Eilt: Abschiebung nach Aethiopien fuer Kenesa verhindern - Bleiberecht erwirken
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir möchten Sie um Ihre Unterstützung einer Petition zur Abwendung
einer Abschiebung eines Freundes bitten.
Es geht dabei um einen äthiopischen Freund (Kenesa Yadetta Guluma), der
im Frühjahr 2010 bei einem Besuch in unserer Gemeinde überraschend Asyl
beantragt hat. Nun steht die Abschiebung Kenesas nach jüngsten
Informationen seiner Anwältin in der kommenden Woche bevor (der 1.
Dezember wurde genannt). Inzwischen wurde eine Petition an den
Bayrischen Landtag von aktiven Mitgliedern der Gemeinde in Schmöckwitz
aufgesetzt und von der freikirchlichen Gemeinde in Coburg (wo Kenesa im
Asylbewerberheim wohnt) unterzeichnet und auf den Weg gebracht. Anbei
finden Sie den Petitionstext - er erläutert auch die Hintergründe.
Parallel haben wir die Petition auch im Internet verfügbar gemacht. Dort
kann die Petition von jedem ganz einfach mit seiner Adresse und
Email-Adresse unterstützt werden:
http://www.openpetition.de/petition/online/bleiberecht-fuer-kenesa-abschiebung-nach-aethiopien-verhindern
Bitte versuchen Sie Kollegen, Freunde, Familie, Netzwerke, etc. für die
Unterschrift zu gewinnen. Die Zeit ist sehr knapp - wir haben uns aber
das Ziel gesetzt mindestens 5000 Unterschriften in nur einer Woche zu
gewinnen. Mit Euer Hilfe kann das geschafft werden!
Einen Blog mit noch mehr Hintergrundinformationen gibt es unter:
http://savekenesa.wordpress.com
Mit herzlichen Grüßen danken für jede Unterstützung
Stefan & Ricarda Galler
- Mitglieder der Chanka-Gemeindpartnerschaftsgruppe
der evang. Kirchengemeinden Berlin-Schmöckwitz und -Müggelheim -
Rheinstraße 21
12161 Berlin
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Petitionstext
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ICF Coburg e.V.
Pastor Andreas Reiche
Hindenburgstr. 1
96450 Coburg
An den
Bayerischen Landtag
Petitionsausschuss
Maximilianeum
81627 München
EILT - Bitte sofort vorlegen
Abschiebetermin am 01.12.2011
Petition
Wir fordern Bleiberecht für Kenesa Yadetta Guluma - einen Oromo aus Äthiopien
Wir bitten den Petitionsausschuss des Bayerischen Landtages sich dafür
einzusetzen, dass Herrn Kenesa Yadetta Guluma eine
Aufenthaltserlaubnis erteilt wird.
Ferner bitten wir den Petitionsausschuss, die zuständige
Ausländerbehörde aufzufordern, keine Abschiebungsmaßnahmen gegen
Herrn Kenesa Yadetta Guluma bis zur Entscheidung des
Petitionsausschusses einzuleiten, bzw. seine Angelegenheit der
Härtefallkommission zu überweisen.
Schließlich bitten wir den Petitionsausschuss, sich dafür einzusetzen,
dass die begonnene psychiatrische Behandlung wegen Traumatisierung
weitergeführt werden kann.
Begründung:
Herr Kenesa Yadetta Guluma
geboren am 23.01.1953 in Wollega / Äthiopien
verheiratet, fünf Kinder
wohnhaft: Uferstr.10, 96450 Coburg
wurde von der evangelischen Kirchengemeinde seines Heimatortes Chanka/
Western Wollega, Region Oromia, Äthiopien, zusammen mit seinem
Gemeindepfarrer ausgewählt, im Mai 2010 auf Einladung der deutschen
Partnergemeinden Berlin-Müggelheim und Berlin-Schmöckwitz nach Berlin zu
reisen.
Während dieses Besuchs hat er bei der Ausländerbehörde in Berlin einen
Asylantrag gestellt und ist von dort nach Coburg geschickt worden.
Über die Berliner Gemeinden kam unsere freikirchliche Gemeinde ICF Coburg
mit Kenesa Yadetta Guluma in Kontakt. Wir fühlen uns ihm in unserem
gemeinsamen christlichen Glauben verbunden und freuen uns über die
entstandene freundschaftliche Beziehung. Mitglieder unserer Freikirche
pflegen regelmäßigen Kontakt zu Kenesa Yadetta Guluma und er ist
jederzeit herzlich willkommen in unserer Gemeinde.
Kenesa Yadetta Guluma wurde vor 16 Jahren als Mitarbeiter der Oromo-
Hilfsorganisation (Oromo Relief Association, ORA) verhaftet und
gefoltert. (Die ORA wurde 1995/96 mit dem Vorwurf, Statthalter der Oromo
Befreiungs Front (OLF) zu sein, verboten.)
Durch Intervention von amnesty international kam Kenesa Yadetta Guluma
nach zwei Monaten aus dem Haftlager frei. In den folgenden Jahren wurde
er jedoch immer wieder für einen oder mehrere Tage von der Polizei
abgeholt und verhört, im Abstand von zwei Wochen, mitunter auch
wöchentlich. Er wurde beschuldigt, heimlich für die verbotene Oromo
Befreiungs Front (OLF) zu arbeiten. Von 1997 bis 2007 war er in einem von
"Brot für die Welt" finanzierten (ursprünglich mit der Oromo-
Hilfsorganisation ORA geplanten) integrierten Landentwicklungsprojekt der
Äthiopischen Evangelischen Kirche "Mekane Yesus" als Verwaltungsassistent
tätig.
Nach Abschluss dieses Projekts betrieb er seit 2008 einen kleinen Laden
in Chanka. In dieser Zeit wurde er an den Markttagen (Montag und
Donnerstag) regelmäßig von der Polizei abgeholt, um ihn einzuschüchtern
und wirtschaftlich zu ruinieren. Am 4. März 2010 - zwei Monate vor der
Reise nach Berlin - kamen bewaffnete Soldaten zu ihm, bedrohten ihn mit
dem Gewehr und kündigten an, ihn umzubringen, weil sie wüssten, dass er
die Opposition in Oromia für die Wahlen im Mai 2010 unterstütze.
Aufgrund der schwerwiegenden Erlebnisse in seiner Heimat hat er in Berlin
um politisches Asyl gebeten. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
hat seinen Antrag am 3.11.2010 abgelehnt.
Eine gegen diesen Entscheid erhobene Klage hat das Verwaltungsgericht
Bayreuth nach der mündlichen Verhandlung am 27.7.2011 ebenfalls
abgelehnt, obwohl es anerkennt, dass Kenesa Yadetta Guluma in Äthiopien
politisch verfolgt worden ist. Es hat aber die sich seit Jahren
wiederholenden Verhaftungen sowie die Drohung, ihn umzubringen, nicht als
zureichende Gefährdung anerkennen wollen, um ihm Asyl zu gewähren. Es hat
auch die lebensgefährliche Situation nicht sehen wollen, in die Kenesa
Yadetta Guluma kommt, wenn er jetzt nach Äthiopien zurückkehren muss. Wir
haben Kenesa Yadetta Guluma als einen Menschen kennen und schätzen
gelernt, der für seine Mitmenschen lebt und sich für sie einsetzt - trotz
aller erlittener Schikanen. Wir wissen, wie schwer es ihm fällt - als
fast 60-Jähriger -seine Familie und seine Heimat zu verlassen. Er
versucht, sie auch mit dem Wenigen, das er hier hat, zu unterstützen.
Seine bitteren Lebenserfahrungen haben ihn gelehrt, dass seine Frau und
seine Kinder in ihrer Heimat sicherer o h n e ihn leben als m i t ihm
zusammen. Seine Frau, die von zwei Mitgliedern der Berliner
Partnergemeinden im März 2011 in Chanka besucht wurde, wünscht sich
sehnlichst, dass er hier in Sicherheit vor Verfolgung leben kann. Die
Berliner Besucher haben dort auch erlebt, wie groß der politische Druck
ist und die Angst, über Kenesa Yadetta Guluma zu sprechen.
In Coburg hat Kenesa Yadetta Guluma begonnen, die deutsche Sprache zu
lernen. Über das Unterrichtsangebot im Asylbewerberheim hinaus wurde er
von Freunden aus den Berliner Gemeinden mit Lehrbüchern versorgt, anhand
derer er daran arbeitet, seine Deutschkenntnisse zu verbessern. Gute
Englischkenntnisse besaß er schon zuvor.
Er arbeitet in einem Coburger Seniorenheim, obwohl er aufgrund seiner
psychischen Verfassung mit starken gesundheitlichen Problemen zu kämpfen
hat. Engen freundschaftlichen Kontakt pflegt er weiterhin zu den Berliner
Partnergemeinden. Umsichtig und einfühlsam hilft er, ihre Partnerschaft
nach Äthiopien weiter auszubauen, z.B. die gerade entstehenden
Schulpartnerschaften von drei Schulen in Berlin zu drei Schulen in
Chanka.
Gegenwärtig ist Kenesa Yadetta Guluma in Coburg in psychiatrischer
Behandlung. Es wurde bei ihm angesichts seiner dramatischen Biografie
eine posttraumatische Belastungsstörung diagnostiziert, die dringend
einer weiteren kompetenten und fachgerechten Behandlung bedarf. Laut
Einschätzung seines behandelnden Psychiaters sind die nötigen
Hilfsmaßnahmen in seiner Heimat nicht gewährleistet.
Wir - seine Freunde in Coburg und aus den Berliner Partnergemeinden -
befürchten, dass Kenesa Yadetta Guluma nach seiner Rückkehr weiteren und
schlimmeren Verfolgungen als in der Vergangenheit ausgesetzt sein wird.
Neue Berichte von Menschenrechtsorganisationen (z.B. Human Rights Watch)
belegen, dass in Äthiopien ein diktatorisches Regime herrscht, dass vor
Mord und Terror gegen die eigene Bevölkerung nicht zurückschreckt. Dies
geht auch hervor aus der Antwort der Staatsministerin Cornelia Pieper vom
9.11.2011 auf die Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zu
Menschenrechtsverletzungen in Äthiopien. Gemeinsam mit den Berliner
Kirchengemeinden ist uns die Vorstellung unerträglich, dass er auf deren
Einladung hier Gast war und nach seiner Rückkehr in einem äthiopischen
Gefängnis verschwindet. Gerne sind wir bereit, ihm zu helfen, dass er
hier leben kann.
Im Namen aller Unterstützer Coburg, den 23.11.11
Pastor Andreas Reiche und Gemeindemitglieder des ICF Coburg e.V.
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