"Voelkermord"-Leugnung zum Strafbestand erklaeren?
"Völkermord"-Leugnung zum Strafbestand erklären?
25.12.11
von Anton Holberg
Nachdem bereits die Leugnung des Völkermordes an den Juden durch die deutschen Faschisten zum Strafbestand erklärt wurde, ist jetzt Frankreich der langjährigen armenischen Forderung nachgekommen und hat die Behauptung, dass es sich beim Massaker der Jungtürken 1913 an den im osmanischen Reich lebenden christlichen Armeniern nicht um einen Völkermord gehandelt habe, unter Strafe gestellt.
Abgesehen von den möglicherweise wahltaktischen Gründen, die in Frankreich zum Einbringen der entsprechenden Resolution im Parlament geführt haben, stellt sich zum einen die Frage, ob der Massenmord an Armeniern 1913 in dem Sinne ein Völkermord war wie der Nazi-Massenmord an den europäischen Juden, und zum anderen, ob man das Leugnen - und nicht etwa das Befürworten - eines historischen Tatbestandes - mag es sich bei ihm um noch so ein großes Verbrechen gehandelt haben - oder auch nur dessen theoretische Einordnung mit juristischen statt wissenschaftlichen Mitteln bekämpfen sollte.
Laut Wikipedia definiert die UN-Konvention Völkermord in Artikel II als "eine der folgenden Handlungen, begangen in der Absicht, eine nationale, ethnische, rassische oder religiöse Gruppe ganz oder teilweise zu zerstören:
a) das Töten von Angehörigen der Gruppe
b) das Zufügen von schweren körperlichen oder seelischen Schäden bei Angehörigen der Gruppe
c) die absichtliche Unterwerfung unter Lebensbedingungen, die auf die völlige oder teilweise physische Zerstörung der Gruppe abzielen
d) die Anordnung von Maßnahmen zur Geburtenverhinderung
e) die gewaltsame Überführung von Kindern der Gruppe in eine andere Gruppe"
Während die deutschen Faschisten seinerzeit die Ausrottung der "Juden als Rasse" zu einer ihrer zentralen historischen Aufgabe erklärten und sich nach Kräften um deren Erfüllung bemühten, umfasst die genannte UN-Konvention eine Vielzahl von möglichen Verbrechen, die nicht mit einem solche Ziel begangen wurden bzw. werden.
So könnte etwa jeder Krieg zwischen unterschiedlichen Ethnien und oder "Rassen" unter Punkt a - c fallen, auch wenn keineswegs beabsichtigt ist, die jeweilige Ethnie/Rasse/nationale Gruppe wegen vermeintlicher "Minderwertigkeit" odgl. auszulöschen, sondern z.B. "nur" ein bestimmtes Gebiet z.B. für eigene Siedler zu leeren (Beispiele: Indianer in Amerika, Palästinenser in von Israel beanspruchten Regionen). Dass rassische u. dgl. Motive außerdem bei vielen Tätern ein Rolle spielten, ist eine dabei eine andere Frage.
Dass die türkischen Nationalisten gewaltige Verbrechen an Armeniern begangen haben, ist ein Faktum. Dieses kann man ebenso leugnen wie die Tatsache, dass die Erde um die Sonne kreist statt umgekehrt. Wer dieses tut, wird gemeinhin nicht vor Gericht gestellt, sondern höchstens dem Psychiater vorgeführt. Bei dem Streit zwischen den heutigen türkischen Nationalisten (also auch dem türkischen Staat) und den Armeniern geht es m.W. nicht darum, dass die türkischen Nationalisten leugnen, dass damals eine große Menge Armenier zu Tode kamen, nicht zuletzt durch die Zwangsverschleppung in die (damals osmanische) syrische Wüste, sondern darum, ob es sich hierbei um eine rassistische oder aus Religionshass herrührende Maßnahme gehandelt habe oder primär um kriegsbedingte Ereignisse zur Wahrung der territorialen Integrität des osmanischen Staates. Das mag für die Opfer keinen Unterschied machen. Die Beantwortung dieser Frage ist jedoch eine wissenschaftliche und keine juristische Aufgabe.
Gerade auch die Linke sollte vorsichtig sein, dem bürgerlichen Staat das Recht einzuräumen, wissenschaftliche - hier historische - Fragen juristisch zu beantworten.
Wer sagt denn, dass nicht irgendwann irgendeine bürgerliche Regierung, z.B. die Behauptung, die Oktoberrevolution sei kein Putsch der Bolschewiki gewesen, oder gar die Behauptung, Lenin und Trotzki seien grundsätzlich verschieden von Stalin gewesen unter Strafe stellt und zu diesem Zwecke die Begriffe "Putsch" und "Revolution" nach eigenem Gutdünken z.B. von ihrer übergeordneten Versammlung, der UN, definieren lässt?
Quelle: scharf-links, 25.12.11
http://www.scharf-links.de/48.0.html?&tx_ttnews[tt_news]=20828&tx_ttnews[backPid]=56&cHash=49db8aac6a
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