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Sabine Ellersick <S.ELLERSICK ät NADESHDA.org>10. Oct 2011 21:05

zum Bundestrojaner (4 Kommentare)


Mitteldeutsche Zeitung: zum Bundestrojaner

Halle (ots) - Bayern hat zugegeben, dass die skandalösen
Späh-Programme von den Behörden des Freistaats eingesetzt wurden. Von
den staatlichen Ermittlern als Verdächtige definierte Personen wurden
damit in einer Weise ausgeforscht, wie es das in unserem Rechtsstaat
bislang noch nicht gegeben hat. In einem Gerichtsverfahren in Bayern
wurde bereits ein Fall publik, bei dem die Späh-Software exzessiv
angewandt und in wenigen Monaten 60.000 Fotos von dem Bildschirm
einer Person gemacht wurden, während der Überwachte ahnungslos seinen
Rechner nutzte. Das ist nicht die Überwachung von Telekommunikation,
wie das Bundesverfassungsgericht sie in Ausnahmefällen erlaubt. Das
ist der totale Angriff des Staates auf ein Individuum, die
Vernichtung jeglicher Privatsphäre.

Originaltext: Mitteldeutsche Zeitung
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Pressekontakt:
Mitteldeutsche Zeitung
Hartmut Augustin
Telefon: 0345 565 4200

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Südwest Presse: Kommentar zum Trojaner

Ulm (ots) - Man weiß gar nicht, über was man sich am meisten beim
Trojaner aus Bayern ärgern soll. Behörden verstoßen gegen
Verfassungsrecht. Sie spionieren intimste Bereiche der Bürger aus.
Ihre Werkzeuge sind so schlampig, dass sie auch gewöhnlichen
Kriminellen am ausgeforschten Computer Tür und Tor öffnen. Und
schließlich: Eingesetzt werden wohl Testversionen, die nichts, aber
auch gar nichts mit dem versprochenen sicheren, individuellen und
zurückhaltenden Einsatz von Trojanern zu tun haben. Bayern hat den
Glauben an den sensiblen Einsatz staatlicher Sicherheitswerkzeuge
schwer beschädigt. Die Kontrollfunktionen etwa durch Richtervorbehalt
funktionieren nicht. Die Online-Überwachung lässt sich nicht auf eine
der Rechtsprechung adäquate Form eindämmen. Wieder einmal bestätigt
sich, dass Behörden bei Strafverfolgung im Zweifel alle Möglichkeiten
nutzen, die ihnen zur Verfügung stehen und nach dem Motto handeln:
Der Zweck heiligt die Mittel. Dass beim staatlichen "O'zapft is"
Rechtsstaatlichkeit auf der Strecke bleibt, scheint vernachlässigbar.
Hier sollten Politiker und Richter das Handlungskorsett enger
schnüren - oder im Zweifel Eingriffe wie Online-Durchsuchungen
unterlassen. Gerade Unions-Politiker fordern, im Internet keinen
rechtsfreien Raum entstehen zu lassen. Aber dann sollten sich auch
ihre Landesbehörden an geltendes Recht halten.

Originaltext: Südwest Presse
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Pressekontakt:
Südwest Presse
Lothar Tolks
Telefon: 0731/156218

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Ostsee-Zeitung: Kommentar zum Trojaner aus Bayern

Rostock (ots) - Der Staatstrojaner trägt Weiß-Blau, er ist ein
Bayer. Joachim Herrmann, der Innenminister des Freistaats, beendete
gestern am späten Nachmittag das Rätselraten um die Herkunft der
Spionagesoftware, deren Enttarnung seit Sonntag Politik und
Öffentlichkeit elektrisiert hatte. Die CSU-geführte Landesregierung
hält sich ja für besonders fix. Bei der Suche nach dem Absender des
Computervirus zeigte sie jedoch eine auffallend lange Leitung. Das
Bekenntnis zur Urheberschaft kam erst, als die Indizien kaum noch
einen anderen Schluss zuließen. Ob beim Einsatz des Spähprogramms
alles mit rechten Dingen zugegangen ist, wie Herrmann nun beteuert,
wird sich zeigen. Kann sein, muss nicht sein. Der enttarnte Trojaner
konnte offenkundig sehr viel mehr, als über das Internet geführte
Telefonate zu protokollieren. Kaum etwas gibt so umfassend Auskunft
über einen Menschen wie sein privater PC. Zu Recht haben die
Karlsruher Richter einen technischen und rechtlichen Riegel gegen ein
Ausspähen verlangt. Das Auffliegen des Bayern-Trojaners macht eine
neue Debatte fällig, wie das gewährleistet werden kann. Das Internet
darf kein Tummelplatz für ungestörte kriminelle Geschäfte sein, schon
wahr. Aber es darf genauso wenig zu einer Grauzone verkommen, in der
die Technik die Standards einer ausnahmsweise zulässigen und
begrenzten Kontrolle setzt und rechtliche Grenzen nur auf dem Papier
stehen.

Originaltext: Ostsee-Zeitung
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Pressekontakt:
Ostsee-Zeitung
Jan-Peter Schröder
Telefon: +49 (0381) 365-439
jan-peter.schroeder ät ostsee-zeitung.de

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Westdeutsche Zeitung: Staatliche Computer-Spionage und die Verfassung
= Von Horst Kuhnes

Düsseldorf (ots) - Einmal angenommen, bei den vom Chaos Computer
Club (CCC) untersuchten Spionage-Programmen für private Computer
handelt es sich tatsächlich um staatlich entwickelte Software, also
um sogenannte "Bundestrojaner". Und weiter angenommen, die
Einsatzmöglichkeiten sind tatsächlich so weitreichend wie vom CCC
beschrieben: Verstößt die Existenz des Programms damit gegen unsere
Verfassung?

Die Antwort kann nur lauten: Nein! Denn grundsätzlich muss man
unterscheiden zwischen den technischen Möglichkeiten und der
konkreten Anwendung. Denn erst Art und Umfang der Benutzung einer
Sache oder eines Gegenstandes schafft potenziell einen
Straftatbestand, nicht aber die Sache oder der Gegenstand selbst.

Das derzeit häufig erwähnte Urteil des Bundesverfassungsgerichts
vom 27. Februar 2008 zum Thema Online-Durchsuchung hat in der Tat
weitreichende Vorgaben zum Schutz privater Daten auf privaten
Computern vor staatlicher Schnüffelei gemacht. Allerdings haben die
Richter auch festgestellt: "Das Grundrecht auf Gewährleistung der
Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme ist
nicht schrankenlos. Eingriffe können sowohl zu präventiven (Anm.: =
vorbeugenden) Zwecken als auch zur Strafverfolgung gerechtfertigt
sein."

Gleichzeitig stellt das Gericht Online-Durchsuchungen unter
Richtervorbehalt. Letztlich wie beim Durchsuchungsbefehl für eine
Privatwohnung, muss ein Richter jeden Einzelfall genehmigen, wenn
Spionage-Software auf einem privaten Computer eingesetzt werden soll.
Dabei muss er über den Umfang und die Verwertung der erfassten Daten
wachen - und auch den Schutz jener privater Daten sicherstellen, die
nichts mit dem konkreten Tatverdacht zu tun haben.

Und genau hier beginnt das eigentliche Problem mit dem
"Bundestrojaner": Das Programm muss im Prinzip alles sammeln, dessen
es habhaft werden kann. Denn es kann nicht unterscheiden, was im
konkreten Fall relevant ist und was nicht. Darüber entscheiden
Menschen bei der späteren Auswertung. Und das sich daraus wiederum
ergebende Problem kannten schon die alten Römer. So fragte der
Satiriker Juvenal: "Wer aber soll die Wächter selbst bewachen?"

Originaltext: Westdeutsche Zeitung
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/62556
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Pressekontakt:
Westdeutsche Zeitung
Nachrichtenredaktion
Telefon: 0211/ 8382-2358
redaktion.nachrichten ät westdeutsche-zeitung.de
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