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Auswahl: [Repression]
Sabine Ellersick <S.ELLERSICK ät NADESHDA.org>22. Jul 2011 22:03

"Oeko-Terror": Repression gegen Konzernkritiker und Tierversuchsgegner


Stichwort BAYER berichtet seit 1982 über die Kehrseiten der
Geschäftspolitik von BAYER und anderen Konzernen. Lesen Sie aus der
aktuellen Ausgabe 03/2011einen Artikel von Jan Pehrke zum Thema
"Repression gegen Tierversuchsgegner und Konzernkritiker".

Ein kostenloses Probeheft können Sie per eMail kostenlos anfordern.



Das Imperium schlägt zurück

Politisches Engagement sieht sich seit einiger Zeit verstärkter Repression
ausgesetzt. Besonders für Initiativen, die sich in ihrer Arbeit auf
Wirtschaftsunternehmen konzentrieren, steigt der Druck. Das bekommen vor
allem TierrechtlerInnen zu spüren, aber unter das Verdikt "Öko-Terrorismus"
können auch Gentechnik-GegnerInnen und andere AktivistInnen fallen. In den
USA weckt das aufgeheizte Klima schon Erinnerungen an das antikommunistische
McCarthy-Regime.



Von der Demonstrationsfreiheit hat der britische Oberste Gerichtshof nur
eine sehr begrenzte Vorstellung. Im Fall "BAYER CROPSCIENCE LIMITED vs. STOP
HUNTINGDON CRUELTY (SHAC) untersagte er der Tierrechtsinitiative 2008 auf
der Grundlage eines Gesetzes zum Schutz vor Belästigungen, künftig in der
Nähe der Konzern-Niederlassungen in Cambridge, Great Chishill und anderswo
zu demonstrieren. Ein umfangreiches Kartenwerk im Anhang des Urteils gibt
dabei exakt Auskunft über den Verlauf der Bannmeilen und weist den
AktivistInnen, die gegen den Pharma-Riesen wegen seiner Geschäftsbeziehungen
zum Tierversuchsmulti HUNTINGDON Kampagnen durchführen, stattdessen
"designated protest areas" (DPAs) in den hintersten Winkeln zu. Noch dazu
dürfen diese nie mehr als 20 SHAClerInnen gleichzeitig betreten und das auch
nicht mehr als zwei Stunden lang. Leise müssen sie ebenfalls sein: Das
Mitführen von Instrumenten verboten die JuristInnen. Alles andere würde den
Tatbestand der Belästigung erfüllen.



Hohe Haftstrafen

Ähnlich hatte bereits 2004 ein Richter-Spruch BAYER-Gelände zur No-Go-Area
erklärt und verbriefte Grundrechte auf diese Weise zur Farce werden lassen.
Aber das alles ist gar nichts im Vergleich zu anderen Prozess-Ausgängen. Im
Januar 2010 verurteilte ein Gericht sieben SHAC-Mitglieder zu Haftstrafen
bis zu elf Jahren, und zehn Monate früher mussten fünf SHAC-Angehörige für
15 Monate bis sechs Jahre ins Gefängnis. Der Winchester Crown Court hielt
sie für schuldig, Angestellte von Huntingdon-Geschäftspartnern per Flugblatt
der Päderastie bezichtigt, ihnen mit angeblich HIV-verseuchten Tampons Angst
eingejagt und ihre Häuser, Autos und nähere Umgebung mit Bezeichnungen wie
"Welpen-Killer", "Mörder" und "Abschaum" besprüht zu haben.



Vielleicht mag einem diese Kampagne geschmacklos, überzogen und unpassend
vorkommen, aber doch wohl kaum als "gleichbedeutend mit Einschüchterung,
Gewalt und Terror", als die sie das Gericht brandmarkte. Die Justiz musste
sich noch nicht einmal die Mühe machen, den Angeklagten die Delikte direkt
zuzuordnen. Sie erkannte auf organisierte Kriminalität und brachte eine
"Verschwörung zur Erpressung" und eine "Verschwörung zum Eingriff in ein
bestehendes Vertragsverhältnis zum Schaden von Tierversuchsunternehmen" zur
Anklage.



Bei solchen zum Teil passgenau für SHAC und andere Tierrechtsorganisationen
entworfenen Straftatbeständen war es zum vernichtenden Urteil dann nur noch
ein kleiner Schritt. Sie hatten 2005 Eingang in den "Serious Organized Crime
and Police Act" (SOCPA) gefunden. Die Abschnitte 145 bis 149 widmen sich
exquisit dem Treiben von SHAC & Co. und stellen den "Eingriff in ein
bestehendes Vertragsverhältnis" ebenso unter Strafe wie die Einschüchterung
von deren Beschäftigten.



Aber auch sonst ist der SOCPA nicht ohne. Er erleichtert Verhaftungen,
schränkt das Demonstrationsrecht ein und weitet den Schutz von BAYER & Co.
vor Belästigungen erheblich aus. Dabei gelang der Labour-Regierung sogar das
Kunststück, ein ursprünglich zur Ahndung von Stalking geschaffenes
Paragraphen-Werk gegen politische AktivistInnen zu wenden, wenn auch nur
unter erheblicher Kraftanstrengung. Da es nicht einmal die engagiertesten
TierrechterInnen schaffen, den Konzernen permanent nachzustellen, können sie
das nun bereits an einem Tag erledigen. Die findigen PolitikerInnen griffen
zur paradoxen Konstruktion des Instant-Stalkings, um die Möglichkeit zu
schaffen, auch gegen einmalige Aktionen vorzugehen. Und die Justiz machte
von dieser Handreichung schon ausgiebig Gebrauch. Das Gesetz "wurde von der
Polizei und den Gerichten benutzt, um fast alle Formen von Protest zu
kriminalisieren", bilanzierte der Journalist George Monbiot im Guardian.



In den USA gab es ähnliche Entwicklungen. 1992 verabschiedete der Kongress
den "Animal Enterprise Protection Act". Zehn Jahre später verschärfte er das
Gesetz, und 2006 mutierte es auf Initiative des republikanischen Senators
James Inhofe schließlich zum "Animal Enterprise Terrorism Act" - natürlich
nicht ohne nochmalige "Nachbesserungen". In den Genuss dieser zusätzlichen
Repressionen kamen die sieben TierrechtlerInnen noch nicht, die im Frühjahr
2006 im US-amerikanischen Trenton vor Gericht standen, aber es reichte auch
so schon zu drastischen Strafen. Der Richter verurteilte sechs der sieben
AktivistInnen, die seither unter dem Namen "SHAC 7" bekannt sind, zu bis zu
sechs Jahren Haft und einer Entschädigungszahlung von einer Million Dollar.
Zur Last legte er ihnen eine Web-Kampagne, welche die Adressen von
TierversuchswissenschaftlerInnen und anderen veröffentlichte und
toner-fressende schwarze Faxe versendete. Mit dem Nachweis einer
individuellen "Tatbeteiligung" hielt der Jurist sich nicht lange auf. Er
verwies auf das "Wir" in diversen postings und sah eine Verschwörung am Werk
bzw. sogar zwei: eine zur Verletzung des "Animal Enterprise Protection Acts"
und eine zur Belästigung vermittels moderner Kommunikationsmittel. Bei den
Ermittlungen gegen TierschützerInnen gaben sich die staatlichen Stellen
ebenfalls wenig zimperlich. Sie infiltrieren die Szene mit V-Leuten und
schreckten nicht einmal vor dem Einsatz von agents provocateurs zurück.



Verdeckte ErmittlerInnen trugen auch in Österreich das belastende Material
gegen den VEREIN GEGEN TIERFABRIKEN (VGT) zusammen, das den
Telefonabhör-Aktionen und Observationen der Sonderkommission Pelztier
entging. 10.000 Ordner-Seiten füllt es mittlerweile und befeuert einen
Prozess gegen zehn TierrechtlerInnen wegen Bildung einer kriminellen
Vereinigung nach Paragraph 278a. Allerdings mangelt es trotz des
beeindruckenden Akten-Bestandes noch an schlagkräftigen Beweisen. Das
Gericht tut sich sichtlich schwer damit, den Angeklagten
Buttersäure-Attentate auf Kleidergeschäfte, das Ansägen eines Hochsitzes und
die Beschädigung von Autos nachzuweisen. Aber selbst wenn das zu
Freisprüchen führen sollte, sind die Zehn durch die über dreimonatige
Untersuchungshaft, die lange Verfahrensdauer und die dadurch entstandenen
immensen Anwaltskosten schon genug gestraft.



Darüber hinaus versuchte die SOKO Pelztier, dem VGT die Finanzierung zu
erschweren. So setzten sich die BeamtInnen mit dem Finanzministerium
zusammen, um eine Aberkennung der Gemeinnützigkeit in die Wege zu leiten.
Die Steuerfahndung durchsuchte anschließend die Geschäftsräume, prüfte die
Unterlagen und ordnete die Streichung der Gemeinnützigkeit an. Der Verein
verfolge politische Ziele, die "ein nicht unbeachtlicher Teil der
Bevölkerung" nicht teile und die deshalb auch nicht dem Allgemeinwohl
dienten, lautete die Begründung. Aber der Coup gelang nicht. Kurz vor
Prozess-Beginn bestätigte das zuständige Finanzamt den bisherigen Status des
VGT.



Nicht nur TierrechtlerInnen

Unter dem zunehmenden Druck leiden jedoch nicht nur TierrechtlerInnen. So
definiert der Paragraph 278a des österreichischen Strafgesetzbuchs
"kriminelle Organisation" in einer Weise, die es erlaubt, fast alle
politische Initiativen unter Generalverdacht zu stellen. "Eine auf längere
Zeit angelegte unternehmensähnliche Verbindung" mit "einer größeren Anzahl
von Personen", die "erheblichen Einfluss auf Politik oder Wirtschaft
anstrebt", ist nämlich beinahe jede politisch arbeitende Gruppe. Und deshalb
auch entsprechend gefährdet - nicht nur in Österreich. Martin Balluch, einer
der angeklagten AktivistInnen vom VGT, hat sich in seinem Buch "Widerstand
in der Demokratie" umfassend mit dem neuen Repressionsregime beschäftigt und
schreibt: "Die Entwicklung, dass Organisationsdelikte und die erweiterte
Gefahrenforschung gegen NGO-Arbeit und völlig legalen und
demokratiepolitisch unbedenklichen politischen Aktivismus eingesetzt werden,
ist mittlerweile global zu bemerken".



Globaler "Öko-Terror"

In Neuseeland betrachteten die Behörden die Friedensbewegung und eine
Initiative für die Rechte der UreinwohnerInnen als kriminelle Vereinigungen
und starteten das ganze Programm mit Lauschangriffen, Hausdurchsuchungen und
Untersuchungshaft. Allerdings wollte es der Generalstaatsanwalt später nicht
weiterführen und klagte die Beschuldigten schließlich nicht mehr wegen eines
gemeinschaftlich begangenen Verbrechens an. Genau das aber hat die
sächsische Staatsanwaltschaft mit 17 AntifaschistInnen vor. "Bildung einer
kriminellen Vereinigung" legt sie ihnen wegen vermeintlicher Angriffe auf
Neonazis zur Last und durchkämmte zur Beweissicherung in einer Großrazzia 20
Wohnungen. Auch für bundesdeutsche Gentechnik-GegnerInnen brechen härtere
Zeiten an. So verbüßt Jörg Bergstedt gerade eine sechsmonatige Haftstrafe,
weil er an einer Feldbefreiungsaktion teilgenommen hat.



In den USA rollte 2004 die "Operation Backfire" an, die neben
TierrechtlerInnen auch Mitglieder der EARTH LIBERATION FRONT (ELF) auf die
Fahndungsliste setzte. "Help find four Eco-Terrorists" forderte das FBI die
Bevölkerung auf seiner Internet-Seite in einer "Top Story" auf, die Osama
Bin Laden ins Kleingedruckte verbannte. Aber wenn eine Gruppe daherkommt und
die Einrichtung eines Ski-Gebiets im netten Vail mit Sabotage-Aktionen
verhindern will, wie es die Staatsanwaltschaft dem Quartett vorwirft, können
die Prioritäten offenbar schon einmal durcheinander geraten. Auch den
Anschlag auf ein botanisches Versuchslabor der Washingtoner Universität
werteten die Gerichte als "domestic terrorism" - und handelten entsprechend:
Für die den Angeklagten zur Last gelegten Delikte verhängten sie Strafen von
bis zu neun Jahren. Einer der ELF-AktivistInnen erlebte die
Urteilsverkündigung nicht mehr: Bill Rodgers hatte sich schon einen Monat
nach seiner Inhaftierung in seiner Gefängniszelle das Leben genommen.



Aber nach "Terrorismus minus islamistisch" suchte das FBI auch anderswo. Es
observierte die TierschützerInnen von PETA, den sich für Bürgerrechte
engagierenden "Thomas Merton Center", GREENPEACE und selbst eine katholische
Friedensgruppe. Einige republikanische Politiker wollten für diesen
erweiterten Terrorismus-Begriff sogar eine gesetzliche Grundlage schaffen.
Der Kongress lehnte den von George Nethercutt eingebrachten "Agro-Terrorism
Prevention Act" jedoch ebenso ab wie der Senat den Antrag von Orrin G. Hatch
auf Einführung einer "Öko-Terrorismus"-Datenbank.



In England fand der Stalker-Paragraph "Protection from Harassment" unter
anderem Anwendung bei der Verfolgung von Protesten gegen eine
Raketenabwehr-Station des US-Militärs und gegen einen Stromkonzern. Auch das
Versenden zweier E-Mails an eine Pharma-Firma mit dem Appell, auf
Tierversuche zu verzichten, sahen die StaatsanwältInnen als Belästigung an.
Schon der Kommentar auf einer Indymedia-Seite zu den Urteilen im
SHAC-Prozess, der dazu aufforderte, dem Richter seine Meinung zu sagen,
reichte für eine Verhaftung nach dem "Serious Organized Crime and Police
Act".



Und an BAYER war es, all die unterschiedlichen Gruppen in einem einzigen
Rechtsstreit auf der Anklagebank zu versammeln. In dem 2004 geführten
Gerichtsverfahren nach dem notorischen Belästigungsparagraphen fanden sich
dort neben SHAC-AktivistInnen auch Angehörige der Initiativen STOP BAYER'S
GM-CROPS, LEEDS EARTH FIRST und BAYER HAZARD wieder. Gegen die COORDINATION
GEGEN BAYER-GEFAHREN (CBG) hatte der Chemie-Multi ebenfalls schon wiederholt
die RechtsanwältInnen eingeschaltet. 1987 verklagte er die CBG wegen eines
Aufrufs, in dem es geheißen hatte: "In seiner grenzenlosen Sucht nach
Gewinnen und Profiten verletzt BAYER demokratische Prinzipien,
Menschenrechte und politische Fairness. Missliebige Kritiker werden
bespitzelt und unter Druck gesetzt, rechte und willfährige Politiker werden
unterstützt und finanziert". In den ersten Instanzen bekam das Unternehmen
Recht; ein Richter forderte sogar eine dreijährige Haftstrafe für einen
CBGler. Die Coordination musste bis vor das Bundesverfassungsgericht ziehen
und ein erhebliches finanzielles Wagnis eingehen, um dem Recht auf
Meinungsfreiheit fünf Jahre nach Beginn des Prozesses wieder Geltung zu
verschaffen. Im Jahr 2001 klagte der Gen-Gigant die CBG dann wegen
"Verletzung des Namensrechts" an, weil diese das Wort "BAYER" zusammen mit
dem Begriff "watch" in einem Domain-Namen verwendet hatte. Aus Angst vor den
hohen Verfahrenskosten legte die COORDINATION GEGEN BAYER-GEFAHREN keinen
Widerspruch ein und beugte sich der Einstweiligen Verfügung, die mit einer
Strafandrohung von 50.000 Euro bewehrt war.



Aber der Pharma-Riese ging nicht nur rechtlich gegen die Coordination vor.
Anfang der 1980er Jahre nutzte er den kurzen Dienstweg zum Wuppertaler
Polizeipräsidenten, um diesen anzuhalten, der CBG die Gemeinnützigkeit zu
bestreiten. Der tat wie geheißen und unterwies das Amtsgericht Solingen
postwendend, die "Förderung zu unterbinden". Daran hielten die JuristInnen
sich dann auch und schnitten die COORDINATION GEGEN BAYER-GEFAHREN so von
dringend benötigten finanziellen Ressourcen ab.



Die Last des Erfolges

Der Hauptgrund für die zunehmende Repression ist der Erfolg von Initiativen,
die sich auf Unternehmen konzentrieren. So gelang es SHAC mit seinen
Kampagnen, HUNTINGDON dazu zu bringen, England zu verlassen und in den USA
ökonomisches Asyl zu suchen. Auch dem Leverkusener Multi als gutem Kunde von
HUNTINGDON und Konzern mit über 170.000 Tierversuchen pro Jahr machten die
SHAClerInnen das Leben schon schwer. Die Gruppe setzte ihn ganz oben auf
ihre Liste der inkriminierten Konzerne und agiert seit mehr als zehn Jahren
global gegen den Global Player. Sie blockierte die Werkstore in Uruguay,
demonstrierte vor dem Wuppertaler Pharma-Zentrum, sprach dank einer
Einladung der CBG auf der BAYER-Hauptsammlung in Köln, protestierte vor der
chilenischen Zentrale, störte ein BAYER-Dinner in Irland, entrollte in der
Lobby der Washingtoner Zweigstelle Transparente und suchten schwedische und
englische Niederlassungen heim.



Nicht umsonst konstatierte das US-amerikanische Heimatschutz-Departement
deshalb: "Von Tierrechtsextremisten und Öko-Terroristen verübte Attacken
gegen Unternehmen verursachen den betroffenen Unternehmen hohe Kosten und
können auf die Dauer das Vertrauen in die Wirtschaft erschüttern".



BAYER & Co. als Gesetzgeber

Auf dieses Vertrauen aber sind die Global Player in Zeiten des immer
entfesselter auftretenden Kapitalismus besonders angewiesen, um ihren
AktionärInnen weiterhin Extra-Renditen sichern zu können. Darum reagieren
die großen Firmen empfindlicher denn je auf Störungen des "Business as
usual" - und fordern Schutzmaßnahmen ein. In den USA war die Industrie die
treibende Kraft hinter den Strafverschärfungen. Sie nahm an den
Senatsanhörungen teil, die den Boden für die "homeland terrorism"-Beschlüsse
bereiten sollten, und unterstützte die willigsten PolitikerInnen. BAYER etwa
überwies den Republikanern James Inhofe, George Nethercutt und Orrin G.
Hatch, welche die Gesetzesinitiativen zum Öko-, Agrar- und
Tierrechts"terrorismus" einbrachten, großzügige Wahlkampfspenden.
Ausgearbeitet hatte ihre Entwürfe das "American Legislative Exchange
Council" (ALEC), eine von den Konzernen gesponserte JuristInnen-Vereinigung.
"Limited Government, Free Enterprise und Federalism" hat sie sich auf die
Fahnen geschrieben, die der Leverkusener Multi mit hochhält. Die
BAYER-Managerin Sandra Oliver sitzt für den Agro-Riesen in dem Beirat, der
EmissärInnen aus der freien Wirtschaft vorbehalten ist. Mike Birdsong gehört
der "Health and Human Services Task Force" an, und Bill Corley, das
ALEC-Mitglied des Jahres 2005 in der Sektion "Privatwirtschaft", steht im
Bundesstaat Arkansas demjenigen Gremium vor, das sich um das legislative
Wohlergehen von BAYER & Co. kümmert.



Green Scare

Die Strategie, die Anschläge vom 11. September 2001 dafür zu
instrumentalisieren, aus dem Begriff "Terrorismus" ein Passepartout für alle
möglichen unliebsamen politischen Aktivitäten zu machen, hat in den USA ein
hysterisches Klima geschaffen, das an die McCarthy-Ära erinnert. Nur die
Signalfarbe hat sich geändert: Grün ist das neue Rot. Was dem
republikanischen Senator der "Red Scare" war, die Beschwörung des vom
Kommunismus angeblich ausgehenden roten Schreckens, das ist heutigen Zeiten
der "Green Scare" mit Tierrechts- und Umweltgruppen als Trägern. "Angst. Es
dreht sich alles um Angst. Es geht darum, die Profite der Unternehmen zu
schützen, indem man den Hauptströmungen der Tierrechts- und
Umweltinitiativen - und allen anderen wachsamen sozialen Bewegungen - Angst
macht, die ihnen zustehenden Rechte zu nutzen", schreibt der Journalist Will
Potter in seinem Blog "Green is the New Red".



Auf besonders widerspenstige Gruppen zielen, aber alle treffen wollen -
diese Absicht verfolgt der "Green Scare" nach Meinung von Potter. Er
appelliert deshalb an die politischen Initiativen, sich nicht
auseinanderdividieren zu lassen wie zu McCarthys Zeiten. "Wir müssen starke
aktivistische Gemeinschaften aufbauen, die ihre Rechte kennen und wissen,
wie sie bedroht sind und was auf dem Spiel steht, wenn wir nachgeben", sagte
Will Potter in einem Interview mit der Jungle World.



Und dies gilt trotz so einiger zweifelhafter Methoden wie Sachbeschädigungen
umso mehr, als die neuen Gesetze immer häufiger einst ganz legale
Inanspruchnahmen der verbrieften Grundrechte als illegal inkriminieren und
die demokratisch nicht legitimierte Übermacht der Konzerne ein
Ungleichgewicht der Kräfte schafft, das - wenn überhaupt - nur konfrontative
Kampagnen ausbalancieren können. Wenn es nämlich einen Terror gibt, dann den
einen: den Terror der Ökonomie.



Hintergrund: CBG siegt vor dem Verfassungsgericht gegen BAYER



Rettungskampagne der Coordination unterstützen: www.cbgnetwork.org/3967.html



Coordination gegen BAYER-Gefahren

www.CBGnetwork.org

Tel 0211-333 911, Fax 0211-333 940



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Prof. Dr. Jürgen Rochlitz, Chemiker, ehem. MdB, Burgwald

Prof. Rainer Roth, Sozialwissenschaftler, Frankfurt

Dr. Sigrid Müller, Pharmakologin, Bremen

Prof. Dr. Anton Schneider, Baubiologe, Neubeuern

Prof. Jürgen Junginger, Designer, Krefeld

Dr. Erika Abczynski, Kinderärztin, Dormagen

Eva Bulling-Schröter, MdB, Berlin

Dr. Janis Schmelzer, Historiker, Berlin

Wolfram Esche, Rechtsanwalt, Köln


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