Stuttgarter Amt fuer oeffentliche Ordnung verhaengt Ausnahmezustand fuer Mittleren Schlossgarten
Stuttgarter Amt für öffentliche Ordnung verhängt Ausnahmezustand für Mittleren Schloßgarten
06.01.12
von Stuttgarter Bündnis für Versammlungsfreiheit
Durch die
"Allgemeinverfügung zur Anordnung eines Aufenthalts- und Betretungsverbots und zur Räumung des Zeltlagers für Teile der Mittleren Schloßgartenanlagen in Stuttgart" (1)
vom 22.12.2011 werden das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit für diesen Bereich, das Grundrecht auf Freizügigkeit und die Meinungs- und Pressefreiheit (Freiheit der Berichterstattung) vollständig außer Kraft gesetzt:
Bei den unter Punkt 1.4. aufgeführten "besonders berechtigten" Personen, die das Areal betreten dürfen, fehlen Journalisten, Fernsehreporter etc. vollständig.
In der Verfügung fehlt eine zeitliche Begrenzung. Das ist offensichtlich rechtswidrig!
Das Einschränken elementarer Grundrechte kann dem Gebot der Verhältnismäßigkeit entsprechend nicht zeitlich unbegrenzt stattfinden - es herrscht kein Ausnahmezustand!
Und das alles in einer Situation, in der das Baurecht der Bahn durchaus anzuzweifeln ist.
Das erkennt selbst das Innenministerium. SPD-Innenminister Gall:
"Es kann nicht sein, dass die Polizei eine Baustelle schützt, die sich im Nachhinein als illegal erweist" (dpa 31.12.2011).
Der Stuttgarter Polizeipräsident Züfle stoppte daraufhin die Vorbereitungen für einen Polizeieinsatz im Schloßgarten. Das Amt für öffentliche Ordnung muß deshalb umgehend die "Allgemeine Verfügung" aufheben!
Spätestens nach dem Stopp der Bauarbeiten durch das Urteil des Verwaltungsgerichtshofs in Mannheim (2) ist klar: Die Bauarbeiten am Grundwassermanagement waren rechtswidrig und nicht durch das Baurecht der DB gedeckt.
Ebenso die Baumfällungen am 30.9./1.10.2010:
Die Staatsanwaltschaft Stuttgart, hat Strafbefehle gegen drei DB-Bedienstete erlassen, die ein Gutachten zurückgehalten hatten, das zum Stopp der Baumfällarbeiten durch das Verwaltungsgericht Stuttgart geführt hätte. (3)
Folglich waren alle polizeilichen Maßnahmen zur Durchsetzung dieser Bauarbeiten rechtswidrig!
Bündnissprecher Thomas Trüten:
"Im Recht waren und sind unserer Ansicht nach dagegen die Projektgegner, die sich mit Aktionen des zivilen Ungehorsams diesem ungesetzlichen Treiben entgegengestellt haben: Sie haben Recht und Gesetz verteidigt, nicht die Polizei!"
Die Staatsanwaltschaft ist eine weisungsgebundene Behörde und untersteht dem Justizminister. Wir fordern deshalb die Landesregierung und namentlich den Justizminister auf, die Staatsanwaltschaft Stuttgart anzuweisen, alle Verfahren gegen S21- GegnerInnen einzustellen und eine Amnestie für die bereits Verurteilten zu erlassen!
Unterschriftenlisten zur Unterstützung dieser Forderung sind im DGB Haus Stuttgart erhältlich oder auf den Seiten des Stuttgarter Bündnisses für Versammlungsfreiheit herunterladbar (4).
Verweise:
1 www.bei-abriss-aufstand.de/wp-content/uploads/Ank%C3%BCndigung-R%C3%A4umung-Schlo%C3%9Fgarten-Stadt-STG-22.12.11.pdf
2 justizportal-bw.de/servlet/PB/menu/1272936/index.html
3 content.stuttgarter-zeitung.de/inhalt.stuttgart-21-strafbefehle-wegen-baumfaellung.b1e373ff-aad2-453a-ba6a-8460551fc581.html
4 www.versammlungsrecht.info/neu/files/bfv-kfv-unterschriftenliste.pdf
Quelle: scharf-links, 6.1.12
http://www.scharf-links.de/47.0.html?&tx_ttnews[pointer]=1&tx_ttnews[tt_news]=21017&tx_ttnews[backPid]=56&cHash=7e63c0ff2d
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