Falsche Haftbeschluesse beim Amtsgericht Paderborn
Pressemitteilung
Falsche Haftbeschlüsse beim Amtsgericht Paderborn
Karlsruhe / Paderborn - Der Verein 'Hilfe für Menschen in Abschiebehaft
Büren e.V.` geht nach einem Beschluss des Bundesgerichtshof vom
15.12.2011 davon aus, dass durch das Amtsgericht Paderborn zahlreiche
Haftbeschlüsse im Bereich der Abschiebehaft unrechtmäßig verfasst wurden.
Nachdem ein Abschiebegefangene drei Monate in Haft war, musste das
Amtsgericht Paderborn über einen Haftverlängerungsantrag der
Ausländerbehörde Dortmund entscheiden. Ohne dass die Ausländerbehörde
angegeben hatte, wie viel Zeit sie bis zu einer Abschiebung tatsächlich
bräuchte, ordnete das Amtsgericht Paderborn drei weitere Monate Haft an.
Hiergegen legte der Verein `Hilfe für Menschen in Abschiebehaft Büren
e.V' Rechtsmittel ein. Zuletzt entschied der Bundesgerichtshof (BGH),
dass die angeordnete Haft rechtswidrig war.
Nach Auffassung des Gerichtes gilt in Abschiebehaft ein
Beschleunigungsgebot. Die Ausländerbehörde muss alles tun, um die Haft so
kurz wie möglich zu gestallten. Eine pauschale Beantragung von einer
Haftverlängerung über drei Monate ist nicht zulässig, wenn dieses nicht
ausführlich begründet wird. Das Amtsgericht darf einem solchen Haftantrag
nicht stattgeben.
Dieses erfolgte in der Vergangenheit jedoch regelmäßig, so dass nicht nur
die Abschiebehaft in den Fall des Betroffenen unrecht war. äWir kennen
mehrere hundert Fälle, die nach dieser Rechtsprechung des BGH
unrechtmäßig waren, die tatsächlichen Fälle dürften sich in die tausende
bewegenô, so Frank Gockel, Pressesprecher des Vereins 'Hilfe für Menschen
in Abschiebehaft Büren e.V.` Der Verein beklagt schon seit langer Zeit
die völlig unzureichende Rechtssprechungspraxis des Paderborner
Amtsgerichtes, die viel zu häufig die Rechte der Inhaftierten missachtet.
BGH v. 15.12.2011 Az.: V ZB 302/10 (siehe auch Anhang)
_____________________________________________
Frank Gockel
Hilfe für Menschen in Abschiebehaft Büren e.V.
Pöppinghauser Str. 20
32756 Detmold
Tel.: 07 00 - 22 99 77 11
Fax: 0 52 31 - 60 10 85
Handy: 0171 û 475 92 40
e-Mail: Gockel ät gegenAbschiebehaft.de
Internet: www.gegenAbschiebehaft.de