Erleichterungen bei der Arbeitserlaubnis fuer Unionsbuerger aus Rumaenien und Bulgarien ab 1.1.2012
Erleichterungen bei der Arbeitserlaubnis für Unionsbürger aus Rumänien
und Bulgarien
siehe auch
http://www.bundesregierung.de/nn_1272/Content/DE/Artikel/2011/12/2011-12-07-arbeitnehmer-freizuegigkeit-weiter-beschraenkt-fuer-rum-und-bul.html
Ab 1.1.2012 gilt für Unionsbürger aus Rumänien und Bulgarien
1. es entfällt die Arbeitserlaubnispflicht für Fachkräfte mit
Hochschulabschluss bei entsprechend qualifizierter Beschäftigung.
2. es entfällt die Vorrangprüfung für Facharbeiter/innen bei entsprechend
qualifizierter Beschäftigung, die eine Berufsausbildung voraussetzen.
Diese benötigen zwar weiterhin eine Arbeitserlaubnis. Es wird aber
nicht mehr geprüft, ob es für eine Stelle einen inländischen
Arbeitsuchenden gibt.
3. es entfällt die Arbeitserlaubnispflicht für die Aufnahme einer
betrieblichen Berufsausbildung und
4. es entfällt die Arbeitserlaubnispflicht für Saisonbeschäftigungen.
Dies betrifft die in | 18 BeschV genannten Tätigkeiten: "Beschäftigung
in der Land- und Forstwirtschaft, im Hotel- und Gaststättengewerbe, in
der Obst- und Gemüseverarbeitung sowie in Sägewerken von mindestens 30
Stunden wöchentlich bei durchschnittlich mindestens sechs Stunden
arbeitstäglich für bis zu insgesamt sechs Monaten im Kalenderjahr".
Der Zeitraum der "Saison" für die Beschäftigung "ist für einen Betrieb
auf acht Monate im Kalenderjahr begrenzt." Die Begrenzung auf 8 Monate
"gilt nicht für Betriebe des Obst-, Gemüse-, Wein-, Hopfen- und
Tabakanbaus." In welchem Zeitraum die 8 monatige "Saison" zB im
Hotel-und Gaststättengewerbe stattfindet, kann offenbar jeder einzelne
Betrieb für sich festlegen.
Diese Regelung ist somit auch für nicht beruflich Qualifizierte
interessant, die nunmehr arbeitserlaubnisfrei für bis zu 6 Monate zB
in Hotels und Gaststätten arbeiten können, wozu das Hotel sich dann
auf eine 8monatige "Saison" festlegen muss.
Ab 1.1.2014 gillt dann die volle Arbeitnehmerfreizügigkeit, dh für
Unionsbürger aus Rumänien und Bulgarien entfällt die
Arbeitserlaubnispflicht ganz.
Die Änderung der ArGV muss noch von Ministerin von der Leyen
unterzeichnet und im BGBl veröffentlicht werden. Der Wortlaut liegt mir
bisher nicht vor.