Menschenrechtsinstitut begruesst Annahme des Zusatzprotokolls zum UN-Sozialpakt
Menschenrechtsinstitut begrüßt Annahme des Zusatzprotokolls zum
UN-Sozialpakt
Berlin (ots) - Das Deutsche Institut für Menschenrechte hat die
Annahme des Zusatzprotokolls zum UN-Sozialpakt durch die
UN-Generalversammlung begrüßt. "Die historische Bedeutung dieser
Entscheidung für den internationalen Menschenrechtsschutz kann kaum
überbewertet werden", sagte Heiner Bielefeldt, Direktor des Deutschen
Instituts für Menschenrechte.
Das Zusatzprotokoll sieht vor, dass Einzelpersonen nach
Ausschöpfung nationaler rechtlicher Möglichkeiten den eigenen Staat
vor einem internationalen Gremium zur Rechenschaft ziehen können.
"Versäumt beispielsweise ein Staat bei einer Naturkatastrophe
internationale Hilfe anzufordern oder wird eine Person in einem
elementaren Lebensbereich wie etwa Bildung, Gesundheit, Trinkwasser
oder Arbeit diskriminiert, können die betroffenen Personen eine
Beschwerde an das UN-Gremium richten", erklärte Valentin Aichele,
Wissenschaftlicher Referent am Deutschen Institut für Menschenrechte.
"60 Jahre nach der Verabschiedung der Allgemeinen Erklärung der
Menschenrechte - auf den Tag genau - haben die Vereinten Nationen den
Streit um die Einklagbarkeit sozialer Menschenrechte entschieden", so
Aichele. "Nun ist die Gleichrangigkeit sozialer Menschenrechte auch
hinsichtlich der internationalen Durchsetzbarkeit gefestigt."
Bielefeldt würdigte die positive Rolle, die Deutschland in der
Schlussphase der internationalen Verhandlungen in Genf gespielt habe.
Er wies darauf hin, dass die Bundesregierung in ihrem Aktionsplan von
2008 die Ratifikation des Zusatzprotokolls als Priorität gesetzt
habe. Nun solle die Bundesregierung das Zusatzprotokoll zum
UN-Sozialpakt auch zügig ratifizieren, forderte Bielefeldt.
Der UN-Sozialpakt enthält Rechte zum Schutz wirtschaftlicher,
sozialer und kultureller Lebensbereiche. Er gilt als "Zwillingspakt"
zum Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte. Der
UN-Sozialpakt ist seit 1976 international und für Deutschland in
Kraft. An das Vertragswerk haben sich heute 159 Staaten gebunden.
Originaltext: Deutsches Institut für Menschenrechte
Digitale Pressemappe:
http://www.presseportal.de/pm/51271
Pressemappe via RSS :
http://www.presseportal.de/rss/pm_51271.rss2
Pressekontakt:
Bettina Hildebrand, Pressesprecherin
Telefon 030 - 259 359 14, Mobil: 0160 - 966 500 83
E-Mail: hildebrand ät institut-fuer-menschenrechte.de