ROBIN WOOD und BISS stellen Strafanzeige gegen braunschweigische Nuklearbetriebe und Ueberwachungsbehoerden
+ + + Gemeinsame Pressemitteilung von ROBIN WOOD und BISS + + +
* ROBIN WOOD und BISS stellen Strafanzeige gegen braunschweigische
Nuklearbetriebe und Überwachungsbehörden
* Verdacht auf fortgesetzte, massive Überschreitung der Grenzwerte
Wegen des Verdachts unerlaubter Freisetzung von Radioaktivität und
fortgesetzter Grenzwertüberschreitungen hat ROBIN WOOD heute zusammen
mit der örtlichen Bürgerinitiative Strahlenschutz (BISS) Strafanzeige
gestellt gegen die Nuklearbetriebe Eckert & Ziegler nuclitec GmbH und GE
Healthcare GmbH & Co. KG sowie gegen das Staatliche Gewerbeaufsichtsamt
Braunschweig als Überwachungsbehörde. Gegen den vom Gewerbeaufsichtsamt
mit der Umgebungsüberwachung beauftragten Niedersächsischen
Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN)
wurde zudem Anzeige wegen falscher Testierung der Einhaltung der
Grenzwerte und grober Fehler in den Jahresberichten erstattet.
Nach Untersuchungen von ROBIN WOOD und BISS besteht der Verdacht, dass
die Strahlenbelastung für die Menschen in der Umgebung der beiden
Atomfirmen größer als zulässig ist. In deren unmittelbarer Umgebung (ca.
0,5 km-Radius) befinden sich Wohngebiete und Schulen mit über 1400
Schülern.
Durch die Genehmigungs- und Überwachungsbehörden der Atombetriebe wurden
falsche Strahlungswerte ermittelt, die mit der Wirklichkeit
offensichtlich nicht übereinstimmen. ROBIN WOOD und BISS gehen davon
aus, dass die zulässigen Grenzwerte für die betroffene Bevölkerung in
der Realität deutlich überschritten werden.
Unter Berücksichtigung der Neutronendosen ergibt sich eine
Direktstrahlung am Zaun des gemeinsamen Firmengeländes von Eckert &
Ziegler sowie GE Healthcare von 1,3 bis 1,5 Millisievert pro Jahr
(mSv/a). Die zuständigen Behörden rechnen die Belastung herunter, indem
unterstellt wird, dass sich Menschen lediglich maximal 2000 Stunden am
Zaun aufhalten. Damit darf die Strahlendosis am Zaun der Nuklearbetriebe
faktisch 4,38 mSv/a erreichen.
Zum Vergleich: Am Zwischenlager Gorleben liegt der Grenzwert bei 0,3
mSv/a. Dieser Wert wird in Braunschweig dauerhaft um mehr als das
Vierfache überschritten. Die Ausschöpfung des faktischen Grenzwertes von
4,38 mSv/a würde eine 14,6-fach höhere Strahlung als in Gorleben bedeuten.
Die Überwachungsberichte des NLWKN weisen eine Vielzahl von
offensichtlichen Fehlern auf, durch die nach Auffassung von ROBIN WOOD
systematisch zu niedrige Strahlenwerte ermittelt werden. So wird z.B.
die besonders gefährliche Neutronenstrahlung nicht in die
Gesamt-Direktstrahlungsdosis einbezogen.
"Die Vielzahl von Unstimmigkeiten lässt sich nur sehr schwer mit
mangelnder Sorgfalt erklären, zumal diese Praxis seit Jahren existiert.
Daher haben wir den Eindruck gewonnen, dass es sich hier um
Gefälligkeitsgutachten handelt", so Udo Sorgatz von ROBIN WOOD in
Braunschweig. "Die Fälle Eckert & Ziegler nuclitec und GE Healthcare
zeigen einmal mehr, wie angebracht ein gesundes Misstrauen in Bezug auf
Nuklearbetriebe und leider auch auf staatliche Überwachungsbehörden ist
und wie groß die Diskrepanz zwischen den Aussagen in den
Hochglanzprospekten und der Realität sein kann."
Eckert & Ziegler nuclitec hat einen Bauantrag auf Erweiterung des
Betriebsgeländes gestellt, dessen Genehmigung eine erhebliche Ausweitung
der Atommüll-Bearbeitung an diesem Standort ermöglichen würde. Auf dem
Gelände lagerte Ende 2010 Material mit mehr Radioaktivität als im
Atommüll-Lager Asse.
Kontakt:
Udo Sorgatz, ROBIN WOOD Braunschweig, Tel. 0163 / 767 42 89,
udo.sorgatz ät gmx.de
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Den Text der Strafanzeige und weitere Hintergrundinformationen finden
Sie zum Download unter:
http://www.robinwood.de/Braunschweig-Thune.735.0.html.
Eine ausführliche Pressemappe finden Sie unter:
http://www.braunschweig-biss.de/pressemappe