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"u.unger" <u.unger ät nadeshda.org>20. Aug 2010 21:42

Verdi zum Gesetzesentwurf Beschaeftigtendatenschutz

Offenbar ohne öffentliche Debatte will Bundesinnenminister de Maizière

ein "Gesetz zur Regelung des Beschäftigtendatenschutzes" beschließen

lassen. Das nach den Bespitzelungs- und Überwachungsskandalen Anfang

2009 angekündigte Gesetz verdient seinen Namen nicht. Denn der Entwurf

bietet den Beschäftigten nicht mehr Schutz. Er ist eher ein Freibrief

für Arbeitgeber zur Nutzung der Arbeitnehmerdaten und gibt ihnen ein

Instrumentarium an die Hand, mit denen sie Bespitzelung und Überwachung

rechtfertigen können.

Sucht man auf der Website des Bundesministeriums des Innern

(<http://www.bmi.bund.de>) nach dem Begriff "Beschäftigtendatenschutz"

findet sich nur ein einziger Eintrag. Er verweist auf de Maizières

Eckpunkte-Papier vom April 2010 (siehe Newsletter 2/2010:

<http://service.verdi.de/tipps_empfehlungen/internet/2010/newsletter2-10/#schwerpunkt>).

Unter dem Stichwort "Arbeitnehmerdatenschutz" finden sich dann etliche

Ergebnisse seines Vorgängers Schäuble. Der hatte nach den Bespitzelungs-

und Datenschutzskandalen bei Lidl, Telekom und Deutsche Bahn zu einem

Spitzengespräch im Februar 2009 eingeladen und zugesagt, dass zunächst

dem Datenschutz der Arbeitnehmer durch eine Grundsatzregelung im

Bundesdatenschutzgesetz Rechnung getragen werden und ein eigenes

Arbeitnehmerdatenschutzgesetz in der nächsten Legislaturperiode auf den

Weg gebracht werden soll (Newsletter 1/2009:

<http://service.verdi.de/tipps_empfehlungen/internet/2009/newsletter1-2009/#schwerpunkt>).

Punkt 1 ist mit der BDSG-Reform (Newsletter 4/2009:

<http://service.verdi.de/tipps_empfehlungen/internet/2009/newsletter4-2009/#schwerpunkt>)

erledigt, für den zweiten Teil ist nun sein Nachfolger Thomas de

Maizière zuständig.

Bei dem sensiblen und viel diskutiertem Thema Beschäftigtendatenschutz

scheut der Innenminister offenbar die Öffentlichkeit. Ein erster

Gesetzentwurf wurde im Mai vom Institut für IT-Recht öffentlich gemacht

(<http://www.iitr.de/iitr-veroeffentlicht-internen-entwurf-eines-gesetzes-zur-regelung-des-beschaeftigtendatenschutzes-arbeitnehmerdatenschutz.html<),

der Referentenentwurf vom 28. Mai von netzpolitik.org am 4. Juni

(<http://www.netzpolitik.org/2010/referentenentwurf-des-arbeitnehmerdatenschutzgesetzes/>).

Mittlerweile bietet ihn auch ver.di zum Download an:

<http://recht.verdi.de/beschaeftigtendatenschutz/data/Referententwurf-BMI-28.05.2010.pdf>

(131 kB). Selbst manch Rechtsexperte diskutierte noch öffentlich über

Eckpunkte-Papier oder Vor-Entwurf als der endgültige Referentenentwurf

aus dem Hause de Maizière längst gedruckt war (z.B.

<http://www.itlawcamp.de/?p=853>).



Referentenentwurf: Datensammelei des Arbeitgebers wird rechtmäßig

Ob der Bundesinnenminister eine öffentliche Debatte über seinen Entwurf

vor der internen Anhörung am 18. Juni 2010 - dies war auch der Stichtag

für Stellungnahmen - verhindern wollte, sei dahingestellt. Gelungen ist

es jedenfalls nicht.

Es soll an dieser Stelle nicht auf die einzelnen Regelungen in den 13

neuen Paragrafen (die Änderung des durch die letzte Novelle geänderten §

32 BDSG und die neuen § 32a bis 32l BDSG) eingegangen werden, die in das

Bundesdatenschutzgesetz eingefügt werden sollen. Dies hat der DGB in

seiner Stellungnahme zum Gesetzentwurf ausführlich gemacht (Download:

<http://recht.verdi.de/beschaeftigtendatenschutz/data/DGB-Stellungnahme-zum-Referentenentwurf.pdf>

(89 kB)).

Es geht um die generelle Ausrichtung: Zwar sollen die Beschäftigten "vor

der unrechtmäßigen Erhebung und Verwendung ihrer personenbezogenen Daten

geschützt werden", wie es im Vorwort des Entwurfs heißt, doch dabei soll

gleichzeitig "das Informationsinteresse des Arbeitgebers beachtet

werden". Dies löst der Entwurf damit, dass er nahezu jede Datensammelei

des Arbeitgebers für rechtmäßig erklärt, wenn sie "erforderlich" und

"verhältnismäßig" ist. Dabei wird der Datenschutz vor allem dem

Interesse der Unternehmen an Korruptionsbekämpfung, Aufdeckung von

Vertragsverletzungen und zur Einhaltung von Compliance-Anforderungen

untergeordnet. Dies entspricht den Forderungen, die Arbeitgeberverbände

seit Jahren immer wieder erheben.

Der Gesetzentwurf stellt es durch solche unklaren Rechtsbegriffe

weitgehend ins Ermessen von Unternehmen, welche persönlichen Daten sie

von Bewerbern und Beschäftigten verlangen oder sich anderweitig - zum

Beispiel aus dem Internet (Facebook) - verschaffen. Auch die Erhebung

von Daten über sexuelle Identität, Vermögensverhältnisse, Vorstrafen,

laufende Ermittlungsverfahren sollen zulässig sein - wenn sie

"wesentliche und entscheidende berufliche Anforderungen oder Hindernisse

darstellen".

Geregelt werden Gesundheitsprüfungen und Eignungstests vor Einstellungen

im Sinne der Unternehmen, auch die Kontrolle des Telefon- und

E-Mail-Verkehrs der Beschäftigten (auch bei Privatgesprächen) oder die

GPS-Ortung ihres Aufenthaltsorts. Sogar eine heimliche Videoüberwachung

ist zulässig, wenn der betriebliche Datenschutzbeauftragte zustimmt,

weil er "tatsächliche Anhaltspunkte" für den "konkreten Verdacht" einer

Straftat oder auf "schwerwiegende Vertragsverletzung" bejaht, die den

Arbeitgeber zur fristlosen Kündigung berechtigen würde. Konkret verboten

werden nur die Videoüberwachung von Sanitär-, Umkleide- und Schlafräumen

sowie das Verlangen einer Auskunft über eventuelle Schwerbehinderung vor

der Einstellung.



Gesetzentwurf wird nicht nur von den Gewerkschaften abgelehnt

Es ist klar, dass dieser Gesetzentwurf von den Gewerkschaften abgelehnt

wird. "Wir fordern eine deutliche Korrektur des Entwurfs. Anstatt ein

Beschäftigtendatenschutzgesetz vorzulegen, das den Namen verdient, hat

der Bundesinnenminister ein Gesetz vorgelegt, das die Arbeitgeber klar

bevorteilt und dem Missbrauch von Beschäftigtendaten Tür und Tor

öffnet", erklärte der DGB-Vorsitzende Michael Sommer vor der Anhörung

(<http://www.dgb.de/presse/++co++814bf3dc-7a11-11df-6571-00188b4dc422/ ät  ät index.html?search_text%3DBesch%25C3%25A4ftigtendatenschutz%26x%3D6%26y%3D3>).



Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft hält die geplante Neuregelung

des Beschäftigtendatenschutzes für vollkommen untauglich. "Dies führt

nicht zu mehr, sondern zu weniger Datenschutz für Arbeitnehmerinnen und

Arbeitnehmer", sagte ver.di-Bundesvorstandsmitglied Gerd Herzberg

(<http://presse.verdi.de/pressemitteilungen/showNews?id=78e88132-7936-11df-440e-0019b9e321cd>).

"Die geplanten Regelungen greifen in die Rechte der Beschäftigten in

möglicherweise verfassungsrechtlich bedenklicher Weise ein und werden

von Gewerkschaften abgelehnt."

Auch nach Ansicht des Bundesdatenschutzbeauftragten Peter Schaar muss

der Referentenentwurf in mehreren Punkten überarbeitet werden. Vor allem

die Bestimmung, dass Arbeitgeber zur Gewährleistung des ordnungsmäßigen

Betriebs, zu Abrechnungszwecken sowie zur Korruptionsbekämpfung die

Nutzung von Telefon, E-Mail und Internet "im erforderlichen Maß"

kontrollieren dürfen sollen, hält der Datenschützer für zu weitgehend

(<http://www.heise.de/newsticker/meldung/Schaar-kritisiert-Plaene-fuer-Arbeitnehmerdatenschutz-und-SWIFT-Abkommen-1033955.html>).

Man könne den Eindruck gewinnen, dass ein Blanko-Scheck für Arbeitgeber

ausgestellt werden solle, die Mitarbeiterkommunikation mitzulesen und

auszuwerten.

Kritik am Gesetzentwurf kommt in der Politik nicht nur von der

Opposition. Er stößt auch in der Koalition selbst auf Ablehnung. "Der

Entwurf enthält gravierende Mängel bei der Frage, unter welchen

Voraussetzungen Arbeitnehmer an ihrem Arbeitsplatz überwacht werden

dürfen", sagte Max Stadler (FDP), Parlamentarischer Staatssekretär im

Justizministerium, gegenüber dem Spiegel, der auch berichtete, dass der

Entwurf auch in den Fraktionen von Union und Liberalen umstritten ist

(<http://www.spiegel.de/wirtschaft/unternehmen/0,1518,704507,00.html>).

Deshalb wurde er auch nicht - wie schon terminiert - am 4. August im

Kabinett zu behandelt. Die Bundesregierung wird sich mit dem

Beschäftigtendatenschutz nun erst im Herbst befassen.


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