Tuerkei: Verfolgung der Kriegsdienstverweigerer geht weiter
Connection e.V.
Türkei: Die Verfolgung der Kriegsdienstverweigerer geht weiter
Inan Süvers Verhandlung vertagt - Halil Savda rechtskräftig verurteilt
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(08.03.2011) In der gestrigen Verhandlung gegen den türkisch-kurdischen
Kriegsdienstverweigerer Inan Süver wurde das Verfahren wegen Desertion
und Befehlsverweigerung vertagt, da die offizielle Bestätigung für seine
Ausmusterung noch nicht vorlag. Das berichtete Süvers Rechtsanwältin. Das
Verfahren wird am 6. Juni fortgesetzt.
In einem Verfahren gegen Halil Savda, das vergangenen Freitag stattfand,
wurde ein Urteil wegen öffentlicher Äußerungen zur
Kriegsdienstverweigerung vom Berufungsgericht bestätigt. In einer
Presseerklärung hatte er am 1. August 2006 seine Solidarität mit den
israelischen Kriegsdienstverweigerern Itzik Shabbat und Amir Pasteur
erklärt. Er wurde deswegen nun rechtskräftig wegen "Distanzierung des
Volkes vom Militär" zu fünf Monaten Haft verurteilt, so die
Internetplattform Bianet. In Kürze muss er seine Haft antreten.
Connection e.V. verurteilt die Strafverfolgung der
Kriegsdienstverweigerer in der Türkei. "Auf breiter Front gehen die
türkische Regierung und das türkische Militär gegen
Kriegsdienstverweigerer vor," so Rudi Friedrich von Connection e.V.
heute. "Immer wieder werden dabei schwere Menschenrechtsverstöße
begangen. Wir fordern die Türkei auf, hier umgehend Abhilfe zu schaffen
und alle Verfahren gegen Kriegsdienstverweigerer einzustellen."
Zu Inan Süver
Inan Süver war 2001 zum Militärdienst einberufen worden. Wegen
mehrmaliger Desertion wurde er in drei Verfahren zu insgesamt 25 Monaten
Haft verurteilt. Sieben Monate verbüßte er bereits vor mehreren Jahren.
Nach seiner vorläufigen Entlassung tauchte er unter.
Als Inan Süver desertierte, wusste er nichts von der Idee der
Kriegsdienstverweigerung. Erst am 10. Oktober 2009 verweigerte er
offiziell.
Am 5. August 2010 wurde er erneut verhaftet. Wie andere
Kriegsdienstverweigerer wurde er in der Haft mehrmals misshandelt. Da er
den größten Teil der bisherigen Haftstrafe verbüßt hat, ist mit einer
vorzeitigen Entlassung von Inan Süver zum 6. Juni 2011 zu rechnen. Aber
gegen ihn sind weitere Militärstrafverfahren anhängig: Wegen Desertion im
Jahre 2007 und wegen seiner Weigerung, nach der Verhaftung im August 2010
eine Uniform anzuziehen.
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Zu Halil Savda
Halil Savda war früher Angehöriger der PKK, der Kurdischen
Arbeiterpartei, die einen bewaffneten Kampf gegen die Türkei führte und
führt. Er wandte sich im Jahre 2004 von der PKK ab, als er wegen seiner
Mitgliedschaft eine Haftstrafe verbüßte: "Im Gefängnis setzte ich mich
intensiv mit der Gewaltfrage auseinander. Ich las von anderen
Kriegsdienstverweigerern und ihrem Kampf, was mich sehr ansprach. Ich
fühlte, dass dies meiner inneren Überzeugung entsprach und wurde so
selbst zum Kriegsdienstverweigerer."
Zuletzt saß Halil Savda vom 27. März bis 25. November 2008 wegen
Desertion und Ungehorsam im Gefängnis. Am 25. April 2008 wurde er
ausgemustert.
Gegen Halil Savda ist noch ein weiteres Verfahren wegen kritischer
Äußerungen gegen das Militär anhängig. Gemeinsam mit drei anderen
Aktivisten wurde er im Juni 2010 wegen der Unterstützung des türkischen
Kriegsdienstverweigerers Enver Aydemir angeklagt und zu sechs Monaten
Haft verurteilt. Gegen das Urteil legten die Angeklagten Berufung ein.
(...mehr [
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Zum Hintergrund
Die Türkei verfolgt Kriegsdienstverweigerer auf zweierlei Art und Weise.
Zum einen werden öffentliche Äußerungen gegen das Militär unter Strafe
gestellt. Zum anderen wird das Recht auf Kriegsdienstverweigerung nicht
anerkannt. Kriegsdienstverweigerer wie Halil Savda, Osman Murat Ülke,
Mehmet Tarhan oder Mehmet Bal wurden wegen Befehlsverweigerung bzw.
Ungehorsam bis zu sieben Mal verurteilt. Die Wehrpflicht gilt erst nach
Ableistung des Militärdienstes als erfüllt.
Im Rahmen der Beitrittsverhandlungen zur EU hatte die Europäische
Kommission wiederholt die Strafverfolgung von Meinungsäußerungen
kritisiert (...mehr [
http://www.Connection-eV.de/z.php?ID=74]).
Zudem verstößt die Türkei mit der Verfolgung der Kriegsdienstverweigerer
gegen ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte vom
24. Januar 2006. Darin hatte das Gericht festgestellt, dass wiederholte
Anklagen gegen Kriegsdienstverweigerer in Verbindung mit der Möglichkeit
einer lebenslangen Strafverfolgung "im Missverhältnis zu dem Ziel stehen,
die Ableistung des Militärdienstes sicherzustellen", und damit die
Europäische Menschenrechtskonvention verletzen.
(...mehr [
http://www.Connection-eV.de/z.php?ID=72])
gez. Rudi Friedrich
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