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statuliber <anonym ät glaubmirdoch.com>9. Apr 2011 16:56

Eine kleine Nachbereitung zur WKR-Demo '11

Nachdem die WKR-Demo 2011 schon seit mehreren Monaten hinter uns liegt (kein Bericht von mir findet sich hier) ist mittlerweile eine wenig später von den Grünen gestellte parlamentarische Anfrage durch das Innenministerium beantwortet worden. Sowohl die Anfrage, als auch die Antworten stehen als PDF zum Download bereit. Die meisten Antworten sind eher recht kurz und unverbindlich, die Fragen zwei bis sechs werden gleich in einem beantwortet. Offensichtlich konnten viele Fragen umgangen werden indem das Innenministerium darauf verwies, dass die eigentliche, ursprüngliche Demonstration nicht im juristischen Sinne verboten wurde, sondern die Anmeldung zurückgezogen wurde. Dies geschah als klar wurde, dass die Demo verboten würde. Es stellt sich die Frage ob es klug war die Anmeldung zurückzuziehen, da es die Arbeit des Innenministeriums scheinbar erleichtert hat. Allerdings verwehrt sich mir die Einsicht in die Hinter- und Beweggründe, die dies rechtfertigen könnten.

Am meisten für Aufregung gesorgt hat die Beantwortung der Frage 7. In dieser wird gefragt, womit das Innenministerium das Gerücht zu “gewalttätigen Aufrufen” die von den Verstalter_innen ausgingen untermauern könnte. Diese Behauptung war einer der ursprüngliche Gründe warum die Kundgebung untersagt werden sollte, was aber, wie bereits oben ausgeführt, nicht im eigentlichen Sinne stattgefunden hat. (1) Wenn mensch sich die Antwort auf diese Frage durchliest, könnte es auffallen, dass sie die Frage nicht beantwortet. Es wird auf eine Mobilisations-Video der “Revolution” (2) verwiesen in dem angeblich eine Stimmung des Hasses zu spüren sei und auf den Aufruf der Gruppe radicalqueer in dem von “Männerbünde angreifen” die Rede sei. Dies ist aber keine Antwort auf die gestellte Frage. Die Grünen wollten wissen welche “gewalttätigen Aufrufe”, die von den Veranstalter_innen ausgingen, vorliegen. Die beiden erwähnten Aufrufe gingen aber eben nicht von den Veranstalter_innen aus.

Der Verweis auf “Hass” und “Hass auf die Polizei” wirkt zudem reichlich deplaziert. Dass Teilnehmer_innen (nicht einmal die Anmelder_innen) einer Demonstration Hass verspüren, ist, soweit mir bekannt, noch kein juristischer Grund diese zu untersagen. Auch der Hinweis auf eine Einschätzung der Bundespolizeidirektion Wien, die eine “gewalttätige Grundstimmung” erkannt zu haben glaubt ist irrelevant. Die Frage war schließlich darauf gerichtet zu erfahren woher diese Einschätzung kommt.

Es wäre sicherlich ein Fehler irgendeiner von den beiden in der Beantwortung erwähnten Aufrufen die Schuld am Verbot zu geben. Sie dienen höchstens als vorgeschobenes Feigenblatt des Innenministeriums. Dies zeigt sicht auch bei der Beantwortung von Frage 9. Dort wird nach der Begründung der Untersagung einer Kundgebung durch die ÖH im Votivpark gefragt. Die einzige Begründung ist, dass der WKR-Ball bereits in den vorhergehenden Jahren Ziel “massiver Proteste” war und nach Einschätzung des LVT (Landesamt für Verfassungsschutz und Terroismusbekämpfung) mit Ausschreitungen durch gewaltbereite Demonstrant_innen zu erwarten sein. Mit einer derartigen Begründung, die nur auf vergangene Demonstrationen durch andere Anmelder_innen verweist, lässt sich jegliche Kundgebung gegen den WKR-Ball untersagen. Um genau zu sein hat dies stattgefunden. Wenn aber alle Kundgebung zu einer Thematik prinzipiell untersagt werden, ist es wohl nicht zuviel gesagt, dass hier der Schein der “Rechtsstaatlichkeit” abblättert.



weiterführende Links zu dem Thema:

http://www.stopptdierechten.at/2011/04/07/wkr-proteste-feminismus-als-untersagungsgrund-oder-schreibt-das-innenministerium-bei-der-fpo-ab/ (von den Grünen betriebene Webseite)



(1) Der Anmelder_in “antinationales Bündnis Wien” schrieb damals von fadenscheinigen Argumenten: http://anbw.blogsport.eu/2011/01/27/presseaussendung-antinationale-demo-polizeilich-untersagt/

(2) Dieses Video findet sich unter http://www.youtube.com/watch?v=AYff9hnAPhY (achtung: Google-Webseite)

(text ursprünglich von yaab.noblogs.org)
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