Interior
'Abd al-Rahman Shahbandar Street
Damascus, SYRIEN
(korrekte Anrede: Your Excellency)
Fax: (00 963) 11 211 9729

KOPIEN AN

AUßENMINISTER
Walid al-Mu'allim
Ministry of Foreign Affairs
al-Rashid Street
Damascus, SYRIEN
(korrekte Anrede: Your Excellency)
Fax: (00 963) 11 214 6251

BOTSCHAFT DER ARABISCHEN REPUBLIK SYRIEN
Frau Abir Jarf
Geschäftsträgerin a.i., Botschaftsrätin
Rauchstr. 25, 10787 Berlin
Fax: 030-5017 7311
E-Mail: info ät syrianembassy.de oder press ät syrianembassy.de

Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort. Schreiben Sie in
gutem Arabisch, Englisch, Französisch oder auf Deutsch. Da Informationen
in Urgent Actions schnell an Aktualität verlieren können, bitten wir
Sie, nach dem 14. März 2011 keine Appelle mehr zu verschicken.

PLEASE WRITE IMMEDIATELY

- Urging the authorities to release Hassan Saleh, Ma'rouf Mulla Ahmed
and Muhammad Ahmed Mustafa immediately and unconditionally, as they are
prisoners of conscience, detained solely for the peaceful exercise of
their right to freedom of expression and association.
- Expressing concern that the three men were not brought to their
hearing on 19 October, and continue to be held incommunicado, as they
have been since their arrest on 26 December 2009.
- Urging the authorities to ensure that the three men are protected from
torture or other ill-treatment, allowed visits from their families and
given access to lawyers of their choice and any medical attention they
may require.

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NADESHDA Mailbox e.V._ / 0211-9053863 (X.75) / 0211-9345453 (V.34)
http://www.nadeshda.org / Informationen aus Politik Umwelt Kultur
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