Aegypten: Militaerkritiker und Blogger Maikel Nabil Sanad zu 2 Jahren Haft verurteilt
Connection e.V. und DFG-VK Hessen
Ägypten: Militärkritiker und Blogger Maikel Nabil Sanad zu 2 Jahren Haft
verurteilt
Ägyptisches Militär widersetzt sich internationaler Kritik
Weitere Infos unter www.Connection-eV.de/z.php?ID=1528
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Bestürzt zeigen sich heute Connection e.V. und die Deutsche
Friedensgesellschaft - Vereinigte KriegsdienstgegnerInnen (DFG-VK) Hessen
über das gestern gegen Maikel Nabil Sanad ausgesprochene Urteil von zwei
Jahren Haft. "Es ist unerträglich, wie in Ägypten durch das Militär
grundlegende Menschenrechte mit Füßen getreten werden", erklärte Gernot
Lennert von der DFG-VK Hessen. "Wir sind sehr besorgt um Maikel Nabil
Sanad," ergänzte Rudi Friedrich vom Kriegsdienstverweigerungsnetzwerk
Connection e.V. "Seit dem 23. August befindet er sich im Hungerstreik, um
seiner Forderung auf sofortige Freilassung Nachdruck zu verleihen. Er
nimmt zwar Fruchtsäfte und Milch zu sich, ist aber sehr geschwächt."
Das nach einem Berufungsverfahren erneut verhandelnde untergeordnete
Militärgericht hatte den Blogger und Militärkritiker gestern zu zwei
Jahren Haft wegen Beleidigung des Militärs, Verbreitung falscher
Informationen und Störung der öffentlichen Ordnung verurteilt. Damit
wurde das ursprüngliche Urteil von drei Jahren Haft revidiert, das das
Militärberufungsgericht im Oktober 2011 für "null und nichtig" erklärt
hatte. In der gestrigen Verhandlung wurde Maikel Nabil Sanad zudem zur
Zahlung von 200 ägyptischen Pfund verurteilt, um die ihm zwangsweise vom
Gericht zugewiesenen Rechtsanwälte zu zahlen. Er hatte die Zusammenarbeit
mit dem Gericht im erneuten Verfahren verweigert, da dies Verfahren einer
"Seifenoper" gleich käme.
"Mein Sohn", so Maikel Nabil Sanads Vater Ibrahim Sanad direkt nach dem
Prozess, "wurde heute verurteilt, weil er die Wahrheit über die
Ereignisse auf dem Tahrir-Platz gesagt hat. Wir Ägypter sehen uns der
Ungerechtigkeit durch die Armee ausgesetzt, die das eine sagen, aber das
andere tun."
"Maikel Nabil Sanad hätte nie vor Gericht stehen dürfen", fasst Rudi
Friedrich zusammen. Er hat mit der in seinem Blog im März 2011
veröffentlichten Kritik, für die er verurteilt wurde, nichts anderes
getan, als seine Meinung zu äußern. Das ist ein elementares
Menschenrecht."
Connection e.V. und die Deutsche Friedensgesellschaft - Vereinigte
KriegsdienstgegnerInnen (DFG-VK) Hessen fordern weiter die Einstellung
aller Militärgerichtsverfahren und die unverzügliche und bedingungslose
Freilassung von Maikel Nabil Sanad.
Zum Hintergrund
20. Oktober 2010: Maikel Nabil Sanad erklärt als erster in Ägypten und in
der arabischen Welt öffentlich seine pazifistisch motivierte
Kriegsdienstverweigerung. Er wird für untauglich erklärt, von der
Militärpolizei allerdings gewarnt, dass er mit gesteigerter Repression
rechnen müsse, wenn er seine politische und publizistische Tätigkeit
fortsetzt.
8. März 2011: Maikel Nabil Sand veröffentlicht auf seinem Blog
http://www.maikelnabil.com [
http://www.maikelnabil.com/] einen Beitrag,
in dem er über die Rolle des Militärs während und nach der Revolution
berichtet. Er schildert darin ausführlich die fortwährenden
Menschenrechtsverletzungen und politischen Einflussnahmen des ägyptischen
Militärs in dieser Zeit (...mehr
[
http://www.Connection-eV.de/z.php?ID=1446]).
10. April 2011: Ein Militärgericht verurteilt Maikel Nabil Sand daraufhin
wegen Beleidigung des Militärs, Verbreitung falscher Informationen und
Störung der öffentlichen Ordnung zu drei Jahren Haft. Seine Verurteilung
verletzt das Menschenrecht auf Meinungsfreiheit. Am 21. Juli 2011 hatte
der Menschenrechtsausschuss der Vereinten Nationen in der Allgemeinen
Erklärung 34 [
http://www2.ohchr.org/english/bodies/hrc/docs/GC34.pdf] zum
Menschenrecht auf Rede- und Meinungsfreiheit Stellung bezogen:
"Staatliche Behörden dürfen Kritik an Institutionen wie dem Militär oder
Verwaltung nicht untersagen." Damit stellt die Verurteilung und
Inhaftierung von Maikel Nabil Sanad eine klare Verletzung des Artikels 19
des Internationalen Paktes für bürgerliche und politische Rechte dar.
Auch die im Juni 2011 in Kraft getretene Übergangsverfassung Ägyptens
garantiert das Recht auf Meinungs- und Pressefreiheit.
Das Urteil wurde zudem von einem Militärgericht gegenüber einer
Zivilperson ausgesprochen und erging in Abwesenheit der Familie, Freunde
und des Anwalts von Maikel Nabil Sanad. Damit verletzt das Verfahren
gegen Maikel Nabil Sanad auch das Recht auf ein gerechtes Verfahren nach
Artikel 14 des Internationalen Paktes für bürgerliche und politische
Rechte.
23. August 2011: Maikel Nabil Sanad beginnt einen Hungerstreik. Mehrmals
bekräftigt er seine Forderung auf sofortige Freilassung mit einem
Durststreik. Durch den Durststreik versagen seine Nieren und er fällt
wiederholt ins Koma.
4. Oktober 2011: Ein von Maikel Nabil Sanad angestrengtes
Berufungsverfahren beginnt. In der ersten Sitzung entscheidet das
Gericht, das Verfahren um eine Woche zu vertagen, weil die Akten nicht
vollständig vorlägen.
11. Oktober 2011: Das Berufungsgericht hebt das Urteil als "null und
nichtig" auf, lässt Maikel Nabil Sanad aber nicht frei, sondern verweist
das Verfahren zur erneuten Urteilsfindung an das untergeordnete
Militärgericht zurück.
18. Oktober 2011: Zum erneuten Verfahren vor dem Militärgericht weist
Maikel Nabil Sanad seine Anwälte und seine Familie an, das Verfahren zu
boykottieren, da dies Verfahren einer "Seifenoper" gleich käme. Das
Militärgericht weist daraufhin Maikel Nabil Sanad einen Verteidiger zu
und entscheidet, ihn zur Untersuchung in eine psychiatrische Klinik zu
überstellen. Das Krankenhaus lehnt aber den Versuch ab, einen politischen
Dissidenten zu pathologisieren und sendet ihn als ägesundô zurück.
1. November 2011: Das Verfahren vor dem Militärgericht wird fortgesetzt.
Maikel Nabil Sanad wird zwangsweise vorgeführt, verweigert aber die
Zusammenarbeit mit dem Gericht, wie auch seine Rechtsanwälte. Der vom
Militärgericht zugewiesene Rechtsanwalt, der von Maikel Nabil Sanad
abgelehnt wird, beantragt die Vernehmung von Zeugen. Daraufhin wird das
Verfahren wiederholt vertagt. Weitere Verhandlungstage gibt es am 13. und
27. November, am 4. und 7. Dezember.
14. Dezember 2011: Das untergeordnete Militärgericht spricht im
Wiederholungsverfahren eine Haftstrafe von zwei Jahren aus und
verpflichtet Maikel Nabil Sanad zur Zahlung von 200 ägyptischen Pfund für
die ihm zwangsweise vom Militär zugewiesenen Rechtsanwälte.
Maikel Nabil Sanad ist weiter Hungerstreik. Er überlebt den am 23. August
begonnenen Hungerstreik, da er Fruchtsäfte und Milch zu sich nimmt.
Unterstützungsmöglichkeiten für Maikel Nabil Sanad gibt es weiter unter
http://www.Connection-eV.de/aktion-egypt.php
http://www.frieden-mitmachen.de [
http://www.frieden-mitmachen.de/]
http://wri-irg.org/node/supportmaikelnabil
gez.
Rudi Friedrich, Connection e.V. (069-82375534)
Gernot Lennert, DFG-VK Hessen (069-431440)
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Connection e.V., Gerberstr. 5, 63065 Offenbach
Tel.: 069-82375534, Fax 069-82375535
www.Connection-eV.de
DFG-VK Hessen, Mühlgasse 13, D-60486 Frankfurt
Tel.: 069-431440, Fax: 069-4990007
www.dfg-vk-hessen.de [
http://www.dfg-vk-hessen.de/]
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