GEWERKSCHAFTSRECHTE GARANTIEREN
Aus CONTRASTE Nr. 328 (Januar 2012, Seite 2)
GEWERKSCHAFTSRECHTE GARANTIEREN!
In ihrem Bericht vom November 2011 fordert die Internationale
Arbeitsorganisation (ILO) die Bundesregierung auf, dafür Sorge zu tragen,
dass die Freie Arbeiterinnen- und Arbeiter-Union (FAU) die Interessen ihrer
Mitglieder gemäß der Konventionen 87 und 98 vertreten könne. Das Komitee
für Vereinigungsfreiheit der UNO-Organisation benennt für die FAU Berlin
insbesondere das Recht der freien Meinungsäußerung, das Zutrittsrecht zu
sämtlichen Betrieben, in denen sie Mitglieder hat, und das Recht auf
Teilnahme an Betriebsratssitzungen, sofern sie auf betrieblicher Ebene
repräsentativ ist.
Die ILO reagierte damit auf eine Beschwerde der FAU vom April 2010 (Fall
Nr. 2805; FAU gegen Bundesregierung auf Einhaltung der ILO-Konventionen 87
und 98). Die Beschwerde war eine Reaktion auf zwei Urteile des
Landesarbeitsgerichts und des Landgerichtes Berlin, in denen der
Lokalorganisation der FAU im Zuge eines Arbeitskonflikts per einstweiliger
Verfügung nicht nur sämtliche Arbeitskampfmaßnahmen untersagt wurden,
sondern gleichsam untersagt wurde,sich als Gewerkschaft bzw.
Basisgewerkschaft zu bezeichnen.Infolge der Urteile wurde die FAU Berlin
nicht nur als mögliche Tarifpartei aus dem Betrieb gedrängt,sondern ihr
wurde auch die Teilnahme an Betriebsratssitzungen und Betriebsversammlungen
verwehrt.
Seither sieht sich die FAU Berlin mit mehreren Hausverboten gegen
Gewerkschaftsvertreter konfrontiert – sowohl im damaligen als auch in
aktuellen Arbeitskonflikten. In zwei Fällen hatte dies sogar zu Anzeigen
wegen angeblichem Hausfriedensbruchs geführt.
Der ILO-Report:
www.ilo.org/gb/GBSessions/GB312/ins/WCMS_168206/lang--es/index.htm
Quelle: Pressemitteilung der FAU Berlin, 21.12.2011
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