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Auswahl: [Repression]
Sabine Ellersick <S.ELLERSICK ät NADESHDA.org>15. Nov 2011 21:52

Aegypten: Militaer verschleppt Verfahren gegen Militaerkritiker Maikel Nabil Sanad


Ägypten: Militär verschleppt Verfahren gegen Militärkritiker Maikel Nabil Sanad

Maikel Nabil Sanad seit über 80 Tagen im Hungerstreik
Weitere Infos unter www.Connection-eV.de/z.php?ID=1498
[http://www.Connection-eV.de/z.php?ID=1498]

Im Fall des ägyptischen Militärkritikers Maikel Nabil Sanad hat das
Militärgericht am vergangenen Sonntag das Verfahren erneut vertagt. Der
Rechtsanwalt, der Maikel Nabil Sanad vom Militärgericht als Verteidiger
zugewiesen wurde, beantragte die Vertagung. Unterdessen ist Maikel Nabil Sanad
immer noch in Haft und befindet sich aus Protest gegen das Verfahren seit dem
23. August 2011 in Hungerstreik. Das Verfahren soll am 27. November 2011
fortgesetzt werden.

"Das Gericht wies den vom Gericht bestellten Anwalt an, das zu tun, was das
Gericht wollte", erklärte die Solidaritätsgruppe Free Maikel Nabil! in Kairo,
"und er beantragte erneut die Vertagung, um vier Zeugen vorzuladen und einen
Bericht des militärischen Geheimdienstes über den Blog von Maikel Nabil Sanad
zu erhalten. Das alles ist nur eine Farce. Es soll nur so aussehen, als ob es
ein richtiges Verfahren ist."

Nach dem Berufungsverfahren, in dem am 11. Oktober 2011 das Urteil von drei
Jahren gegen den Kriegsdienstverweigerer und Militärkritiker für "null und
nichtig" erklärt wurde, hatte Maikel Nabil Sanad deutlich gemacht, dass er das
Verfahren boykottieren werde: "Ich bin ein Zivilist. Ich verweigere mich einer
Verhandlung vor dem Militärgericht". Er hatte auch seine Rechtsanwälte und
seine Familie aufgefordert, nicht mehr mit dem Gericht zusammenzuarbeiten.


Connection e.V. und die Deutsche Friedensgesellschaft - Vereinigte
KriegsdienstgegnerInnen (DFG-VK) Hessen sehen die erneute Vertagung des
Verfahrens als zusätzliche Strafmaßnahme gegen Maikel Nabil Sanad an. "Maikel
Nabil Sanad hätte nie wegen seiner kritischen Äußerungen gegen das Militär
verurteilt werden dürfen", so heute Gernot Lennert von der DFG-VK Hessen. "Das
Berufungsgericht hätte ihn unverzüglich aus der Haft entlassen müssen. Alles
weist daraufhin, dass das ägyptische Militär auf Zeit spielt und damit auch mit
dem Leben von Maikel Nabil Sanad." Die Organisationen fordern die Einstellung
aller Militärgerichtsverfahren und die unverzügliche Freilassung von Maikel
Nabil Sanad.


Zum Hintergrund
Maikel Nabil Sanad hatte 2010 als erster in Ägypten und in der arabischen Welt
öffentlich seine pazifistisch motivierte Kriegsdienstverweigerung erklärt. Er
wurde für untauglich erklärt, von der Militärpolizei allerdings gewarnt, dass
er mit gesteigerter Repression rechnen müsse, wenn er seine politische und
publizistische Tätigkeit fortsetzt.

Am 8. März 2011 veröffentlichte er auf seinem Blog http://www.maikelnabil.com
[http://www.maikelnabil.com/] einen Beitrag, in dem er über die Rolle des
Militärs während und nach der Revolution berichtete. Er schilderte darin
ausführlich die fortwährenden Menschenrechtsverletzungen und politischen
Einflussnahmen des ägyptischen Militärs in dieser Zeit (...mehr
[http://www.Connection-eV.de/z.php?ID=1446]).

Ein Militärgericht verurteilte ihn daraufhin am 10. April 2011 wegen
Beleidigung des Militärs, Verbreitung falscher Informationen und Störung der
öffentlichen Ordnung zu drei Jahren Haft.

Seine Verurteilung verletzt das Menschenrecht auf Meinungsfreiheit. Am 21.
Juli 2011 hatte der Menschenrechtsausschuss der Vereinten Nationen in der
Allgemeinen Erklärung 34
[http://www2.ohchr.org/english/bodies/hrc/docs/GC34.pdf] zum Menschenrecht auf
Rede- und Meinungsfreiheit Stellung bezogen: "Staatliche Behörden dürfen Kritik
an Institutionen wie dem Militär oder Verwaltung nicht untersagen." Damit
stellt die Verurteilung und Inhaftierung von Maikel Nabil Sanad eine klare
Verletzung des Artikels 19 des Internationalen Paktes für bürgerliche und
politische Rechte dar. Auch die im Juni 2011 in Kraft getretene
Übergangsverfassung Ägyptens garantiert das Recht auf Meinungs- und
Pressefreiheit.

Das Urteil wurde zudem von einem Militärgericht gegenüber einer Zivilperson
ausgesprochen und erging in Abwesenheit der Familie, Freunde und des Anwalts
von Maikel Nabil Sanad. Damit verletzt das Verfahren gegen Maikel Nabil Sanad
auch das Recht auf ein gerechtes Verfahren nach Artikel 14 des Internationalen
Paktes für bürgerliche und politische Rechte.

Maikel Nabil Sanad hatte am 23. August 2011 einen Hungerstreik begonnen.
Mehrmals hatte er seine Forderung auf sofortige Freilassung mit einem
Durststreik bekräftigt. Durch den Durststreik versagten seine Nieren und er
fiel wiederholt ins Koma.

Ein von Maikel Nabil Sanad angestrengtes Berufungsverfahren begann am 4.
Oktober 2011. In der ersten Sitzung entschied das Gericht, das Verfahren um
eine Woche zu vertagen, weil die Akten nicht vollständig vorlägen. Am 11.
Oktober hob das Berufungsgericht das Urteil als "null und nichtig"ô auf, ließ
Maikel Nabil Sanad aber nicht frei, sondern verwies das Verfahren zur erneuten
Urteilsfindung an das untergeordnete Militärgericht zurück.

Zum erneuten Verfahren vor dem Militärgericht wies Maikel Nabil Sanad seine
Anwälte und seine Familie an, das Verfahren zu boykottieren, da dies Verfahren
einer äSeifenoperô gleich käme. Am ersten Verhandlungstag des
Wiederholungsverfahrens, dem 18. Oktober 2011, wies das Militärgericht
daraufhin Maikel Nabil Sanad einen Verteidiger zu und entschied, Maikel Nabil
Sanad zur Untersuchung in eine psychiatrische Klinik zu überstellen. Das
Krankenhaus lehnte aber den Versuch ab, einen politischen Dissidenten zu
pathologisieren und sandte ihn als ägesundô zurück.

Das Verfahren vor dem Militärgericht wurde am 1. November fortgesetzt. Maikel
Nabil Sanad wurde zwangsweise vorgeführt, verweigerte aber die Zusammenarbeit
mit dem Gericht, wie auch seine Rechtsanwälte. Der vom Militärgericht
zugewiesene Rechtsanwalt, der von Maikel Nabil Sanad abgelehnt wird, beantragte
die Vernehmung von vier Zeugen. Daraufhin wurde das Verfahren auf den 13.
November vertagt.

Am 13. November wurde vom Militärgericht das Verfahren erneut vertagt, auf den
27. November 2011. Maikel Nabil Sanad ist immer noch in Haft und in
Hungerstreik.



Unterstützungsmöglichkeiten für Maikel Nabil Sanad gibt es weiter unter

http://www.Connection-eV.de/aktion-egypt.php

http://www.frieden-mitmachen.de [http://www.frieden-mitmachen.de/]

http://wri-irg.org/node/13819

gez.
Rudi Friedrich, Connection e.V. (069-82375534)
Gernot Lennert, DFG-VK Hessen (069-431440)

*******************************

Connection e.V., Gerberstr. 5, 63065 Offenbach
Tel.: 069-82375534, Fax 069-82375535
www.Connection-eV.de

DFG-VK Hessen, Mühlgasse 13, D-60486 Frankfurt
Tel.: 069-431440, Fax: 069-4990007
www.dfg-vk-hessen.de [http://www.dfg-vk-hessen.de/]

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