GfbV: Irak: Neues Wahlgesetz benachteiligt Minderheiten
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GESELLSCHAFT FÜR BEDROHTE VÖLKER INTERNATIONAL
PRESSEMITTEILUNG
Göttingen, den 29. September 2008
*Irak: Neues Wahlgesetz benachteiligt Minderheiten*
Quotenregelung für assyro-chaldäische Christen, Mandäer, Armenier,
Yesiden, Shabak und Feili-Kurden gefordert
Nach der Verabschiedung eines neuen Gesetzes für die Provinzwahlen
im Irak hat die Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV) am Montag
für die Minderheiten eine Quotenregelung gefordert. „Das neue
Wahlgesetz benachteiligt vor allem die religiösen Gemeinschaften der
Assyrer-Chaldäer-Aramäer, Yeziden, Shabak, Feili-Kurden, Mandäer und
Armenier“, kritisierte der Präsident der GfbV International, Tilman
Zülch, in Schreiben an den irakischen Präsidenten Jalal Talabani und
den Präsidenten des autonomen Bundesstaates Kurdistan, Masud
Barzani. „Damit die Minderheiten gerecht vertreten werden können,
müssen für sie Quoten dort eingeführt werden, wo sie in größerer
Zahl leben. Nur so können sie unabhängig von den Wahlergebnissen in
allen Gremien präsent sein.“
Nach monatelangen heftigen Diskussionen wurde das neue Wahlgesetz am
24. September 2008 im irakischen Parlament verabschiedet. Bis Ende
Januar 2009 sollen nun in 14 der 18 irakischen Provinzen Wahlen
durchgeführt werden. Ausgenommen sind drei Provinzen in
Irakisch-Kurdistan (Arbil, Dohuk, Sulaymaniye) und die Provinz
Kirkuk, deren verwaltungsmäßige Zugehörigkeit zwischen der
Zentralregierung in Bagdad und der kurdischen autonomen Region im
Norden umstritten ist. Die geplanten Provinzwahlen gelten als
wichtiger Schritt zur weiteren Stabilisierung des Irak und sollen
unter Aufsicht der Vereinten Nationen stattfinden.
Obwohl alle größeren Fraktionen dem Gesetz zugestimmt hatten, ist
die Kritik auch dort nicht verstummt. Sie kommt vor allem von
kurdischer Seite. So hält Dr. Kamal Kirkuki, Vize-Präsident des
Regionalparlaments Kurdistan und Beiratsmitglied der dortigen
GfbV-Sektion, das Gesetz für undemokratisch, weil es nicht zulasse,
dass zum Beispiel die Bürger in Kirkuk zum gleichen Zeitpunkt wie in
den anderen Provinzen entscheiden können, wer sie im Provinzrat
vertreten soll. „Das neue Gesetz ist unter massivem Druck der USA
und der Vereinten Nationen zustande gekommen“, sagte ein
GfbV-Mitarbeiter in Arbil.
Auch für Irakisch-Kurdistan fordert die GfbV eine Quotenlösung, die
in die noch nicht verabschiedete Verfassung des autonomen
Bundesstaates im Norden des Landes aufgenommen werden soll. Darüber
hinaus soll für jene Gemeinden Selbstverwaltung vorgesehen werden,
die sich ethnisch oder konfessionell von anderen kurdischen
Provinzen unterscheiden.
Für Nachfragen ist der GfbV-Nahostreferent Dr. Kamal Sido auch
erreichbar unter Tel. 0173 67 33 980.
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