Buchbesprechung: Justiz und Rote Armee Fraktion
Aus CONTRASTE Nr. 317 (Februar 2011, Seite 14)
Justiz und Rote Armee Fraktion
Das Forum Justizgeschichte e.V. hat sich als Zusammenschluss kritischer
AkteurInnen, die sich gegenüber und im konservativen Feld der Justiz
positionieren, große Verdienste erworben. Das Forum widmet sich seit über
zehn Jahren der Erforschung und Darstellung der deutschen Rechts- und
Justizgeschichte des 20. Jahrhunderts. Im Herbst 2006 hat es sich auf einer
Tagung mit der Entstehung und der Geschichte der Roten Armee Fraktion (RAF)
und den Wechselwirkungen zwischen RAF und Justiz beschäftigt.
Der erst jetzt erschienene Sammelband enthält einige Beiträge, die getrost
überblättert werden können, da zum Beispiel die zwei Artikel von Wolfgang
Krausshar und Tobias Wunschik nur wiederholen, was von den beiden
andernorts schon ausgiebig unter totalitarismustheoretischen und
antikommunistischen Vorzeichen veröffentlicht wurde. Gisela
Diewald-Kerkmann untersucht Erklärungsmuster, die in Justiz und
Öffentlichkeit für die Teilnahme von Frauen am Terrorismus Verwendung
fanden. Immerhin enthalten alle drei bis hierhin erwähnten Artikel einige
statistische Daten zu den jeweils untersuchten Gegenständen. Andere
wiederum, wie der Artikel von Andreas Funke zur Staats- und
Verfassungsräson im Verhältnis zur Problematik der (versuchten)
Freipressung von RAF-Gefangenen oder der Beitrag von Thomas Henne über das
Verhältnis des Bundesverfassungsgerichtes zur RAF argumentieren so
juristisch, dass sie von NichtjuristInnen kaum zu verstehen sind.
Spannend sind die Beiträge, die sich konkreter mit dem Selbstverständnis
und dem Handeln der Justiz befassen. Ingo Müller, ehemaliger Professor an
der Hochschule für Öffentliche Verwaltung Hamburg und Mitglied des
Vorstandes des Forum Justizgeschichte, untersucht, wie das nach den ersten
Prozessen gegen Naziverbrecher liberalisierte Strafprozessrecht wieder
zurückgeschnitten und vor allem die Rechte der VerteidigerInnen im Laufe
der 1970er Jahre nach und nach eingeschränkt wurden. Kurt Groenewold, der
als Anwalt selbst an mehreren Strafprozessen gegen Angehörige der RAF
beteiligt war, berichtet über die institutionellen Repressionen und die
mediale Hetze, der die AnwältInnen seinerzeit ausgesetzt waren. Hellmut
Pollähne schildert detailliert und mit vielen Hinweisen auf Quellen aus der
grauen Literatur über das von etlichen Widersprüchen und Differenzen
gekennzeichnete Verhältnis der politischen Gefangenhilfsorganisation Rote
Hilfe e.V. zur RAF und umgekehrt. Dieser kenntnisreiche Beitrag stammt aus
dem Arbeitszusammenhang um Hartmut Rübner und Markus Mohr, der demnächst
eine umfangreiche Publikation zur Geschichte der (neuen) Roten Hilfe von
1968 bis 1980 vorlegen wird. Jacco Pekelder stellt schließlich die
öffentlichen und juridischen Reaktionen auf die RAF in den Niederlanden
dar. Diese fanden 1978 ihren Höhepunkt, als drei Mitglieder der RAF nach
Schießereien in niederländische Haft kamen und im Anschluss an Deutschland
ausgeliefert wurden. Die geschichtspolitische Folie, vor der sich dieser
Konflikt abspielte, war die der deutschen Besetzung der Niederlande über 30
Jahre zuvor: Die niederländische Linke interessierte sich auch schon vor
1977 stark für die Vorgänge in ihrem Nachbarland und engagierte sich
partiell gegen die Repressionsmaßnahmen des »Modell Deutschland«.
Zusammenfassend finden sich zwar einige interessante Artikel in
vorliegendem Band, zu kritisieren bleibt jedoch, dass seine Vielfalt fast
schon an Beliebigkeit grenzt, zumal die in ihm vertretenen, teilweise
zueinander konträren Positionen nicht reflektiert oder gar diskutiert
werden.
Bernd Hüttner
Volker Friedrich Drecktrah (Hg.): Die RAF und die Justiz. Nachwirkungen
des »Deutschen Herbstes«;Martin Meidenbauer Verlagsbuchhandlung: München
2010, 280 Seiten, 42,90
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