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Sabine Ellersick <S.ELLERSICK ät NADESHDA.org>7. Dec 2011 23:11

Niederlage fuer BASF - Freispruch fuer Aktivisten gegen Gen-Kartoffeln

Dieser Text unterliegt dem Urheberrecht und dient exklusiv Ihrer
persönlichen Information.
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http://linkszeitung.de/

Linkszeitung, 6.12.11
Volltextsendung mit freundlicher Genehmigung der Linkszeitung -
dankeschön dafür !


Niederlage für BASF
Freispruch für Aktivisten gegen Gen-Kartoffeln

Waren (LiZ). Heute sprach das örtliche Amtsgericht Waren im Kreis Müritz
einen Aktivisten frei, der an der Entschärfung eines Versuchsfeldes mit
Gen-Kartoffeln des Chemie-Konzerns BASF teilgenommen hatte. Die Anklage
auf Hausfriedensbruch des Konzerns scheiterte, weil der Gen-Kartoffel-
acker frei zugänglich war.

Thomas Janoschka hatte im August 2010 in Zepkow mit anderen zusammen nach
öffentlicher Ankün- digung mehrere genmanipulierte Kartoffelpflanzen vom
BASF-Versuchs- feld entfernt und entsorgt. Janoschka kommentierte den
heutigen Freispruch: "Die lokale Bürgerinitiative hat über Jahre eine
hervorragende Arbeite geleistet. Unsere Aktion unterstützte diesen
Widerstand im letzten Anbaujahr der manipulierten BASF-Kartoffel. Jetzt
ist die die Gentech-Kartoffel hier in der Region Geschichte. Der Konzern
hat gegen uns geklagt und heute verloren. Für die Bewegung gegen die
Gentechnik in der Landwirtschaft ist das ein guter Tag."

Die vom Chemie-Konzern BASF eingereichte Anklage lautete auf
Hausfriedensbruch, obwohl der Gen-Kartoffelacker keineswegs eingefriedet,
sondern nur stückweise für wenige Meter mit Zaun versehen war. Richter
Stork und der Staatsanwalt befragten zwei Polizisten als Zeugen, die
beide nicht sagen konnten, wie der Angeklagte auf den Acker gekommen war.
Beide hatten nach eigener Aussage weder einen Zaun noch Verbots-Schilder
gesehen. Der Staatsanwalt wies darauf hin, daß die geringe Zahl der
zerstörten Pflanzen eigentlich nicht als Substanzbeeinträchtigung zu
werten sei und erklärte damit, warum es nicht auch eine Anklage wegen
Sachbeschädigung gegeben hatte. Ohne sich zu einer Beratung
zurückzuziehen zurück, sprach der Richter Thomas Janoschka von der
Anklage frei. Die Sitzung hatte weniger als 30 Minuten in Anspruch
genommen.
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