0zapftis: CCC analysiert "Bundes-Trojaner" - Verfassungsignoranz und Dilettantismus
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LInkszeitung, 8.10.11
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0zapftis
CCC analysiert "Bundes-Trojaner"
Verfassungsignoranz und Dilettantismus
Berlin (LiZ). Der Chaos Computer Club (CCC) hat eine eingehende Analyse
der bislang geheimen und als "Bundes-Trojaner" bezeich- neten staatlichen
Spionage-Software vorgenommen. Infizierte Computer-Festplatten waren der
Organisation zuvor zugespielt worden. Laut CCC kann der "Bundes-Trojaner"
nicht nur höchst intime Daten ausleiten, sondern bietet auch eine
Fernsteuerungs-Funktion zum Nachladen und Ausführen beliebiger weiterer
Schad-Software. Kritisiert wird darüber hinaus, daß das staatliche
Spionage-Programm aufgrund dilettantischer Design- und
Implementierungsfehler Sicherheitslücken in den infiltrierten Rechnern
eröffnet, die auch Dritte ausnutzen können.
Die Analyse des "Bundes-Trojaners" zeigt einmal mehr die Ignoranz
staatlicher Überwachungs-Organe gegenüber dem durch die Verfassung nach
Interpretation des Bundesverfassungsgerichts geschützten "Grundrecht auf
Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme". Denn
über die - durch angeblich strenge Auflagen streng limitierte -
Überwachung von Telekommunikation per Privat-Computer hinaus, ist der
"Bundes-Trojaner" nach der CCC-Analyse mit Funktionen ausgestattet, die
"über das Abhören von Kommunikation weit hinausgehen und die expliziten
Vorgaben des Verfassungsgerichtes verletzen."
Das Bundesverfassungsgericht hatte mit seinem Urteil vom 27. Februar 2008
(siehe unseren Artikel v. 28.02.08) nach weit verbreiteter Interpretation
angeblich die Pläne der staatlichen Geheimdienste BND, MAD und
Verfassungsschutz und des Bundeskriminalamtes (BKA) durchkreuzt. Danach
war auffällig von offizieller Seite versucht worden, den Begriff "Bundes-
Trojaner" zu vermeiden. Übrigens war dieser bereits vor 2005 in "rot-
grünen" Zeiten unter Innenminister Otto Schily erstmals eingesetzt
worden. Stattdessen war nun von "Quellen-TKÜ" ("Quellen-
Telekommunikations- überwachung") die Rede. Diese "Quellen-TKÜ" sollte
ausschließlich für das Abhören von Internettelefonie - sogenannte Voice-
over-IP-Gespräche - verwendet werden dürfen und dies sei durch technische
und rechtliche Maßnahmen sicherzustellen.
Der CCC veröffentlichte nun die extrahierten Binärdateien des "Bundes-
Trojaners", die offenbar für eine "Quellen-TKÜ" benutzt wurde:
http://www.ccc.de/system/uploads/77/original/0zapftis-release.tgz
Außerdem stellte der CCC einen ausführlichen Bericht zum Funktionsumfang
sowie einer Bewertung der technischen Analyse des "Bundes-Trojaners" ins
Netz:
http://www.ccc.de/system/uploads/76/original/staatstrojaner-report23.pdf
Offenbar sind zwei Versionen des "Bundes-Trojaners" aufgetaucht. Laut der
Analyse des CCC weist der als "Quellen-TKÜ" bezeichnete "Bundes-Trojaner
light" vorkonfigurierte Funktionen auf, die "über das Abhören von
Kommunikation weit hinausgehen und die expliziten Vorgaben des
Bundesverfassungsgerichtes verletzen." So könne dieses Schad-Programm
über das Netz weitere Programme nachladen und ferngesteuert zur
Ausführung bringen. Eine Erweiterbarkeit auf die volle Funktionalität des
"Bundes-Trojaners" - also das Durchsuchen, Schreiben, Lesen sowie
Manipulieren von Dateien - sei in dieser Version vorgesehen. Laut CCC ist
sogar ein digitaler großer Lausch- und Spähangriff möglich, indem
ferngesteuert auf das Mikrophon, die Kamera und die Tastatur des
Computers zugegriffen wird.
Bei der Programmierung des "Bundes-Trojaners" sei es "nicht einmal
versucht worden, softwaretechnisch sicherzustellen, daß die Erfassung von
Daten strikt auf die Telekommunikation beschränkt bleibt. Im Gegenteil -
so die CCC-Fachleute - sei eine "heimliche Erweiterung der
Funktionalitäten der Computerwanze wurde von vorneherein vorgesehen."
Ein CCC-Sprecher kommentierte dieses Ergebnis: "Damit ist die Behauptung
widerlegt, daß in der Praxis eine effektive Trennung von ausschließlicher
Telekommunikationsüberwachung und dem großen Schnüffelangriff per
Trojaner möglich oder überhaupt erst gewünscht ist. Untersuchung
offenbart wieder einmal, daß die Ermittlungsbehörden nicht vor einer
eklatanten Überschreitung des rechtlichen Rahmens zurückschrecken, wenn
ihnen niemand auf die Finger schaut. Hier wurden heimlich Funktionen
eingebaut, die einen klaren Rechtsbruch bedeuten: das Nachladen von
beliebigem Programmcode durch den Trojaner."
Der Behördentrojaner kann also auf Kommando - unkontrolliert durch den
Ermittlungsrichter - Funktionserweiterungen laden, um die Schadsoftware
für weitere gewünschte Aufgaben beim Ausforschen des betroffenen
informationstechnischen Systems zu benutzen. Dieser Vollzugriff auf den
Rechner, auch durch unautorisierte Dritte, kann etwa zum Hinterlegen
gefälschten belastenden Materials oder Löschen von Dateien benutzt werden
und stellt damit grundsätzlich den Sinn dieser Überwachungsmethode in
Frage. Konkret: Dem von einem Lauschangriff per "Bundes-Trojaner"
Betroffenen kann nun von unbekannter Seite belastendes Material auf den
PC kopiert werden, auf diese Weise können Unbekannte "Beweise" schlicht
unterschieben und wird dieses belastende Material per "Bundes-Trojaner"
gefunden kann es gegen den Betroffenen als Beweismittel erhoben werden.
Im Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 27. Februar 2008 heißt es
daher zurecht, eine "technische Echtheitsbestätigung der erhobenen Daten"
setze grundsätzlich "eine exklusive Kontrolle des Zielsystems im
fraglichen Zeitpunkt voraus" (siehe hierzu unseren Artikel v. 28.02.08).
Doch schon die vorkonfigurierten Funktionen des "Trojaners" ohne
nachgeladene Programme sind besorgniserregend. Im Rahmen des Tests haben
CCC-Fachleute eine Gegenstelle für den "Trojaner" programiert, mit deren
Hilfe Inhalte des Webbrowsers per Bildschirmfoto ausspioniert werden
konnten - inclusive privater Notizen, E-Mails oder Texten in webbasierten
Cloud-Diensten.
Neben der offensichtlichen Ignoranz gegenüber der laut weit verbreiteter
Interpretation durch die Verfassung gewährleisteten "freiheitlich-
demokratischen Grundordnung" kritisiert der CCC nach der Analyse des
"Bundes-Trojaners" einen Tatbestand, der dessen Fachleute wohl besonders
erschreckte: Dilettantismus.
Die Analyse offenbarte "gravierende Sicherheitslücken", die der
"Trojaner" in infiltrierte Computer reißt. Die ausgeleiteten
Bildschirmfotos und Audio-Daten seien "auf inkompetente Art und Weise"
verschlüsselt, die Kommandos von der Steuer-Software an den "Trojaner"
seien "gar vollständig unverschlüsselt". Jeder Online-Shop im Internet
sichert seine Kommunikation heute besser. Weder die Kommandos an den
"Trojaner" noch dessen Antworten seien "durch irgendeine Form der
Authentifizierung oder auch nur Integritätssicherung" geschützt. So
können laut CCC nicht nur unbefugte Dritte den Trojaner fernsteuern,
sondern bereits nur mäßig begabte Angreifer sich den Behörden gegenüber
als eine bestimmte Instanz des "Trojaners" ausgeben und gefälschte Daten
abliefern. Es sei sogar ein Angriff auf die behördliche Infrastruktur
denkbar. Von einem entsprechenden Penetrationstest hat der CCC nach
eigener Auskunft bisher abgesehen.
"Wir waren überrascht und vor allem entsetzt, daß diese Schnüffelsoftware
nicht einmal den elementarsten Sicherheitsanforderungen genügt. Es ist
für einen beliebigen Angreifer ohne weiteres möglich, die Kontrolle über
einen von deutschen Behörden infiltrierten Computer zu übernehmen,"
kommentierte ein CCC-Sprecher. "Das Sicherheitsniveau dieses Trojaners
ist nicht besser, als würde er auf allen infizierten Rechnern die
Paßwörter auf '1234' setzen."
Und wie üblich bei deutschen Geheimdiensten: Der CIA darf mithören. So
stellt der CCC in seiner Analyse fest, daß - offenbar zur Tarnung der
Steuerungszentrale - die ausgeleiteten Daten und Kommandos über einen in
den USA angemieteten Server umgeleitet werden. Dies hat als weiteren
Nebeneffekt zur Folge, daß die Steuerung des "Trojaners" jenseits des
Geltungsbereiches des deutschen Rechts stattfindet. Durch die fehlende
Kommando-Authentifizierung und die inkompetente Verschlüsselung - der
Schlüssel ist in allen dem CCC vorliegenden Staatstrojaner-Varianten
gleich - stellt dies ein unkalkulierbares Sicherheitsrisiko dar. Außerdem
weist der CCC darauf hin, daß es zumindest fraglich ist, wie deutsche
StaatsbürgerInnen das Grundrecht auf wirksamen Rechtsbehelf ausüben
können, sollten die Daten im Ausland verlorengehen.
Der CCC weist - entsprechend der "Hackerethik" - darauf hin, daß das
Bundesinnenministerium rechtzeitig vor der Veröffentlichung der
"Trojaner"-Analyse informiert wurde, um eine Enttarnung von laufenden
Ermittlungsmaßnahmen auszuschließen. Es sei so für die Behörden und
Geheimdienste genügend Zeit verblieben, die vorhandene
Selbstzerstörungsfunktion des "Trojaners" zu aktivieren.
Der CCC fordert generell ein Ende der heimlichen Infiltration von
informationstechnischen Systemen durch staatliche Behörden. Gleichzeitig
fordert der Verband alle Hacker und Technikinteressierten auf, sich "an
die weitere Analyse der Binaries zu machen und so der blamablen
Spähmaßnahme wenigstens etwas Positives abzugewinnen." Auch weitere
Exemplare des "Bundes-Trojaners" nehme der CCC gerne entgegen.