Verdi zum Gesetzesentwurf Beschaeftigtendatenschutz
Offenbar ohne öffentliche Debatte will Bundesinnenminister de Maizière
ein "Gesetz zur Regelung des Beschäftigtendatenschutzes" beschließen
lassen. Das nach den Bespitzelungs- und Überwachungsskandalen Anfang
2009 angekündigte Gesetz verdient seinen Namen nicht. Denn der Entwurf
bietet den Beschäftigten nicht mehr Schutz. Er ist eher ein Freibrief
für Arbeitgeber zur Nutzung der Arbeitnehmerdaten und gibt ihnen ein
Instrumentarium an die Hand, mit denen sie Bespitzelung und Überwachung
rechtfertigen können.
Sucht man auf der Website des Bundesministeriums des Innern
(<
http://www.bmi.bund.de>) nach dem Begriff "Beschäftigtendatenschutz"
findet sich nur ein einziger Eintrag. Er verweist auf de Maizières
Eckpunkte-Papier vom April 2010 (siehe Newsletter 2/2010:
<
http://service.verdi.de/tipps_empfehlungen/internet/2010/newsletter2-10/#schwerpunkt>).
Unter dem Stichwort "Arbeitnehmerdatenschutz" finden sich dann etliche
Ergebnisse seines Vorgängers Schäuble. Der hatte nach den Bespitzelungs-
und Datenschutzskandalen bei Lidl, Telekom und Deutsche Bahn zu einem
Spitzengespräch im Februar 2009 eingeladen und zugesagt, dass zunächst
dem Datenschutz der Arbeitnehmer durch eine Grundsatzregelung im
Bundesdatenschutzgesetz Rechnung getragen werden und ein eigenes
Arbeitnehmerdatenschutzgesetz in der nächsten Legislaturperiode auf den
Weg gebracht werden soll (Newsletter 1/2009:
<
http://service.verdi.de/tipps_empfehlungen/internet/2009/newsletter1-2009/#schwerpunkt>).
Punkt 1 ist mit der BDSG-Reform (Newsletter 4/2009:
<
http://service.verdi.de/tipps_empfehlungen/internet/2009/newsletter4-2009/#schwerpunkt>)
erledigt, für den zweiten Teil ist nun sein Nachfolger Thomas de
Maizière zuständig.
Bei dem sensiblen und viel diskutiertem Thema Beschäftigtendatenschutz
scheut der Innenminister offenbar die Öffentlichkeit. Ein erster
Gesetzentwurf wurde im Mai vom Institut für IT-Recht öffentlich gemacht
(<
http://www.iitr.de/iitr-veroeffentlicht-internen-entwurf-eines-gesetzes-zur-regelung-des-beschaeftigtendatenschutzes-arbeitnehmerdatenschutz.html<),
der Referentenentwurf vom 28. Mai von netzpolitik.org am 4. Juni
(<
http://www.netzpolitik.org/2010/referentenentwurf-des-arbeitnehmerdatenschutzgesetzes/>).
Mittlerweile bietet ihn auch ver.di zum Download an:
<
http://recht.verdi.de/beschaeftigtendatenschutz/data/Referententwurf-BMI-28.05.2010.pdf>
(131 kB). Selbst manch Rechtsexperte diskutierte noch öffentlich über
Eckpunkte-Papier oder Vor-Entwurf als der endgültige Referentenentwurf
aus dem Hause de Maizière längst gedruckt war (z.B.
<
http://www.itlawcamp.de/?p=853>).
Referentenentwurf: Datensammelei des Arbeitgebers wird rechtmäßig
Ob der Bundesinnenminister eine öffentliche Debatte über seinen Entwurf
vor der internen Anhörung am 18. Juni 2010 - dies war auch der Stichtag
für Stellungnahmen - verhindern wollte, sei dahingestellt. Gelungen ist
es jedenfalls nicht.
Es soll an dieser Stelle nicht auf die einzelnen Regelungen in den 13
neuen Paragrafen (die Änderung des durch die letzte Novelle geänderten §
32 BDSG und die neuen § 32a bis 32l BDSG) eingegangen werden, die in das
Bundesdatenschutzgesetz eingefügt werden sollen. Dies hat der DGB in
seiner Stellungnahme zum Gesetzentwurf ausführlich gemacht (Download:
<
http://recht.verdi.de/beschaeftigtendatenschutz/data/DGB-Stellungnahme-zum-Referentenentwurf.pdf>
(89 kB)).
Es geht um die generelle Ausrichtung: Zwar sollen die Beschäftigten "vor
der unrechtmäßigen Erhebung und Verwendung ihrer personenbezogenen Daten
geschützt werden", wie es im Vorwort des Entwurfs heißt, doch dabei soll
gleichzeitig "das Informationsinteresse des Arbeitgebers beachtet
werden". Dies löst der Entwurf damit, dass er nahezu jede Datensammelei
des Arbeitgebers für rechtmäßig erklärt, wenn sie "erforderlich" und
"verhältnismäßig" ist. Dabei wird der Datenschutz vor allem dem
Interesse der Unternehmen an Korruptionsbekämpfung, Aufdeckung von
Vertragsverletzungen und zur Einhaltung von Compliance-Anforderungen
untergeordnet. Dies entspricht den Forderungen, die Arbeitgeberverbände
seit Jahren immer wieder erheben.
Der Gesetzentwurf stellt es durch solche unklaren Rechtsbegriffe
weitgehend ins Ermessen von Unternehmen, welche persönlichen Daten sie
von Bewerbern und Beschäftigten verlangen oder sich anderweitig - zum
Beispiel aus dem Internet (Facebook) - verschaffen. Auch die Erhebung
von Daten über sexuelle Identität, Vermögensverhältnisse, Vorstrafen,
laufende Ermittlungsverfahren sollen zulässig sein - wenn sie
"wesentliche und entscheidende berufliche Anforderungen oder Hindernisse
darstellen".
Geregelt werden Gesundheitsprüfungen und Eignungstests vor Einstellungen
im Sinne der Unternehmen, auch die Kontrolle des Telefon- und
E-Mail-Verkehrs der Beschäftigten (auch bei Privatgesprächen) oder die
GPS-Ortung ihres Aufenthaltsorts. Sogar eine heimliche Videoüberwachung
ist zulässig, wenn der betriebliche Datenschutzbeauftragte zustimmt,
weil er "tatsächliche Anhaltspunkte" für den "konkreten Verdacht" einer
Straftat oder auf "schwerwiegende Vertragsverletzung" bejaht, die den
Arbeitgeber zur fristlosen Kündigung berechtigen würde. Konkret verboten
werden nur die Videoüberwachung von Sanitär-, Umkleide- und Schlafräumen
sowie das Verlangen einer Auskunft über eventuelle Schwerbehinderung vor
der Einstellung.
Gesetzentwurf wird nicht nur von den Gewerkschaften abgelehnt
Es ist klar, dass dieser Gesetzentwurf von den Gewerkschaften abgelehnt
wird. "Wir fordern eine deutliche Korrektur des Entwurfs. Anstatt ein
Beschäftigtendatenschutzgesetz vorzulegen, das den Namen verdient, hat
der Bundesinnenminister ein Gesetz vorgelegt, das die Arbeitgeber klar
bevorteilt und dem Missbrauch von Beschäftigtendaten Tür und Tor
öffnet", erklärte der DGB-Vorsitzende Michael Sommer vor der Anhörung
(<
http://www.dgb.de/presse/++co++814bf3dc-7a11-11df-6571-00188b4dc422/

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index.html?search_text%3DBesch%25C3%25A4ftigtendatenschutz%26x%3D6%26y%3D3>).
Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft hält die geplante Neuregelung
des Beschäftigtendatenschutzes für vollkommen untauglich. "Dies führt
nicht zu mehr, sondern zu weniger Datenschutz für Arbeitnehmerinnen und
Arbeitnehmer", sagte ver.di-Bundesvorstandsmitglied Gerd Herzberg
(<
http://presse.verdi.de/pressemitteilungen/showNews?id=78e88132-7936-11df-440e-0019b9e321cd>).
"Die geplanten Regelungen greifen in die Rechte der Beschäftigten in
möglicherweise verfassungsrechtlich bedenklicher Weise ein und werden
von Gewerkschaften abgelehnt."
Auch nach Ansicht des Bundesdatenschutzbeauftragten Peter Schaar muss
der Referentenentwurf in mehreren Punkten überarbeitet werden. Vor allem
die Bestimmung, dass Arbeitgeber zur Gewährleistung des ordnungsmäßigen
Betriebs, zu Abrechnungszwecken sowie zur Korruptionsbekämpfung die
Nutzung von Telefon, E-Mail und Internet "im erforderlichen Maß"
kontrollieren dürfen sollen, hält der Datenschützer für zu weitgehend
(<
http://www.heise.de/newsticker/meldung/Schaar-kritisiert-Plaene-fuer-Arbeitnehmerdatenschutz-und-SWIFT-Abkommen-1033955.html>).
Man könne den Eindruck gewinnen, dass ein Blanko-Scheck für Arbeitgeber
ausgestellt werden solle, die Mitarbeiterkommunikation mitzulesen und
auszuwerten.
Kritik am Gesetzentwurf kommt in der Politik nicht nur von der
Opposition. Er stößt auch in der Koalition selbst auf Ablehnung. "Der
Entwurf enthält gravierende Mängel bei der Frage, unter welchen
Voraussetzungen Arbeitnehmer an ihrem Arbeitsplatz überwacht werden
dürfen", sagte Max Stadler (FDP), Parlamentarischer Staatssekretär im
Justizministerium, gegenüber dem Spiegel, der auch berichtete, dass der
Entwurf auch in den Fraktionen von Union und Liberalen umstritten ist
(<
http://www.spiegel.de/wirtschaft/unternehmen/0,1518,704507,00.html>).
Deshalb wurde er auch nicht - wie schon terminiert - am 4. August im
Kabinett zu behandelt. Die Bundesregierung wird sich mit dem
Beschäftigtendatenschutz nun erst im Herbst befassen.