Aegypten: Militaergericht vertagt zum 5. Mal Verfahren gegen Militaerkritiker Maikel Nabil Sanad
Connection e.V. und DFG-VK Hessen
Ägypten: Militärgericht vertagt zum 5. Mal Verfahren gegen Militärkritiker
Maikel Nabil Sanad seit über 105 Tagen im Hungerstreik
Weitere Informationen unter www.Connection-eV.de/z.php?ID=1522
[
http://www.Connection-eV.de/z.php?ID=1522]
Im Fall des ägyptischen Militärkritikers Maikel Nabil Sanad hat das
Militärgericht gestern nicht wie angekündigt ein Urteil im
Wiederholungsprozess gesprochen. Stattdessen wurde nach fünf Minuten das
Verfahren auf den 14. Dezember vertagt. Das Berufungsgericht hatte
bereits am 11. Oktober das bisherige Urteil von drei Jahren gegen Maikel
Nabil Sanad für änull und nichtigô erklärt. Es hatte ihn aber nicht aus
der Haft entlassen, sondern das Verfahren an das untergeordnete Gericht
zur erneuten Urteilsfindung zurück verwiesen. Unterdessen ist Maikel
Nabil Sanad immer noch in Haft und befindet sich aus Protest gegen das
Verfahren seit dem 23. August 2011 in Hungerstreik. Er nimmt Fruchtsäfte
und Milch zu sich.
"Das Militär zeigt hier ganz offensichtlich seine Macht in einem
Verfahren, in dem es sich selbst als Richter aufspielt", erklärte heute
Rudi Friedrich vom Kriegsdienstverweigerungsnetzwerk Connection e.V. "Das
Militär bestätigt so die von Maikel Nabil Sanad im März auf seinem Blog
veröffentlichte Kritik, die dokumentierte, wie das Militär Menschenrechte
verletzt und politischen Einfluss nimmt."
Unterdessen hat die Internationale Föderation der Liberalen Jugend
(IFLRY) Maikel Nabil Sanad am 2. Dezember 2011 den IFLRY Freedom Award
"für sein großes Engagement für die Freiheit verliehen". Der Präsident
der Organisation, Thomas Leys, erklärte: "Kein Zivilist sollte vor einem
Militärgericht stehen, wie auch niemand inhaftiert werden sollte, der
friedlich seine Meinung ausdrückt."
Connection e.V. und die Deutsche Friedensgesellschaft - Vereinigte
KriegsdienstgegnerInnen (DFG-VK) Hessen sehen die erneute Vertagung des
Verfahrens als zusätzliche Strafmaßnahme gegen Maikel Nabil Sanad an. Die
Organisationen fordern die Einstellung aller Militärgerichtsverfahren und
die unverzügliche Freilassung von Maikel Nabil Sanad.
Zum Hintergrund
Maikel Nabil Sanad hat 2010 als erster in Ägypten und in der arabischen
Welt öffentlich seine pazifistisch motivierte Kriegsdienstverweigerung
erklärt. Er wurde für untauglich erklärt, von der Militärpolizei
allerdings gewarnt, dass er mit gesteigerter Repression rechnen müsse,
wenn er seine politische und publizistische Tätigkeit fortsetzt.
Am 8. März 2011 veröffentlichte er auf seinem Blog
http://www.maikelnabil.com [
http://www.maikelnabil.com/] einen Beitrag,
in dem er über die Rolle des Militärs während und nach der Revolution
berichtete. Er schilderte darin ausführlich die fortwährenden
Menschenrechtsverletzungen und politischen Einflussnahmen des ägyptischen
Militärs in dieser Zeit (...mehr [
http://www.Connection-eV.de/
z.php?ID=1446]).
Ein Militärgericht verurteilte ihn daraufhin am 10. April 2011 wegen
Beleidigung des Militärs, Verbreitung falscher Informationen und Störung
der öffentlichen Ordnung zu drei Jahren Haft.
Seine Verurteilung verletzt das Menschenrecht auf Meinungsfreiheit. Am
21. Juli 2011 hatte der Menschenrechtsausschuss der Vereinten Nationen in
der Allgemeinen Erklärung 34
[
http://www2.ohchr.org/english/bodies/hrc/docs/GC34.pdf] zum
Menschenrecht auf Rede- und Meinungsfreiheit Stellung bezogen:
"Staatliche Behörden dürfen Kritik an Institutionen wie dem Militär oder
Verwaltung nicht untersagen." Damit stellt die Verurteilung und
Inhaftierung von Maikel Nabil Sanad eine klare Verletzung des Artikels 19
des Internationalen Paktes für bürgerliche und politische Rechte dar.
Auch die im Juni 2011 in Kraft getretene Übergangsverfassung Ägyptens
garantiert das Recht auf Meinungs- und Pressefreiheit.
Das Urteil wurde zudem von einem Militärgericht gegenüber einer
Zivilperson ausgesprochen und erging in Abwesenheit der Familie, Freunde
und des Anwalts von Maikel Nabil Sanad. Damit verletzt das Verfahren
gegen Maikel Nabil Sanad auch das Recht auf ein gerechtes Verfahren nach
Artikel 14 des Internationalen Paktes für bürgerliche und politische
Rechte.
Maikel Nabil Sanad hatte am 23. August 2011 einen Hungerstreik begonnen.
Mehrmals hatte er seine Forderung auf sofortige Freilassung mit einem
Durststreik bekräftigt. Durch den Durststreik versagten seine Nieren und
er fiel wiederholt ins Koma.
Ein von Maikel Nabil Sanad angestrengtes Berufungsverfahren begann am 4.
Oktober 2011. In der ersten Sitzung entschied das Gericht, das Verfahren
um eine Woche zu vertagen, weil die Akten nicht vollständig vorlägen. Am
11. Oktober hob das Berufungsgericht das Urteil als "null und nichtig"
auf, ließ Maikel Nabil Sanad aber nicht frei, sondern verwies das
Verfahren zur erneuten Urteilsfindung an das untergeordnete
Militärgericht zurück.
Zum erneuten Verfahren vor dem Militärgericht wies Maikel Nabil Sanad
seine Anwälte und seine Familie an, das Verfahren zu boykottieren, da
dies Verfahren einer "Seifenoper" gleich käme. Am ersten Verhandlungstag
des Wiederholungsverfahrens, dem 18. Oktober 2011, wies das
Militärgericht daraufhin Maikel Nabil Sanad einen Verteidiger zu und
entschied, Maikel Nabil Sanad zur Untersuchung in eine psychiatrische
Klinik zu überstellen. Das Krankenhaus lehnte aber den Versuch ab, einen
politischen Dissidenten zu pathologisieren und sandte ihn als "gesund"
zurück.
Das Verfahren vor dem Militärgericht wurde am 1. November fortgesetzt.
Maikel Nabil Sanad wurde zwangsweise vorgeführt, verweigerte aber die
Zusammenarbeit mit dem Gericht, wie auch seine Rechtsanwälte. Der vom
Militärgericht zugewiesene Rechtsanwalt, der von Maikel Nabil Sanad
abgelehnt wird, beantragte die Vernehmung von Zeugen. Daraufhin wurde das
Verfahren wiederholt vertagt. Weitere Verhandlungstage gab es am 13. und
27. November, am 4. und 7. Dezember. Statt wie angekündigt am 7. Dezember
ein Urteil zu sprechen, vertagte das Gericht die Verhandlung nach fünf
Minuten erneut und legte den 14. Dezember als neuen Verhandlungstag fest.
Maikel Nabil Sanad ist unterdessen immer noch in Haft und in
Hungerstreik. Er überlebt den am 23. August begonnenen Hungerstreik, da
er Fruchtsäfte und Milch zu sich nimmt.
Unterstützungsmöglichkeiten für Maikel Nabil Sanad gibt es weiter unter
http://www.Connection-eV.de/aktion-egypt.php
http://www.frieden-mitmachen.de
http://wri-irg.org/node/14274
gez.
Rudi Friedrich, Connection e.V. (069-82375534)
Gernot Lennert, DFG-VK Hessen (069-431440)
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Connection e.V., Gerberstr. 5, 63065 Offenbach
Tel.: 069-82375534, Fax 069-82375535
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DFG-VK Hessen, Mühlgasse 13, D-60486 Frankfurt
Tel.: 069-431440, Fax: 069-4990007
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http://www.dfg-vk-hessen.de/]
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