Empfehlungen des UN-Ausschusses zur Beseitigung rassistischer Diskriminierung an Deutschland diskutiert
Empfehlungen des UN-Ausschusses zur Beseitigung rassistischer
Diskriminierung an Deutschland diskutiert
Berlin (ots) - "Rassismus wird in Deutschland zu eng gefasst,
häufig mit Rechtsextremismus gleichgesetzt", kritisierte Heiner
Bielefeldt, Direktor des Deutschen Instituts für Menschenrechte, bei
einem Fachgespräch zu den Empfehlungen des
UN-Antirassismus-Ausschusses an Deutschland am 18. Juni in Berlin.
Hendrik Cremer, wissenschaftlicher Referent am Institut, regte eine
Initiative im Deutschen Bundestag für einen Antirassismusbeschluss
an, der sich in seinem Format am Antisemitismusbeschluss des
Deutschen Bundestags von November 2008 orientieren könnte.
Vertreter der Bundesregierung, der Länder, des Bundestags, der
Wissenschaft und der Zivilgesellschaft diskutierten auf Einladung des
Instituts die in den Empfehlungen des UN-Antirassismus-Ausschusses
angesprochenen Themen "Rassistische Propaganda im Internet",
"Diskriminierung auf dem Wohnungsmarkt", "Schulzugang für
asylsuchende und geduldete Kinder sowie Kinder ohne
Aufenthaltsstatus", "Rassistische Motive als Strafverschärfungsgrund"
sowie die "Situation von Sinti und Roma in Deutschland". Der
Ausschuss hatte im August 2008 eine Reihe von Empfehlungen für die
Umsetzung des Anti-Rassismus-Abkommens (ICERD) durch Deutschland
vorgelegt.
Im Mittelpunkt des Fachgesprächs stand die Frage, welche Maßnahmen
auf Bundes- und Landesebene ergriffen werden können, um die Umsetzung
der menschenrechtlichen Verpflichtungen hinsichtlich der genannten
Problemfelder weiter voranzutreiben.
Das Institut führt regelmäßig Fachgespräche zu den Empfehlungen
internationaler Menschenrechtsausschüsse durch.
Hintergrund:
Deutschland ist Vertragsstaat diverser menschenrechtlicher
Verträge. Einer dieser Verträge ist das so genannte
Anti-Rassismus-Abkommen von 1965 (ICERD). Wie bei anderen
Menschenrechtsabkommen auch, wird die Einhaltung des Abkommens durch
einen speziellen Vertragsausschuss, zusammengesetzt aus
internationalen Experten, kontrolliert. Dabei handelt es sich um den
UN-Ausschuss zur Beseitigung rassistischer Diskriminierung (CERD) mit
Sitz in Genf. Um die Einhaltung menschenrechtlicher Verträge
kontrollieren zu können, sind obligatorisch so genannte
Staatenberichtsverfahren vorgesehen. Demnach haben die
Vertragsstaaten dem jeweiligen UN-Ausschuss in periodischen Abständen
(in der Regel alle vier Jahre) einen Staatenbericht vorzulegen.
Auf der Grundlage dieses Staatenberichts und weiterer
Informationen, die der Ausschuss erlangt, ergehen Empfehlungen an den
jeweiligen Vertragsstaat. Auch Nichtregierungsorganisationen können
in einem solchen Verfahren eigene Berichte beim Ausschuss einreichen
(so genannte Schattenberichte beziehungsweise Parallelberichte).
Weitere Informationen:
www.institut-fuer-menschenrechte.de/sl.php?id=399
Originaltext: Deutsches Institut für Menschenrechte
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