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Auswahl: [Der Rabe Ralf]
DNR Matthias Bauer <matthias.bauer ät dnr.de>25. May 2009 07:32

Verbraucherinformation in der Gastronomie: Smiley-Angriff auf das Standessystem


Vertrauen ist gut, Smiley ist besser

Endlich setzt ein Amt das Recht auf Verbraucherinformation in der Gastronomie durch

Das bisher völlig unwirksame Verbraucherinformationsgesetz hat nun doch einen ersten Durchbruch für die bessere Information der Kunden gebracht. Auf der Internetseite des Bezirksamts Pankow kann sich die Öffentlichkeit seit März über den Hygienezustand von Gaststätten und Imbisseinrichtungen informieren. Darüber hinaus können die Gastronomen des Bezirkes einen erwiesenermaßen vorbildlichen Zustand ihres Hauses mit dem neuen Smiley-System dokumentieren.

Was bei unseren Gastronomielobbyisten wie ein stärkerer Meteoriteneinschlag wirkt - getroffene Hunde jaulen ja bekanntlich sehr laut - ist anderswo schon längst an der Tagesordnung. In Dänemark werden sogar die Kontrollergebnisse öffentlich an jeder Einrichtung dokumentiert. So können die Kunden sich direkt vor Ort informieren und entscheiden.

In unserem Lobbyisten- und Standessystem mit seiner ziemlich wirkungslosen Gesetzeshülle ist aber schon das Smiley-System ein recht beherzter Schritt der Umsetzung geltenden Rechts. Dafür gebührt der Kontrolleinrichtung und den Bezirks- und Senatspolitikern großes Lob. Allerdings stehen nun auch die Verteidiger des Verbraucherinformationsgesetzes mit in der Schusslinie der Gegner und Zweifler. Dabei ist doch das uneingeschränkte Verbraucherrecht eigentlich schon im Grundgesetz verankert.

Hoffentlich gibt es bald objektive Kriterien für gravierende Hygienemängel, eine ausreichende Kontrolldichte sowie eine angemessene Beratung und Betreuung für einen öffentlichen, unbürokratischen Zugang zu solchen Verbraucherinformationen. Dies sollte dann auch auf andere Bereiche des Verkehrs mit Lebensmitteln und Bedarfsgegenständen ausgedehnt werden.

Erfreulicherweise wird der Pankower Vorstoß in der Öffentlichkeit intensiv diskutiert und weitestgehend befürwortet, wobei auch die Erfahrungen des europäischen Auslands Berücksichtigung finden. Das zeigt gleichzeitig, dass das Aushebeln einer direkten Anwendung des Verbraucherinformationsrechts durch juristische Winkelzüge unbedingt verhindert werden muss.

Derartiges ist tatsächlich immer wieder versucht worden. So meldeten sich zum Beispiel am Tag nach einer verfügten Schließung wegen akut gesundheitsgefährdendem Hygienezustand einer Bäckerei in Prenzlauer Berg Vertreter der Bäckerinnung in der Kontrolleinrichtung. Sie verlangten unter Berufung auf die Berufsfreiheit und die freie Entfaltung der Persönlichkeit nach dem Grundgesetz (!) die unmittelbare Fortsetzung der Gewerbeausübung. Die Gesundheit der Verbraucher und deren freie Persönlichkeitsentfaltung (nach dem gleichen Grundgesetz) war ihnen offenbar keiner Überlegung wert. Kurz und bündig: die Bäckerei blieb bis zur nachgewiesenen Herstellung eines vertretbaren Hygienezustands geschlossen.

Rechte zur freien Entfaltung von Persönlichkeit, Beruf und Gewerbe sind keine Einbahnstraße oder gar Narrenfreiheit zum Schaden anderer. Ihre Ausübung erfordert einschlägigen Sachverstand und die Einhaltung der erforderlichen Regeln. Im Sinne des nunmehr 60-jährigen Grundgesetzes müssen auch die Voraussetzungen dafür geschaffen werden, dass Verstöße gegen geltendes Recht wirksam geahndet werden können - in diesem Fall mit dem Druck eines funktionierenden Verbraucherrechts. Dafür hat der Bezirk Pankow nun einen denkwürdigen Anstoß gegeben, mit begründeter Hoffnung auf starke Resonanz und weitere Nachahmer. Danke für einen solchen Startschuss!

Werner Nauschütz

Der Autor ist Fach-Lebensmittelchemiker der Medizin.

Pankower Smiley-Projekt:
http://www.berlin.de/ba-pankow/verwaltung/ordnung/smiley.html
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