Herrmann: Abhoeren verschluesselter Telekommunikation
Bayerisches Staatsministerium des Innern
Pressestelle
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Abhören verschlüsselter Telekommunikation (PM 385/11 vom 10.10.11)
Innenminister Joachim Herrmann: "Abhören verschlüsselter
Telekommunikation stets im rechtlichen Rahmen -
Landesdatenschutzbeauftragter in Überprüfung eingeschaltet"
Bayerns Innenminister Joachim Herrmann hat darauf hingewiesen, dass die
so genannte Quellen-TKÜ, das Abhören verschlüsselter Telekommunikation,
eine gesetzlich vorgesehene Maßnahme zur Strafverfolgung im Kampf gegen
schwere Verbrechen ist. Herrmann: "Nach der Entscheidung des
Bundesverfassungsgerichts zur Online-Durchsuchung 2008 ist eine Quellen-
TKÜ zulässig, wenn sich die Überwachung ausschließlich auf Daten aus
einem laufenden Telekommunikationsvorgang beschränkt und dies durch
technische Vorkehrungen und rechtliche Vorgaben sichergestellt wird.
Nichts anderes ist in Bayern bisher praktiziert worden. Sämtlichen
Maßnahmen ist - wie gesetzlich vorgesehen - auch ein richterlicher
Beschluss vorausgegangen."
( Ganze Meldung unter
http://www.stmi.bayern.de/presse/archiv/2011/385.php )
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