netzpolitik.org: Daten kann man nicht stehlen
Es gibt Zitate, die man sich merken sollte. Die bayrische Justizministerin
Beate Merk kommentiert den Ankauf von Bankdaten-CDs
(
http://www.heise.de/newsticker/meldung/Justizministerin-Daten-kann-man-
nicht-stehlen-929990.html) mit den Worten:
“Da Daten anders als Autos oder Handys keine Sachen sind, kann man sie
nicht stehlen. Und wo es keine gestohlene Ware gibt, da gibt es auch keine
Hehlerei.â€
Damit hat sie ja Recht. Allerdings wundert es schon, wenn sie diese
Analogien nicht in der Urheberrechtsdiskussion verwendet, wo die Nutzung
von Tauschbörsen gerne mit Ladendiebstahl verglichen wird. Sollte von Frau
Merk zukünftig eine solche Analogie nochmal kommen, reicht ein Verweis auf
dieses Zitat.
Autor: Markus auf netzpolitik.org
http://www.netzpolitik.org/2010/daten-kann-man-nicht-stehlen/
Artikel veröffentlicht unter der Creative Commons Namensnennung-Keine
kommerzielle Nutzung 2.0 Deutschland Lizenz
(
http://creativecommons.org/licenses/by-nc/2.0/de/)
Da stellt sich die Frage: Wann gilt das Bundesdatenschutzgesetz
(
http://www.gesetze-im-internet.de/bdsg_1990/) ?
Soll das Gesetz nicht Daten schützen?