Kinderpornografie im Internet - Beschluesse des Bundestages
Die Beschlüsse des Bundestages am 1. und 2. Dezember
Kinderpornografie im Internet:
Der Bundestag hat am 1. Dezember einen Gesetzentwurf der Bundesregierung
zur Aufhebung von Sperrregelungen bei der Bekämpfung von
Kinderpornografie in Kommunikationsnetzen (17/6644) mit Zustimmung aller
Fraktionen angenommen. Er folgte dabei einer Empfehlung des
Rechtsausschusses (17/8001). Gleichzeitig wurde das Gesetz zur
Erschwerung des Zugangs zu kinderpornografischen Inhalten in
Kommunikationsnetzen vom 17. Februar 2010 aufgehoben. Damit werden
strafbare Darstellungen des sexuellen Missbrauchs an Kindern durch
konsequentes Löschen nachhaltig aus dem Internet verbannt. Zur Begründung
heißt es, nationale und internationale Bemühungen, eine schnellstmögliche
Löschung der Inhalte zu erreichen, hätten sich als erfolgreich erwiesen,
sodass die Sperrung von Inhalten nicht erforderlich sei. Gesetzentwürfe
der SPD (17/776), von Bündnis 90/Die Grünen (17/772) und ein Antrag der
SPD (1774427) zur Aufhebung des Gesetzes zur Bekämpfung der
Kinderpornografie in Kommunikationsnetzen (17/776) wurde einvernehmlich
für erledigt erklärt. Bei Enthaltung von SPD und Grünen lehnte der
Bundestag einen Gesetzentwurf der Linksfraktion zur Aufhebung von
Zugangsbeschränkungen in Kommunikationsnetzen (17/646) ab. In einer
einstimmig gefassten Entschließung forderte der Bundestag die
Bundesregierung auf, ihm ab 2013 jährlich für das vorangegangene Jahr
über den Erfolg der Maßnahmen zu berichten, die auf die Löschung von
Telemedienangeboten mit kinderpornografischem Inhalt im Sinne des
Paragrafen 184b des Strafgesetzbuches abzielen.
Quelle:
http://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2011/36850759_kw48_angenommen_abgelehnt/