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Kurdistan Infos <kigb ät gmx.de>22. Jul 2009 22:00

GfbV: Wahlen in Irakisch-Kurdistan (25. Juli 2009)

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GESELLSCHAFT FÜR BEDROHTE VÖLKER

PRESSEMITTEILUNG

Göttingen/Arbil, den 22. Juli 2009

*Wahlen in Irakisch-Kurdistan* (25. Juli 2009)
*Gesellschaft für bedrohte Völker entsendet Wahlbeobachter nach*
*Irakisch-Kurdistan*

Zu den Parlaments- und Präsidentschaftswahlen im Autonomen Bundesstaat
Irakisch-Kurdistan am kommenden Samstag hat die Gesellschaft für
bedrohte Völker (GfbV) einen seit vielen Jahren in Deutschland lebenden
christlichen Assyrer als Wahlbeobachter entsandt. Außerdem stellt die
GfbV-Ländersektion Irakisch-Kurdistan, die ein Büro in Arbil unterhält,
mindestens zehn Beobachter, die den ethnischen und religiösen
Minderheiten der Assyrer-Chaldäer-Aramäer, Turkmenen, Shabak und Yeziden
angehören. Sie werden den Urnengang in den Provinzen Arbil, Sulaimaniya
und Dohuk beaufsichtigen. In den außerhalb Kurdistans gelegenen
umstrittenen Gebieten mit mehrheitlich kurdischer Bevölkerung wie in der
Provinz Kirkuk sowie Distrikten in den Provinzen Niniveh und Diala
finden keine Wahlen statt.

Von den rund 4.382.000 Einwohnern Kurdistans sind 2.518.000 Menschen
wahlberechtigt, darunter etwa 1.058.000 in der Provinz Sulaimaniya, ca.
898.000 in der Provinz Arbil und rund 562.000 in der Provinz Dohuk.

Das am 11.02.2009 geänderte Wahlgesetz für Kurdistan legt fest, dass von
111 Sitzen des Regionalparlaments elf Sitze an nicht-kurdische
Nationalitäten vergeben werden. Turkmenen und christlichen
Assyrer-Chaldäer-Aramäern stehen jeweils fünf Sitze zu. Für die kleine
armenische Volksgruppe ist ein Sitz reserviert. So werden diese
Volksgruppen im Regionalparlament Kurdistan dank der garantierten Sitze
über mehr Repräsentanten verfügen als es ihrem Prozentsatz in der
Gesamtbevölkerung der drei Provinzen entspricht. Dort sollen 80.000 -
90.000 Assyrer-Chaldäer-Aramäer, etwa 100.000 Turkmenen und rund 2.500
Armenier leben. Angehörige der kurdischen Religionsgemeinschaft der
Yeziden sollen über gesamtkurdische Listen ins Parlament einziehen.

Da die Quotenregelung nach ethnischen und nicht nach religiösen
Kriterien festgelegt wurde, wurde sie vor allem von Yeziden kritisiert.
Auch für andere religiöse kurdische Minderheiten wie die Feili-Kurden
oder Ahl-e Haqq ist keine Quote vorgesehen. Im Parlament sollen 30
Prozent Frauen vertreten sein. Das Wahlgesetz in Irakisch-Kurdistan
sieht keine Sperrklausel für den Einzug ins Parlament vor. Wer sich zur
Wahl stellt, muss mindestens 25 Jahre alt sein.

Die unabhängige Wahlkommission des Irak IECI (Independent Electoral
Commission of Iraq (IECI) in Bagdad gab bekannt, dass sich insgesamt 24
Parteien und Parteienbündnisse in Listen zur Wahl stellen. Die beiden
zurzeit regierenden kurdischen Parteien, KDP und PUK, treten mit einer
gemeinsamen Liste an. Um den Präsidentenposten bewerben sich neben dem
bisherigen Präsidenten Masud Barzani vier weitere Kandidaten.

Um die elf Sitze, die für die Turkmenen, Assyrer-Chaldäer-Aramäer und
Armenier reserviert sind, kämpfen die "Turkmenische Liste ­ Arbil", die
"Turkmenen- Reformliste", die "Demokratische Turkmenische Bewegung", die
"Unabhängige Turkmenen-Liste" sowie die vier Listen der
Assyrer-Chaldäer-Aramäer "Vereinigte chaldäische Liste", "Autonomieliste
der Chaldäer-Aramäer-Assyrer", "Al-Rafidain-Liste" und der "Volksrat der
Chaldäer-Aramäer-Assyrer" . Für den einen armenischen Sitz kandidieren
vier unabhängige Politiker dieser Volksgruppe.

>>>>>>>>>>>>> Für Menschenrechte. Weltweit. <<<<<<<<<<<<<<<
Gesellschaft für bedrohte Völker / Society for Threatened Peoples
P.O. Box 20 24 - D-37010 Göttingen/Germany
Nahostreferat/ Middle East Desk
Dr. Kamal Sido - Tel: +49 (0) 551 49906-18 - Fax: +49 (0) 551 58028
E-Mail: nahost ät gfbv.de - www.gfbv.de
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