Irak/USA: Iraks Kinder als Opfer
Iraks Kinder als Opfer
Untersuchungsteam legte Bericht zu Folgen
von Sanktionen und Kriegsdrohung vor
Karin Leukefeld, Bagdad
Ein internationales Untersuchungsteam mit Teilnehmern aus Kanada, den
USA, der Türkei und Norwegen hat jetzt eine weitere Untersuchungsrunde
über die Auswirkungen eines neuen Krieges auf die Kinder im Irak
abgeschlossen. Seit 1991 war die Gruppe 25mal im Irak, um mit Frage-
bögen und Hausbesuchen die Lage der irakischen Kinder zu untersuchen.
Die Experten für Kinderpsychologie und Kinderrechte kamen zu dem
Ergebnis, daß »die irakischen Kinder heute wesentlich verletzbarer
sind, als sie es noch vor dem Golfkrieg 1991 waren«. Die Gruppe
sammelte und überprüfte Daten über die psychologische, gesundheit-
liche und Ernährungslage der rund 13 Millionen Kinder im Irak. Die
exemplarischen Untersuchungen wurden in Bagdad, Basra und Kerbela
durchgeführt, wo die Experten mehr als 100 Familien besuchten. Die
beiden Kinderpsychologen des Teams, die norwegischen Ärzte Dr. Atle
Dyregrov und Dr. Magne Raundalen stellten fest, daß die Kinder unter
einem enormen Streß angesichts der allgegenwärtigen Kriegsdrohung
leiden. Sie fühlten sich müde, erschöpft und traurig. Die Eltern
seien kaum in der Lage, ihre Kinder ausreichend zu beruhigen, da
sie selber in Kriegsangst und mit der täglichen Sorge lebten, die
Familie ernähren zu müssen. In Gesprächen mit den Kindern sei auch
deutlich geworden, daß sie zwar auf Frieden und eine gute Zukunft
hofften, letztlich aber immer wieder in Pessimismus verfielen und
resigniert glauben, es werde Krieg geben.
Dr. Eric Hoskins, Leiter der Untersuchungsgruppe, erklärte, der
Bericht werde dem UNO-Sicherheitsrat übergeben. Das Wohl der Kinder
im Irak müsse bei politischen Entscheidungen hinsichtlich eines
Irak-Krieges unbedingt berücksichtigt werden, sagte Hoskins. Niemand
im Irak sei in der Lage, die humanitären Gefahren und Folgen eines
neuen Krieges aufzufangen, »weder die Regierung noch die internati-
onalen Hilfsorganisationen noch die Vereinten Nationen«. Es stehe
eine »schwere menschliche Katastrophe« bevor, und man fordere alle
auf, nach erfolgreichen, diplomatischen Lösungen zu suchen.
Iraks stellvertretender Premierminister Tariq Aziz zeigte sich indes
am Donnerstag in einem Hintergrundgespräch mit deutschen Journalisten
wenig überrascht über die Rede George W. Bushs vom Montag. Der US-
Präsident habe nichts Neues gesagt. Aziz wiederholte, der Irak wolle
keinen Krieg, sei aber vorbereitet, falls es doch dazu kommen sollte.
In einem Interview mit dem Fernsehsender ABC hatte Aziz bereits zuvor
die Anschuldigung Bushs zurückgewiesen, der Irak habe Verbindungen zu
Al Qaida: »Ich fordere Bush und seine Regierung auf, die Beweise dafür
vorzulegen«.
Ebenfalls am Donnerstag traten der irakische Gesundheitsminister
Omid Medhit Mubarak und Handelsminister Mohammed Mehadi Saleh vor
die Presse. In ihren Erklärungen erläuterten sie Daten zur wirt-
schaftlichen und gesundheitlichen Lage des Landes. Im Falle eines
Krieges werde man alles tun, um die Menschen zu schützen, sagte
Mubarak. Es hätten sich bereits viele Freiwillige gemeldet, darunter
auch Pensionäre und Ärzte. Man mache sich dennoch »große Sorgen«.
Handelsminister Saleh wies darauf hin, daß im Golfkrieg 1991
fast die gesamte Elektrizitätsversorgung zerstört worden sei. 4,5
Milliarden US-Dollar seien zu deren Wiederaufbau von der irakischen
Regierung bereitgestellt worden, doch habe man lediglich 39 Prozent
der bestellten notwendigen Ersatzteile erhalten. Sowohl Großbritannien
als auch die USA hätten durch ihre Blockade im Sanktionskomitee 661
die Lieferungen im Rahmen des UN-Programms »Öl für Nahrungsmittel«
verhindert. Dennoch sei die Stromversorgung zu 50 Prozent wieder-
hergestellt. Sowohl die Sanktionen als auch den Angriff der alliierten
Truppen aus dem Jahr 1991 bezeichnete Saleh als »Verbrechen«. 1,7
Millionen Menschen seien an den Folgen gestorben, das seien mehr
Opfer als bei den Atombombenabwürfen der Amerikaner auf Hiroshima
und Nagasaki.
* In der jW-Wochenend-Beilage (Printausgabe) veröffentlichen wir
eine Bildreportage von Gabriele Senft (Text: Bernd Klagge) über
die Reise einer Friedensdelegation aus Deutschland Mitte Januar
in den Irak.
* * *
Blix widerspricht Bush
UN-Chefinspekteur hält Irak-Krieg für
nicht gerechtfertigt.
Blair zu »Kriegsrat« bei US-Präsident
UN-Chefinspekteur Hans Blix hat Vorwürfen der USA gegen Irak wider-
sprochen. Die Behauptung der Regierung in Washington, Irak habe
Kontakte zum Terrornetzwerk Al Qaida, sei falsch, sagte Blix der
New York Times vom Freitag. Die Aussage von US-Außenminister Colin
Powell, wonach Bagdad illegale Einrichtungen immer wieder vor den
UN-Kontrolleuren verstecke, treffe ebenfalls nicht zu. Auch stimme
es nicht, daß sich irakische Geheimdienstagenten gegenüber den
Inspektoren als Wissenschaftler ausgeben würden. Keine dieser
Anschuldigungen könne mit Erkenntnissen der Inspekteure untermauert
werden, betonte der Chef der UN-Waffenkontrolleure. Blix widersprach
den Behauptungen von US-Präsident George W. Bush, wonach ein Krieg
gegen Irak einen großangelegten Anschlag mit biologischen, chemischen
oder atomaren Waffen verhindern könne. Die bisherige Bilanz der
Inspektionen in Irak rechtfertige keinen Angriff, sagte Blix der
Zeitung.
Der britische Premierminister Tony Blair traf unterdessen am Freitag
zu Konsultationen mit US-Präsident George W. Bush in Washington ein.
Die Gespräche von Bush und Blair auf dem Landsitz Camp David nahe
Washington wurden bereits im Vorfeld als »Kriegsrat« bezeichnet. Die
USA und Großbritannien sind die einzigen Vetomächte im UN-Sicher-
heitsrat, die einen Angriff auf Irak befürworten. Blair gehört auch
zu den acht europäischen Staats- und Regierungschefs, die am Donners-
tag in einer von Washington initiierten Erklärung ihre Solidarität
mit den USA in der Irak-Frage bekundeten.
Luxemburgs Ministerpräsident Jean-Claude Juncker reagierte mit
scharfer Kritik auf den Irak-Aufruf der acht Staaten. Wer nicht
in der Lage sei, eine solche Aktion mit 25 Regierungen abzustimmen,
»beweist seine Unfähigkeit für künftige Aufgaben in der EU«, sagte
der Regierungschef. Es sei »in höchstem Maße bedauerlich, skandalös
und unsolidarisch«, daß nicht einmal die griechische Regierung
als EU-Ratsprädidentschaft von den »übereifrigen Briefeschreibern«
informiert worden sei.
Mit einer Warnung vor einem Irak-Krieg hat sich der frühere franzö-
sische Premierminister Lionel Jospin neun Monate nach seiner Wahl-
schlappe erstmals wieder öffentlich zu Wort gemeldet. Eine US-Angriff
würde die arabische Welt demütigen und die Weltwirtschaft weiter
schwächen, schrieb der sozialistische Politiker in einem Beitrag für
die Samstagausgabe der Pariser Zeitung Le Monde. Frankreich sollte
sich an einem Krieg nicht beteiligen. »Ich hoffe, daß wir gemeinsam
mit Deutschland unsere europäischen Partner von dieser Position
überzeugen können.« Die Haltung Frankreichs sei unklar und zweideutig,
kritisierte der ehemalige Regierungschef.
In Genf demonstrierten viertausend Jugendliche vor dem Sitz der
UNO in Europa und der US-Botschaft gegen einen Irak-Krieg. An
der Protestaktion beteiligten sich Schüler aus dem ganzen Kanton,
wie die Polizei mitteilte. Einige Lehrer hätten ihnen dafür frei
gegeben.
(AFP/AP/jW)
* * *
Brief aus Europa von Washington bestellt
Spaniens Premier Aznar agierte mit Kriegsunterstützung
auf Bitte aus den USA
Ralf Streck
Die Triebfeder hinter der Unterstützung der US-Kriegspolitik des
»Neuen Europa« war der spanische Ministerpräsident José María
Aznar. Wie die spanische Tageszeitung El País am Freitag berichtete,
reagierte der Konservative aus Madrid auf eine direkte Bestellung
der USA. Das Wall Street Journal hatte demnach bei Aznar einen
Beitrag für seine Meinungsseiten bestellt, der von dem spanischen
Premier in ein europäisches Unterstützungsmanifest für die Irak-
Politik von US-Präsident George Bush verwandelt worden ist.
Den Vorschlag aus New York habe ebenfalls der Italiener Silvio
Berlusconi erhalten. Doch Aznar habe die Initiative ergriffen und
sich sofort mit Tony Blair in Verbindung gesetzt, um den erbetenen
Meinungsbeitrag in eine »multilaterale Deklaration« zu verwandeln.
Die sollte von der »größten Zahl europäischer Führer unterzeichnet
werden«, berichtete El País basierend auf Angaben des Wall Street
Journal.
Madrid habe ein Schema erstellt, welches die Punkte genannt hat,
die das Papier enthalten sollte. Formulieren mußten aber die Briten,
welche »die Skizze in einen Arbeitsentwurf verwandelt haben«, schreibt
El País. Danach hätten Blair und Aznar gemeinsam europäische Führer
zur Unterschrift gebracht. So konnte das Wall Street Journal, nachdem
acht europäische Führer unterzeichnet hatten, am Mittwoch mit dem
angestrebten Ergebnis titeln: »Der Brief von acht Staaten isoliert
Deutschland und Frankreich und vereinfacht den Weg zum Krieg«.
Es liegt nahe, daß es sich bei dem Brief um eine der ersten gekauften
Aktionen des Weißen Hauses handelt. Für solche operativen Maßnahmen
wurde kürzlich das »Office for Global Communications« geschaffen. Das
»Kommunikationsbüro« soll mit Hilfe von Journalisten eine für die USA
positive Stimmung herbeiführen. Das belegen auch Widersprüche in der
Darstellung des Wall Street Journal. Denn es ging nicht um die »größte
Zahl« der möglichen Zustimmung. Einige Staatschefs wurden gar nicht
angesprochen, weil sie mit dieser Position wohl nicht übereingestimmt
hätten. Wichtiger als die größte Zahl war offensichtlich, daß vor der
Veröffentlichung nichts nach außen drang.
Weder der für die EU-Außenpolitik zuständige spanische Sozialist Javier
Solana noch die griechische EU-Ratspräsidentschaft wurden gefragt. In
Athen ist man denn auch entsprechend verstimmt über den Vorgang. Die
Initiative liege außerhalb der gemeinsamen EU- Politik, die nicht zu
»einer Annäherung zu einer gemeinsamen Position beiträgt«, erklärte
Griechenlands Ministerpräsident und derzeitiger EU-Ratspräsident Kostas
Simitis. Er will einen Sondergipfel einberufen, um eine einheitliche
europäische Haltung zum Irak-Konflikt zu erarbeiten. An dem für Mitte
Februar geplanten Treffen sollen die 15 EU-Staaten, die zehn zukünf-
tigen EU-Mitglieder und die drei EU-Anwärter Bulgarien, Rumänien und
Türkei teilnehmen.
* * *
Aus Freunden wurden Feinde
US-amerikanische Soldaten werden in Kuwait
nicht mehr gern gesehen
N. Janardhan, Dubai (IPS)
In Kuwait macht sich antiamerikanische Stimmung breit. Als deutlichstes
Zeichen dafür, daß die USA in dem Emirat nicht länger als Freund und
Befreier, sondern vielmehr als Feind und Unterdrücker gesehen werden,
werten Beobachter mehrere Übergriffe auf US-amerikanische Staatsbürger
seit letztem Oktober. Häufig werden dabei Verbindungen zu Al Qaida ins
Spiel gebracht. Abdulkhaliq Abdullah, Politikwissenschaftler an der
Universität der Vereinigten Arabischen Emirate (VAE) in Al Ain, meint
dagegen, es mache wenig Sinn, jeden antiamerikanischen Übergriff Al-
Qaida-Kämpfern zuzuschreiben. Nach seiner Ansicht hat sich die Gruppe
um Osama bin Laden seit September 2001 zusehends gespalten.
Ferner sieht der Wissenschaftler einen Wandel in der Einschätzung
des US-amerikanischen Engagements in der Region. »Die Übergriffe sind
das Ergebnis einer zum Mißfallen der Kuwaiter zu starken Präsenz US-
amerikanischer Truppen«, sagt er unter Bezug auf die Tatsache, daß
in Kuwait gegenwärtig etwa 16000 US-Soldaten auf einen neuen Einsatz
gegen Irak warten. Offenbar hätten die USA nicht erkannt, daß sich
die derzeitige Situation sehr von der des Jahres 1991 unterscheide.
»Kuwaiter sehen keinen Grund mehr in der Anwesenheit von US-Truppen«,
so Abdullah. Auch der kuwaitische Politikexperte Ali Jaber al-Sabah
erklärt: »1990 bis 1991 war Saddam Hussein Angreifer, daher der dama-
lige Haß auf Irak und die Liebe zu den USA. Heute wird der Irak nicht
mehr als Feind gesehen, sondern als moslemischer Bruderstaat und
arabischer Nachbar, dem dieselbe inkonsistente US-Politik droht, die
den Palästinensern ihre Rechte und ihre Freiheiten verweigert.« Hinzu
komme, daß kuwaitische Bürger die US-amerikanischen Intentionen hinter
dem ersten Golfkrieg zu verstehen begännen. Sie sähen den Eingriff
mittlerweile weniger als Akt zur Befreiung Kuwaits denn als Versuch,
die USA im Blick auf Öl in eine strategisch günstige Position zu
bringen.
* * *
jW-Dokumentation
»Souverän in vollem Umfang«
Überflugrechte und Nutzungsrechte der USA an ihren
Militärbasen in der Bundesrepublik Deutschland im
Falle eines Angriffs gegen den Irak
* Wie die Berliner Zeitung in ihrer Ausgabe vom 30. Januar 2003
berichtete, sind die USA nicht berechtigt, im Fall eines Allein-
gangs gegen den Irak ihre Militärbasen in Deutschland sowie den
deutschen Luftraum ohne ausdrückliche Genehmigung der Bundesre-
gierung zu nutzen. Zu diesem Ergebnis kommt ein bereits am 18.
Dezember 2002 abgeschlossenes Gutachten von RD Kramer, Wissen-
schaftliche Dienste des Deutschen Bundestages, das jW ungekürzt
dokumentiert.
---------------
I. Vorbemerkung
---------------
Die nachfolgenden Ausführungen beziehen sich (nur) auf eine nicht
durch die Vereinten Nationen mandatierte Intervention amerikanischer
Streitkräfte gegen den Irak unter Einbeziehung amerikanischer Mili-
tärstützpunkte in der Bundesrepublik Deutschland.
Streitkräfte der Vereinigten Staaten von Amerika sowie andere
ausländische Streitkräfte sind seit dem Ende des Zweiten Weltkrieges
in Deutschland stationiert. Das anfänglich geltende Besatzungsrecht,
wie es sich aus dem Londoner »Protokoll über die Besatzungszonen in
Deutschland und die Verwaltung von Groß-Berlin« vom 12. 9. 1944 (1),
der Berliner Erklärung vom 5.6.1945 und dem Protokoll der Potsdamer
Konferenz vom 17. 7. bis 2. 8. 1945 ergab (2), wurde nach Gründung
der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen
Republik im Jahre 1949 durch die Zuerkennung beschränkter Souveräni-
tätsrechte abgelöst. Art. 1 Abs.2 des am 5.5.1955 in Kraft getretenen
»Vertrags über die Beziehungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland
und den Drei Mächten« vom 26.5.1952 i.d.F. vom 23. 10. 1954 (Deutsch-
landvertrag) (3) bestimmte, daß »die Bundesrepublik die volle Macht
eines souveränen Staates über ihre inneren und äußeren Angelegenheiten
haben« wird, während Art. 2 vorsah, daß »die drei Mächte die bisher
von ihnen ausgeübten oder innegehabten Rechte und Verantwortlichkeiten
in bezug auf Berlin und auf Deutschland als Ganzes einschließlich
der Wiedervereinigung Deutschlands und einer friedensvertraglichen
Regelung« behalten (4). In unmittelbarer Folge mit dem Deutschland-
vertrag traten am 6. 5. 1955 für die Bundesrepublik Deutschland der
Nordatlantikpakt (NATO-Vertrag) vom 4. 4. 1949 sowie der »Vertrag
über den Aufenthalt ausländischer Streitkräfte in der Bundesrepublik
Deutschland« vom 23. 10. 1954 in Kraft (5). Das »Abkommen zwischen
den Parteien des Nordatlantikvertrages über die Rechtsstellung ihrer
Truppen« vom 19. 6. 1951 und das Zusatzabkommen vom 3. 8. 1959 zu
diesem Abkommen (NATO-Truppenstatut, Zusatzabkommen zum NATO-Truppen-
statut) traten für die Bundesrepublik Deutschland (erst) am 1. 7.
1963 in Kraft (6).
--------------------------------------------------------------
II. Aufenthaltsvertrag, NATO-Truppenstatut, Zusatzabkommen zum
NATO-Truppenstatut - Abgrenzung und Inhalt der Verträge
--------------------------------------------------------------
1. Aufenthalt ausländischer Streitkräfte
Der »Vertrag über den Aufenthalt ausländischer Streitkräfte in der
Bundesrepublik Deutschland« vom 23. 10. 1954 beruht auf Art. 4 Abs.
2 des Deutschlandvertrages. Dieser bestimmt, daß die Bundesrepublik
damit einverstanden ist, »daß vom Inkrafttreten der Abmachungen
über den deutschen Verteidigungsbeitrag an Streitkräfte der gleichen
Nationalität und Effektivstärke wie zur Zeit dieses Inkrafttretens
in der Bundesrepublik stationiert werden dürfen«. Rechtsgrundlage
des Aufenthalts ausländischer Streitkräfte sollte angesichts der
Deutschland eingeräumten Souveränität vom »Inkrafttreten der Ab-
machungen über den deutschen Verteidigungsbeitrag an«, d.h. nach
Hinterlegung der Beitrittsurkunde der Bundesrepublik Deutschland
zum Nordatlantikpakt (7) am 6. 5. 1955, ein gesondertes vertragliches
Einverständnis sein. Aus dem Deutschlandvertrag und dem Aufenthalts-
vertrag ergibt sich der Wille der drei Mächte, ihr Stationierungsrecht
aus einem früheren hoheitlichen in ein vertragliches Recht umzuwandeln.
(8)
Inhaltlich befaßte sich der Aufenthaltsvertrag nicht mit der Rechts-
stellung der fremden Streitkräfte, die im Zeitpunkt des Inkrafttretens
des Aufenthaltsvertrages (1955) im Bonner Truppenvertrag (»Vertrag
über die Rechte und Pflichten ausländischer Streitkräfte und ihrer
Mitglieder in der Bundesrepublik Deutschland« vom 26. 5. 1952) geregelt
war, sondern nur mit der Rechtsgrundlage ihres Aufenthalts. Im Zusam-
menhang damit befaßte er sich lediglich noch mit den Fragen der Er-
höhung der Effektivstärke der stationierten Streitkräfte (Art. 1 Absatz
2), mit dem vorübergehenden Eintritt zusätzlicher Streitkräfte der
Partnerstaaten zu Übungszwecken (Art. 1 Absatz 3) und mit Transit-
rechten der Partnerstaaten von und nach Österreich oder anderen Mit-
gliedstaaten der NATO (Art.1 Absatz 4) (9)
2. Rechtsstellung ausländischer Streitkräfte
Die Rechtsstellung der ausländischen Streitkräfte bestimmte sich vom
Zeitpunkt des Inkrafttretens des NATO-Truppenstatuts (1. 7. 1963)
nach dem »Abkommen zwischen den Parteien des Nordatlantikvertrages
über die Rechtsstellung ihrer Truppen« vom 19. 6. 1951. (10) Inhaltlich
regelt das Statut die Rechtsstellung des Personals der verbündeten
Streitkräfte, ihres zivilen Gefolges und der Angehörigen während ihres
dienstlichen Aufenthalts auf dem Gebiet eines anderen NATO-Mitglied-
staates. Regelungsbereiche sind u.a. Einreisebestimmungen, Gerichts-
barkeit, Schadenshaftung, Steuern sowie Zölle.
Das »Zusatzabkommen zu dem Abkommen zwischen den Parteien des Nord-
atlantikvertrages über die Rechtsstellung ihrer Truppen hinsichtlich
der in der Bundesrepublik Deutschland stationierten ausländischen
Truppen« vom 3. 8. 1959 (11) enthält seiner Bestimmung entsprechend
(nur) ergänzende Regelungen des NATO-Truppenstatuts bezüglich der
Rechte und Pflichten der ausländischen Truppen (Art. 1 Zusatzab-
kommen). So werden etwa Ausweispflicht, Meldewesen, Strafverfolgung,
Gerichtsbarkeit, Verkehrs- und Arbeitsrecht näher geregelt. Art. 46
Absatz 1 bestimmt, daß eine Truppe das Recht hat, »Manöver und andere
Übungen im Luftraum in dem Umfang durchzuführen, der zur Erfüllung
ihrer Verteidigungsaufgabe erforderlich ist und mit den von dem
Obersten Befehlshaber der verbündeten Streitkräfte in Europa oder
einer anderen zuständigen Behörde der Nordatlantikvertragsorganisation
etwa herausgegebenen Befehlen oder Empfehlungen übereinstimmt«.
Nach Absatz 2 der Vorschrift darf ohne besondere Einwilligung der
Berechtigten und der deutschen Behörden eine Truppe Flugplätze, die
ihr nicht zur ausschließlichen Benutzung überlassen worden sind,
weder vorübergehend besetzen noch zeitweilig sperren. Unabhängig
vom Übungsfall bestimmt Art. 57 Absatz 1, daß eine Truppe, ein ziviles
Gefolge ... berechtigt sind, mit Land-, Wasser- und Luftfahrzeugen
die Grenzen der Bundesrepublik zu überqueren sowie sich in und über
dem Bundesgebiet zu bewegen. Absatz 6 der Vorschrift bestimmt, daß
eine Truppe und ein ziviles Gefolge »mit Militärflugzeugen Verkehrs-
flughäfen und sonstiges Luftfahrtgelände, das ihnen nicht zur aus-
schließlichen Benutzung überlassen worden ist, nur in Notfällen oder
nach Maßgabe von Verwaltungsabkommen oder sonstigen Vereinbarungen
mit den zuständigen deutschen Behörden benutzen« dürfen. Artikel
57 umschreibt und konkretisiert damit das grundsätzliche Recht der
ausländischen Truppen, mit eigenen Land-, Wasser- und Luftfahrzeugen
im Bundesgebiet zu verkehren. Dieses auch in anderen Stationierungs-
verträgen enthaltene Recht ist die notwendige Folge des durch den
Aufenthaltsvertrag eingeräumten Rechts zur Stationierung von Truppen
im Bundesgebiet (12).
Die 1971 erfolgte Änderung des Zusatzabkommens (»Abkommen zur
Änderung des Zusatzabkommens vom 3.8.1959 zu dem Abkommen zwischen
den Parteien des Nordatlantikvertrages über die Rechtsstellung
ihrer Truppen hinsichtlich der in der Bundesrepublik Deutschland
stationierten ausländischen Truppen« vom 21. 10. 1971 (13) betraf
lediglich die Angleichung der Rechtsstellung der zivilen Beschäftigten
bei den Stationierungsstreitkräften an das deutsche Recht, änderte
mithin nichts an der dargestellten Sachlage.
Am 29. 3. 1998 trat das »Abkommen zur Änderung des Zusatzabkommens
vom 3. 8. 1959 in der durch das Abkommen vom 21. 10. 1971 und die
Vereinbarung vom 18. 5. 1981 geänderten Fassung zu dem Abkommen
zwischen den Parteien des Nordatlantikvertrages über die Rechtsstellung
ihrer Truppen hinsichtlich der in der Bundesrepublik Deutschland
stationierten ausländischen Truppen« vom 18. 3. 1993 in Kraft. (14)
Ziel der Änderungen war, »der veränderten politischen Lage nach der
Herstellung der deutschen Einheit sowie dem Abbau der militärischen
Konfrontation in Europa Rechnung zu tragen und damit, wo möglich, auch
eine Entlastung der deutschen Bevölkerung zu erreichen« (15). Hinsicht-
lich der dargestellten früheren Rechtslage waren Luftübungen in dem
Umfang zulässig, die zur Erfüllung der Verteidigungsaufgabe erforder-
lich waren (Art. 46 Absatz 1 a.F.). Nach der Neufassung unterliegen
solche »Manöver und andere Übungen im Luftraum der Bundesrepublik«
der Zustimmung deutscher militärischer Behörden. Im übrigen gelten für
Manöver und andere Übungen im Luftraum der Bundesrepublik die deutschen
Luftfahrtregelungen uneingeschränkt (16). Auch das frühere Verkehrs-
recht (Art. 57 Abs. 1 a.F.) wurde einschränkender gefaßt. Danach sind
eine Truppe, ein ziviles Gefolge ... vorbehaltlich der Genehmigung der
Bundesregierung berechtigt, mit Land-, Wasser- und Luftfahrzeugen in
die Bundesrepublik einzureisen oder sich in und über dem Bundesgebiet
zu bewegen. »Transporte und andere Bewegungen im Rahmen deutscher
Rechtsvorschriften, einschließlich dieses Abkommens und anderer inter-
nationaler Übereinkünfte, denen die Bundesrepublik und einer oder
mehrere der Entsenderstaaten als Vertragspartei angehören, sowie damit
im Zusammenhang stehender technischer Vereinbarungen und Verfahren,
gelten als genehmigt« (Art. 57 Absatz 1 Buchstabe a] Satz1 2. HS.).
Diese Genehmigungsfiktion wurde aufgenommen, »um nicht jede einzelne
Bewegung eines Angehörigen der Streitkräfte einer deutschen Genehmigung
zu unterwerfen« (17).
------------------------------------------------
III. Nordatlantikvertrag, Zwei-plus-vier-Vertrag
------------------------------------------------
Die vorgenannten vertraglichen Regelungen sind vor dem Hintergrund
des Nordatlantikvertrages sowie des Zwei-plus-vier-Vertrages zu
würdigen. Das NATO-Truppenstatut sowie das zu seiner Ergänzung
vereinbarte Zusatzabkommen sind Regelungen, die - wie auch die
zuvor zitierten Bestimmungen über Luftübungen verdeutlichen - auf
dem Nordatlantikvertrag als Grundnorm beruhen. Die NATO als kollek-
tives Verteidigungsbündnis (18) im Sinne des Art. 51 der Charta
der Vereinten Nationen sieht auf der Grundlage des (geltenden)
Nordatlantikvertrages im sog. Bündnisfall nach Art. 5 Nordatlantik-
vertrag, wie er im Falle des terroristischen Anschlags vom 11. 9.
2001 in New York und Washington erklärt wurde, Beistandsleistungen
der anderen Mitgliedsstaaten vor. Präventive militärische Maßnahmen
eines einzelnen Staates, ohne daß die Voraussetzungen des Bündnis-
falls vorliegen, werden vom geltenden NATO-Statut nicht erfaßt.
Durch den »Vertrag über die abschließende Regelung in bezug auf
Deutschland« vom 12. 9. 1990 (19) (Zwei-plus-vier-Vertrag) wurde
nicht nur die deutsche Wiedervereinigung ermöglicht, sondern
auch das Besatzungsrecht, welches bezüglich Deutschland als Ganzes
noch fortbestand, vollständig abgelöst und damit die deutsche
Souveränität in vollem Umfange wieder hergestellt (20). Ausdruck
dieser nach Ende des Zweiten Weltkrieges erstmals unbeschränkten
Souveränität war u.a. die am 29. 3. 1998 in Kraft getretene
Änderung des Zusatzabkommens zum Truppenstatut, nach der originär
vom Zusatzabkommen erfaßte Maßnahmen, wie »Manöver und andere
Übungen im Luftraum der Bundesrepublik«, nunmehr der Zustimmung
deutscher militärischer Behörden unterliegen bzw. internationalen
Gepflogenheiten folgend im Verkehrsrecht der ausländischen Streit-
kräfte das Erfordernis der Genehmigung der Bundesregierung beim
Überschreiten der nationalen Grenzen eingeführt wurde. (21)
---------
IV. Fazit
---------
NATO-Truppenstatut sowie Zusatzabkommen zum Truppenstatut sind im
Zusammenhang mit dem Nordatlantikvertrag zu berücksichtigen. Liegen
die Voraussetzungen des Bündnisfalls, wie bei einer präventiven
militärischen Maßnahme, nicht vor, kann aus dem Truppenstatut sowie
Zusatzabkommen zum Truppenstatut für die Streitkräfte der Vereinigten
Staaten von Amerika keine Berechtigung folgen, eigenständig präventive
Angriffshandlungen über das Territorium der Bundesrepublik Deutschland
zu führen. Eine derartige Berechtigung kann sich auch für das in
Artikel 57 Absatz 1 Zusatzabkommen enthaltene Verkehrsrecht der aus-
ländischen Streitkräfte bei einer Sinn und Zweck des Zusatzabkommens
entsprechenden Auslegung nicht ergeben.
1) in Kraft seit 7./8.5.1945, geändert durch das Hinzutreten
Frankreichs vom 26.7.1945
2) Maunz-Dürig-Herzog, Grundgesetz, Kommentar, Band III, München
1996, Art. 23a F., Rn.18,
3) BGBl. 1955 II, S. 305, 628
4) Hinsichtlich der DDR existierten entsprechende Souveränitäts-
einschränkungen. Sie ergaben sich aus der Erklärung über die
Beziehungen zwischen der Union der Sozialistischen Sowjetrepu-
bliken und der DDR (Souveränitätserklärung) vom 25.3.1954 und
dem Vertrag vom 20.9.1955 zwischen diesen beiden Staaten
5) BGBl. 1955 II, S. 289, 630; 253, 630
6) BGBl. 1961 II, S. 1190, 1218, BGBl. 1963 II, S. 745
7) BT-Drucksache II/1000, S. 38
8) BT-Drucksache II/1200, S. 37
9) BT-Drucksache II/1060, S. 7 R
10) Mit Inkrafttreten des NATO-Truppenstatuts trat gemäß Art. 8
Absatz 1 Buchst. b) des Deutschlandvertrages sowie Art. 1 des
»Abkommens über das Außerkrafttreten des Truppenvertrages...«
vom 3.8.1959 der (bisherige) Bonner Truppenvertrag (»Vertrag
über die Rechte und Pflichten ausländischer Streitkräfte und
ihrer Mitglieder in der Bundesrepublik vom 26.5.1952) außer
Kraft
11) BGBl. 1961 II, S. 1183, 1218
12) BT-Drucksache III/2146, S. 232
13) BGBl. 1973 II, S. 1021; das Abkommen trat für die Bundesrepublik
Deutschland am 18.1.1974 in Kraft, BGBl. 1974 II, S. 143
14) BGBl. 1994 II, S. 2598, BGBl. 1998 II, S. 1691
15) BT-Drucksache 12/6477, S. 58
16) BT-Drucksache 12/6477, S. 66
17) BT-Drucksache 12/6477, S. 73
18) Das Bundesverfassungsgericht sieht als System kollektiver
Sicherheit im Sinne des Art. 24 Absatz 2 GG neben den Vereinten
Nationen auch die NATO als Bündnis der kollektiven Selbstver-
teidigung an, BVerfGE 90, 349 ff. Auch Bündnisse kollektiver
Selbstverteidigung können Systeme gegenseitiger kollektiver
Sicherheit sein, wenn und soweit sie strikt auf die Friedens-
wahrung verpflichtet sind (Leitsatz 5 b der Entscheidung)
19) BGBl. 1990 II, S. 1318
20) Maunz-Dürig-Herzog, Band III, Art. 23a. F., Rn. 21
21) BT-Drucksache 12/6477, S. 73
* Ausarbeitungen von Angehörigen der Wissenschaftlichen Dienste
geben nicht die Auffassung des Deutschen Bundestages, eines
seiner Organe oder der Bundestagsverwaltung wieder. Vielmehr
liegen sie in der fachlichen Verantwortung des einzelnen
Verfassers und der Fachbereichsleitung. Die Ausarbeitungen
sind dazu bestimmt, das Mitglied des Deutschen Bundestages,
das sie in Auftrag gegeben hat, bei der Wahrnehmung des
Mandats zu unterstützen.
aus: junge welt, v. 01.02.2003
* * *
Bushs Big Bang
HIROSHIMA 1945, BAGDAD 2003
Atomwaffeneinsatz denkbar
Konrad Ege
Wer im offiziellen Washington vor dem Horror eines Nuklearkrieges
warnt, muss sich geradezu altmodisch vorkommen. Mit atemberaubender
Selbstverständlichkeit sprechen Regierungsvertreter vom möglicher-
weise "notwendigen" Einsatz von Atomwaffen gegen den Irak. Natürlich
nur, um amerikanische Streitkräfte oder die USA vor den angeblich
vorhandenen irakischen Waffenvernichtungswaffen zu schützen. Wie
Andrew Card, der Stabschef im Weißen Haus, am Sonntag in einer Talk
Show formulierte: Saddam Hussein solle wissen, dass die USA "alle
notwendigen Schritte ergreifen werden, um die Welt vor einem Holocaust
zu schützen". Nachgefragt, ob das einen Einsatz von Atomwaffen
bedeute, erläuterte Card, er wolle die nukleare Option "nicht ins
Gespräch bringen, aber auch nicht vom Tisch nehmen". Und es wird
geplant für einen möglichen Einsatz der Atomwaffen.
George W. Bushs nuklearpolitische Leitlinien von 2002, die unter
anderem contingency plans für Atomwaffeneinsätze gegen Irak, Iran,
Nordkorea, China, Libyen, Russland und Syrien anfordern, nehmen
nun konkretere Formen an. Für den Irak-Krieg lasse Verteidigungs-
minister Rumsfeld schon einmal Pläne schmieden, für alle Fälle,
berichtete der gewöhnlich gut informierte Militärwissenschaftler
William Arkin in der Los Angeles Times: Atomwaffen erstens gegen
tief im Boden vergrabene Kommandozentralen, und zweitens, um ira-
kische Streitkräfte vom Einsatz chemischer und biologischer Waffen
abzuhalten. Zu Papier gebracht würden diese Eventualitäten vom US
Strategic Command (STRATCOM) und in "Planungszellen in Büros der
Vereinigten Stabschefs". Und das sei gefährlich, warnte Arkin.
STRATCOM sei im Kalten Krieg nur für technische Einsatzfragen
zuständig gewesen und habe keinerlei Erfahrung mit politischen
Entscheidungen über Kernwaffeneinsätze, und die "Planungszellen"
arbeiteten im Geheimen und umgingen möglicherweise kritische
Stimmen in den Streitkräften.
Präsident Bush hat die nukleare Hemmschwelle deutlich abgesenkt. Und
das zu einer Zeit, in der die US-Streitkräfte stolz sind auf die
zunehmende Zielgenauigkeit und Stärke ihrer konventionellen Bomben
und Raketen - was eigentlich die "Notwendigkeit" eines nuklearen
Einsatzes verringern sollte. Dieses Akzeptabel-Machen der Nuklear-
waffen findet ohne Debatte im US-Kongress und fast ganz ohne öffent-
liche Diskussion statt. Das sind offensichtlich die Kosten, die
einer Nation erwachsen, will sie ein unantastbares Imperium aufbauen.
Hiroshima und Nagasaki im August 1945 - Historiker zweifeln heute
an den damals angeführten Beweggründen, ohne die Bombe wären zahllose
amerikanische Soldaten und japanische Zivilisten bei einer Invasion
umgekommen - waren ein Startschuss für den Kalten Krieg. Gerichtet
auch an Stalins Regime in Moskau. Bagdad im Februar oder März 2003?
Für die Männer an der Macht in Washington nicht mehr undenkbar.
Gerichtet wäre die Atomwaffe freilich nicht nur an Saddam. Im Gegen-
satz zu den verweichlichten Europäern kann sich Amerika verteidigen.
Mittlerweile streuen "Pentagonquellen" auch Berichte über den
geplanten konventionellen Angriff auf den Irak aus. Man müsse mit
den gewaltigsten Luftangriffen in der Geschichte der Menschheit
rechnen, heißt es. 500 bis 700 Flugzeuge, ausgerüstet mit modernsten
"smart bombs" und "neuen Geheimwaffen" würden zu Beginn des Krieges
etwa eine Woche lang bis zu 1.500 Einsätze fliegen. 300 bis 400
Marschflugkörper würden am ersten Kriegstag abgeschossen, um den
Irak "zu schockieren und Ehrfurcht einzuflößen", wusste der Fernseh-
sender CBS. Da fragt sich der Laie: Diese Cruise Missiles und diese
Bomben werden doch irgendwo landen. Irgendwo, wo auch Menschen leben
und lebensnotwendige Infrastrukturen stehen, Wasserwerke, Elektrizi-
tätswerke, Hospitäler, Lebensmitteldepots und so weiter. Von oben
wird es aussehen wie ein Star-Wars-Computerspiel.
aus: Freitag 06, v. 31.1.2003
http://www.freitag.de/2003/06/03060102.php
* * *
+ 31.01.2003 + UNICEF: Helft den Kindern im Irak!
Kinder und Frauen im Irak leiden bis heute am härtesten unter den
Auswirkungen des Golfkrieges Anfang der 90er Jahre und den darauf
folgenden Sanktionen. Angesichts eines drohenden neuen Krieges hat
UNICEF jetzt zusätzlich zu den bereits laufenden Maßnahmen intensive
Vorbereitungen zum Schutz und zur Hilfe für die Kinder im Irak ge-
troffen. Denn eine Unterbrechung der Hilfeleistungen durch einen
Krieg würde vor allem die rund 3,5 Millionen Kleinkinder unter fünf
Jahren treffen.
UNICEF » hat deshalb bereits Hilfsgüter im Wert von rund sieben
Millionen Euro bereitgestellt. Diese umfassen Basismedikamente,
Impfstoffe, Zusatznahrung, hochproteinhaltige Milch, Materialien
zur Wasseraufbereitung, Wassertanks, Decken, Hygieneartikel,
Plastikplanen und andere Schutzmaterialien. Die meisten Hilfsgüter
werden im Irak gelagert, ein Teil in den Nachbarländern Iran und
Jordanien.
UNICEF » leistet seit Jahrzehnten im Irak umfangreiche Not- und
Wiederaufbauhilfe. Schwerpunkte sind der Wiederaufbau sozialer
Grunddienste wie Gesundheitsstationen und Schulen, der Kampf gegen
die verbreitete Mangelernährung bei Kindern, die Reparatur und
Wartung von Kläranlagen und Anlagen zur Wasseraufbereitung sowie
Hilfen für besonders benachteiligte Kinder in Heimen und Gefäng-
nissen. Auch wenn ein Krieg vermieden werden kann, brauchen die
Kinder im Irak dringend Hilfe.
Ernährung: Obwohl es in den vergangenen Jahren gelungen ist, die
Ernährungslage etwas zu verbessern, sind heute fast eine Million
irakischer Kinder chronisch mangelernährt. Bereits jetzt erhalten
rund 240.000 Kinder therapeutische Zusatznahrung. Sie sind so
schwer mangelernährt, dass sie neben Spezialnahrung kontinuierliche
medizinische Hilfe benötigen.
UNICEF stellt therapeutische Zusatznahrung und Medikamente für
schwer mangelernährte Kinder zur Verfügung. Weiter unterstützt
UNICEF ein landesweites Netz von Kinderschutzzentren mit rund
13.000 freiwilligen Helfern, um den Ernährungszustand der
Kinder zu überwachen.
Wasser: Im ganzen Land mangelt es an sauberem Trinkwasser.
Durchfallerkrankungen sind neben Atemwegserkrankungen Todesursache
Nr. 1 bei Kindern im Irak. Die Kindersterblichkeit bei Kindern
unter fünf Jahren ist heute mit 136 Todesfällen pro 1.000 Geburten
zweieinhalb mal so hoch wie Anfang der 90er Jahre.
UNICEF unterstützt den Wiederaufbau und Betrieb von Wasserwerken
und Pumpstationen zur Abwasserentsorgung. Für den Notfall hält
UNICEF große Mengen Tabletten zur Wasseraufbereitung und Wasser-
tanks bereit. Gesundheit: Die größten Gesundheitsprobleme der
Bevölkerung sind chronische Mangelernährung, Eisen-, Jod-, und
Vitamin-A-Mangel, Atemwegsinfektionen, Durchfall und Malaria.
Jedes fünfte Kind ist nicht ausreichend gegen gefährliche
Infektionskrankheiten wie Masern geimpft.
UNICEF hat in den vergangenen Jahren den Wiederaufbau und
Betrieb von 100 Gesundheitsstationen in den südlichen und
zentralen Landesteilen unterstützt. Weiter organisiert UNICEF
landesweite Impfkampagnen und stellt Impfstoffe sowie technisches
Gerät zur Verfügung. UNICEF bildet auch Gesundheitspersonal aus.
Für den Notfall werden große Mengen Basismedikamente bereitge-
halten sowie Impfaktionen und die Verteilung von Vitamin A vor-
bereitet.
Bildung: Jedes vierte irakische Kind geht heute nicht zur Schule.
Jungen müssen arbeiten gehen, um das Familieneinkommen aufzubessern.
Mädchen bleiben zu Hause und kümmern sich um Geschwister, damit
ihre Mütter arbeiten können. Viele Schulen sind verfallen; es fehlt
an Stühlen, Tischen, Büchern, Heften, Stiften.
UNICEF unterstützt im ganzen Land die Reparatur und den Betrieb von
Grundschulen. Seit 1997 wurden rund 500 Schulen wieder hergerichtet.
Für Lehrer werden Fortbildungskurse organisiert, um die Unterrichts-
qualität zu verbessern. UNICEF bereitet für den Krisenfall den
Betrieb von Notschulen sowie psychologische Hilfen für Flüchtlings-
kinder vor.
UNICEF » hat zur Zeit 270 Mitarbeiter im Irak. Davon sind 50 inter-
nationale Helfer und 220 nationale Mitarbeiter. Im Nord-Irak ist
UNICEF federführend für die Umsetzung des Programms "Öl für Lebens-
mittel" zuständig. Dort gibt es auch drei Regionalbüros (in Erbil,
Dohuk und Suleimaniya). In den Nachbarländern Iran, Jordanien und
der Türkei werden an den Grenzen zum Irak zur Zeit weitere Stütz-
punkte für Nothilfe eingerichtet.
UNICEF » bittet dringend um Spenden für die Kinder im Irak:
Spenden Sie online
Spendenhotline: 0137/300 000
Spendenkonto 300.000
Bank für Sozialwirtschaft Köln
BLZ 370 205 00
Stichwort: Irak
http://www.sonnenseite.com/fp/archiv/Akt-News/unicefirak.shtml
>----->----->----->----->-----><-----<-----<-----<-----<-----<
NEUE MAILINGLISTE! www.giv-seiten.de OUR NEW MAILINGLIST!
--------------------------------------------------------------
Jetzt Abonnieren: giv_mailing-subscribe

ä

t

giv-seiten.de
Subscribe Now: giv_mailing_eng-subscribe

ä

t

giv-seiten.de
--------------------------------------------------------------
Zum Abbestellen: giv_mailing-unsubscribe

ä

t

giv-seiten.de
To Unsubscribe: giv_mailing_eng-unsubscribe

ä

t

giv-seiten.de
>----->----->----->----->-----><-----<-----<-----<-----<-----<
http://www.babylon-festival.net/
http://www.uruklink.net/iraqdaily/
http://www.giv-archiv.de/2002/Oktober/021031GI.010
Kasnazaniya / Casnazaniyyah
http://home.arcor.de/ge.lange/www.irak.de.cx/Video/kcas-16.htm
>>>-----------------------------------------------------------------<<<
>> Further Informations about Iraq and Palestine:
>> GIV-Archiv:
http://www.giv-archiv.de http://www.giv-seiten.de.tt
>>
http://home.arcor.de/ge.lange/index.html http://giv-seiten.de
>>
http://home.arcor.de/ge.lange/Menue/www.giv.de.cx/index.html
>>
http://home.arcor.de/ge.lange/Menue/www.irak.de.cx/index.html
>>
http://home.arcor.de/ge.lange/Menue/www.giv-archiv.de/index.html
>>
http://soziales.freepage.de/irak/index.htm
>>>-----------------------------------------------------------------<<<
* * * * *