CL Startseite
Termine
Über uns
Das /CL-Netz
KuNM e.V.
Uns unterstützen
Impressum
Teilnehmen
Anmelden
Schreiben
Angenehmer lesen
RSS
Kontakt
/CL bei G+
Links
/CL-Netz Online-Medien Radio Fernsehen Zeitungen & Zeitschriften Wissen Mehr Links
Auswahl: [Gewerkschaften]
"u.unger" <u.unger ät nadeshda.org>20. Aug 2010 21:34

Verdi zu Google Street View


Aller Kritik zum Trotz: Google startet seinen Straßenpanoramadienst

Street View noch in diesem Jahr in Deutschland. Seit der Internetkonzern

dies am 10. August bekannt gab, überschlagen sich die Medienberichte und

Diskussionen.

Seit 2008 sind Google-Autos mit Kameras auf dem Dach durch Deutschland

gefahren, um die Häuser und Straßen zu fotografieren. Einige Kommunen

hatten aus Protest versucht, den Autos die Durchfahrt zu verweigern. Nun

sind die Fahrten weitgehend abgeschlossen, weitere Aufnahmen für Street

View vorerst nicht geplant.

Den Google-Dienst Street View gibt es bereits für 23 Länder, darunter

die USA, Großbritannien, Frankreich, Italien und Spanien. Proteste wie

in Deutschland gab es nirgends - jedenfalls bis bekannt wurde, dass

Google bei seinen Kamera-Einsätzen auch WLAN-Netze gescannt hat

(<http://www.heise.de/newsticker/meldung/Google-muss-sich-wegen-Datensammelei-38-US-Bundesstaaten-stellen-1043330.html>).

Nach Google-Angaben sind "die innovativen Straßenansichten mit einem

Radius von 360 Grad" mittlerweile auch bei vielen deutschen

Internetnutzern beliebt und werden jeden Tag von Deutschen mehr als eine

Million Mal aufgerufen

(<http://www.presseportal.de/pm/54492/1661970/google_germany_gmbh>).

Deshalb will Google trotz der Proteste nicht auf die Einführung von

Street View in Deutschland verzichtet. Denn wo Street View bereits in

den Google-Landkartendienst Maps integriert ist, haben die

Nutzungszahlen für Google Maps um rund 20 Prozent zugelegt. Viele

Hotels, Immobilienunternehmen oder Gemeinden binden die

Street-View-Fotos in ihre Internetseiten ein, damit sich die Nutzer

einen Eindruck verschaffen können, wie es vor Ort aussieht. Und all dies

bringt durch neue Werbung Geld für den Internetkonzern.

Zunächst will Google Street View bis Ende 2010 für 20 große deutsche

Städte freischalten - nämlich für Berlin, Bielefeld, Bochum, Bonn,

Bremen, Dortmund, Dresden, Duisburg, Düsseldorf, Essen, Frankfurt am

Main, Hamburg, Hannover, Köln, Leipzig, Mannheim, München, Nürnberg,

Stuttgart und Wuppertal. Bis zum 15. September können Mieter und

Eigentümer aus diesen 20 Städten die Unkenntlichmachung ihres Hauses in

Street View über die Internetseite <http://www.google.de/streetview>

verlangen.



Wie Google Street View funktioniert und was man damit machen kann

Internetnutzern räumt Google Street View interessante neue Möglichkeiten

ein. Wo sonst kann man von zuhause aus zum Beispiel das Hotel für den

nächsten Urlaub nicht nur ansehen, sondern auch schauen, ob das Objekt

an einer vielbefahrenen Straße liegt, welche Restaurants es in der Nähe

gibt oder wo man am besten parken kann? Mit Street View liegt das alles

nur ein paar Mausklicks entfernt - inklusive einem virtuellen Bummel

durch die Umgebung.

Wer Street View noch nicht kennt, sollte sich selbst ein Bild machen:

Einfach Google Maps (<http://maps.google.com/maps>) aufrufen und eine

Adresse oder Sehenswürdigkeit beispielsweise in den USA oder Frankreich

eingeben. Ein "harmloses" Beispiel, der Eingang zum Garten der St.

James's Church in London, gelegen am Piccadilly: Direkt hin kommt man

mit der Eingabe "197 Piccadilly, London, United Kingdom" in das

Maps-Suchfeld. Dann unter der Funktion "Mehr" Street View wählen - und

der virtuelle Rundgang kann beginnen. Oder direkt mit folgendem Link:

<http://maps.google.com/maps?f=q&source=s_q&hl=de&geocode=&q=197+Piccadilly,+London,+United+Kingdom&sll=51.506392,-0.139989&sspn=0.031733,0.090895&ie=UTF8&hq=&hnear=197+Piccadilly,+Westminster,+London+W1J+9,+Vereinigtes+K%C3%B6nigreich&ll=51.508969,-0.137136&spn=0.00788,0.022724&z=16&layer=c&cbll=51.509065,-0.136831&panoid=9ibhoVjaYiUqPP49Z-ykJg&cbp=12,213.7,,0,5>



Schutz der Privatsphäre wird noch löcheriger

Bei diesem Beispiel aus einer großen Londoner Geschäftsstraße wird die

von vielen befürchtete Verletzung der Privatsphäre mit Street View kaum

deutlich, einige Nebenstraßen weiter virtuell gebummelt aber vielleicht

schon. Und Street View zeigt ja alle Straßen und Gebäude, zwar statisch,

also als Augenblickaufnahme, aber auch in jeder Einzelhaussiedlung und

in jedem Dorf. Zwar lässt Google Gesichter und Autokennzeichen auf den

Fotos mit Hilfe einer Software unkenntlich machen, doch ist hier die

Erkennbarkeit wohl um vieles höher.

"Die Technologie funktioniert allerdings nicht perfekt. Manchmal werden

Kilometerangaben auf Straßenschildern mit verwischt, manchmal werden

schwer erkennbare Gesichter nicht erfasst", sagte Per Meyerdierks,

Googles Datenschutzbeauftragter in Deutschland. Die Erfolgsquote der

Software liege jedoch "hoch in den neunziger Prozentwerten"

(<http://www.faz.net/s/RubD16E1F55D21144C4AE3F9DDF52B6E1D9/Doc~E40F8EA43A869475595E1492D57999EFD~ATpl~Ecommon~Sspezial.html>).

Schon heute sind über Google Maps - ohne Street View - viele Details

erschließbar und kombinierbar, bis hin zum Satellitenfoto, das zeigt,

welche Autos zum Zeitpunkt der Aufnahme vor dem Haus geparkt waren und

ob der Rasen gemäht war. Einfach mal die eigene Adresse eingeben.

Dass Street View nach dem Start von Einbrechern genutzt werden könnte,

um die Lage von Häusern und erreichbare Fenster zu erkunden, ist wohl

eher ein Bedenken am Rande. Tatsächlich werden die Wohnverhältnisse aber

schon heute für die Bewertung von Personen herangezogen - etwa bei der

Kreditvergabe. Zukünftig muss damit gerechnet werden, dass nicht nur

Banken in Street View nachschauen, ob denn der Darlehensnehmer in

geordneten Verhältnissen lebt, sondern vielleicht auch der Personalchef

bei der Auswahl von Bewerbern um einen Job.



Recht und Gesetz: Darf Google das überhaupt?

Im Zusammenhang mit Google Street View werden von verschiedener Seite

alle möglichen rechtlichen Bestimmungen in die Debatte geworfen.

Natürlich kann das "Recht am eigenen Bild" (§ 22 KunstUrhG

<http://www.gesetze-im-internet.de/kunsturhg/__22.html>) und damit ihr

allgemeines Persönlichkeitsrecht in Einzelfällen bei erkennbaren

Personen betroffen sein, während die sogenannte Panoramafreiheit (§ 59

UrhG <http://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__59.html>) wohl eher

zugunsten Googles spricht (auch hier gibt es gegenteilige Meinungen).

Schon darüber, ob Häuseransichten und Vorgärten in Zusammenhang mit der

Adresse personenbezogene Daten im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes (§

3 Abs. 1 BDSG <http://www.gesetze-im-internet.de/bdsg_1990/__3.html>)

sind, werden sich Experten nicht einig.

Als sich die Politik im Frühjahr 2010 der Sache dann erstmals ernstlich

annahm, ging es denn auch um das Wie nicht das Ob (Newsletter 2/2010:

<http://service.verdi.de/tipps_empfehlungen/internet/2010/newsletter2-10/#schwerpunkt>).

Hamburgs Justizsenator Till Steffen brachte einen Gesetzentwurf auf den

Weg, durch den das systematische "Abfilmen" von Häusern und Straßen

gesetzlich verbindlich geregelt werden soll (so die Verpflichtung,

Gesichter und Kfz-Kennzeichen unkenntlich zu machen).

Bundesverbraucherministerin Ilse Aigner erreichte eine Zusage des

US-Unternehmens, Street View in Deutschland erst zu starten, wenn alle

von Bürgern eingereichten Widersprüche vollständig umgesetzt sind und

die betreffenden Wohnungen, Häuser und Gärten vollständig unkenntlich

gemacht wurden.

Mittlerweile hat der Bundesrat auf Grundlage der Hamburger Initiative am

9. Juli 2010 auch einen Gesetzentwurf (Drucksache 259/10) beschlossen

(<http://www.spiegel.de/netzwelt/netzpolitik/0,1518,705629,00.html>).

Der "Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes"



(<http://www.bundesrat.de/cln_179/nn_1759312/SharedDocs/Drucksachen/2010/0201-300/259-10_28B_29,templateId=raw,property=publicationFile.pdf/259-10%28B%29.pdf>

(240 kB)) sieht vor, die "geschäftsmäßige Datenerhebung und -speicherung

im Zusammenhang mit der georeferenzierten großräumigen Erfassung von

Geodaten zum Zweck des Bereithaltens fotografischer oder filmischer

Panoramaaufnahmen im Internet zum Abruf für jedermann oder zur

Übermittlung an jedermann" (neuer § 30b BDSG) auf Bilder zu beschränken,

die von öffentlich zugänglichen Plätzen gemacht werden. Die von diesen

Aufnahmen betroffenen Personen sollen ein Widerspruchsrecht erhalten.

Die systematische fotografische Erfassung muss vier Wochen vorher in

einer örtlichen Tageszeitung und im Internet bekannt gemacht werden.

Zudem muss auch die zuständige Aufsichtsbehörde drei Monate vor Beginn

der Aufnahmen benachrichtigt werden.

Google lehnt ein spezielles Gesetz zur Regulierung von Internetdiensten

wie Street View ab. "Wir wären besorgt über die weitreichenden

Implikationen eines derartigen Gesetzes", so eine Google-Sprecherin

(<http://newsticker.sueddeutsche.de/list/id/1027143>). "Ein Gesetz, das

nicht nur für Google, sondern für zahllose Unternehmen die Entwicklung

grundlegend innovativer und für Konsumenten nützlicher Kartendienste

massiv einschränken würde." Auch Bundesinnenminister de Maizière und

seine Kabinettskollegin Ilse Aigner haben gegen die Gesetzesinitiative

des Bundesrats Position bezogen. Eine "Lex Google" sei nicht ihr Ziel,

sondern vielmehr das Datenschutzrecht ans Internet-Zeitalter anzupassen

(<http://www.faz.net/s/RubFC06D389EE76479E9E76425072B196C3/Doc~E55128C143D0F41C7908CEAECD73B14B6~ATpl~Ecommon~Scontent.html>).

Dem folgte das Bundeskabinett am 18. August und wies die

Bundesratsinitiative zurück

(<http://www.heise.de/ct/meldung/Bundesregierung-plant-Eckpunkte-zu-Geodiensten-im-Herbst-1061163.html>).

Zunächst soll am 20. September ein Spitzengespräch stattfinden, zu dem

de Maizière Branchenvertreter und Fachleute zu eingeladen hat. Im Herbst

will die Bundesregierung dann Eckpunkte zur Regelung von

Internet-Geodiensten beschließen.

Aber selbst wenn eine Gesetzesnovelle zügig vom Bundestag beschlossen

würde, kommt sie für den Start von Street View in diesem Jahr zu spät.

Berufen können sich Ministerien und Datenschützer derzeit nur auf den

13-Punkte-Katalog, den der für Google zuständige Datenschutzbeauftragte

Hamburgs, Johannes Caspar, aus den Zusagen von Google zum Internetdienst

Google Street View zusammengestellt hat. Zu diesen Punkten gehören die

"Verschleierung von Gesichtern" und Kfz-Kennzeichen vor der

Veröffentlichung und die verbindliche Zusicherung, "dass Widersprüche zu

Personen, Kennzeichen und Gebäuden bzw. Grundstücken bereits vor der

Veröffentlichung von Bildern in einer einfachen Form berücksichtigt

werden mit der Folge, dass die entsprechenden Bilder vor der

Veröffentlichung unkenntlich gemacht werden. Voraussetzung ist eine

Identifizierung des Grundstücks, der Person oder des Fahrzeugs."

(<http://www.hamburg.de/datenschutz/aktuelles/1569338/google-street-view-zusage.html>)



Kritik am Street-View-Start und Aufforderung zum Widerspruch

Von der Bekanntgabe des Street-View-Starts und dem konkreten Beginn des

Widerspruchverfahrens wurde der Hamburger Datenschutzbeauftragte, der

die Koordination für die Landesschutzbeauftragten übernommen und die

Gespräche mit Google geführt hat, ebenso überrascht wie die "urlaubenden

Ministerinnen" Aigner und Leutheusser-Schnarrenberger (Justiz)

(<http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,711073,00.html>).

Immerhin wurde Johannes Caspar fünf Tage vor dem Google-Pressetermin am

10. August über den Start des Online-Tools für Widersprüche informiert.

"Meine Bedenken, das komplexe Widerspruchsverfahren so kurzfristig in

Gang zu setzen, wurden leider nicht berücksichtigt. Diese kurzfristige

Einführung des Widerspruch-Tools, eine Terminwahl, die den Beginn der

Widerspruchsfrist in die Sommerferien verlagert sowie die Tatsache, dass

Google es ablehnt, eine Telefon-Hotline einzurichten, um die Fragen der

Bürgerinnen und Bürger zu beantworten, lassen durchaus Zweifel

aufkommen, ob Google an einer einfachen und bürgerfreundlichen Umsetzung

der Vorab-Widersprüche interessiert ist", sagte Johannes Caspar.

(<http://www.hamburg.de/datenschutz/aktuelles/nofl/2447488/pressemeldung-2010-08-10.html>)

Auch viele andere meldeten sich noch am selben Tag mit ähnlicher oder

schärferer Kritik in den Medien zu Wort (erste Reaktionen siehe unter

<http://www.handelsblatt.com/politik/deutschland/streetview-verbraucherschuetzer-machen-massiv-front-gegen-google;2633409;0>)

- von Politikern aller Couleur, über Verbraucher- und Datenschützer bis

hin zum Haus- und Wohnungseigentümer-Verband Haus & Grund, der seinen

Mitgliedern, die ihre Immobilien nicht bei Street View erscheinen lassen

möchten, riet, Widerspruch einzulegen

(<http://www.hausundgrund.de/presse_816.html>). Dies wurde in den Medien

meist verkürzt dargestellt, denn der Verband weist ebenso darauf hin,

"dass es auch Vermieter gibt, die es gutheißen, dass ihre Immobilie bei

diesem Internetdienst zu sehen ist. So könnten sich beispielsweise

potenzielle Mieter ein besseres Bild von einem Gebäude und seiner

Umgebung machen."

Dies macht schon deutlich (in diesem Fall aus Geschäftsinteresse), dass

nicht alle Angst vor der Verletzung ihrer Privatsphäre durch den neuen

Dienst haben, sondern Google Street View von anderen geradezu euphorisch

erwartet wird. Während Verbraucherschutzministerin Aigner öffentlich auf

die Muster-Widersprüche hinweist, die ihr Ministerium im Internet

(<http://www.bmelv.de/SharedDocs/Standardartikel/Verbraucherschutz/Internet-Telekommunikation/GoogleStreetview.html>)

anbietet, hält es Web-Aktivist Sascha Lobo für eine "mittlere

Katastrophe" , wenn sein eigenes Haus nicht in Street View präsent ist.

Er propagiert den Widerspruch-Widerspruch und teilt auf seiner Website

ständig seinen aktuellen Aufenthaltsort mit - übrigens auch ein

Google-Dienst

(<http://saschalobo.com/2010/08/10/google-street-view-widerspruch-widerspruch/>).

Und nachdem die ersten Politiker öffentlichkeitswirksam in den Medien

die Verpixelung ihrer eigenen Häuser angekündigt hatten

(<http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,711320,00.html>),

kursiert bereits durch die Internet-Gemeinde die Idee, unter

Politikerhaeuser.de eine entsprechende Online-Bild-Datenbank aufzubauen

und mit Google zu verlinken.



Wie das Widerspruchsverfahren bei Google Street View funktioniert

Nach einer Umfrage sind die Deutschen uneins über Google Street View.

Eine knappe Mehrheit von 52 Prozent ist gegen die Präsentation der

Außenansicht ihrer Wohnung bzw. ihres Hauses im Internet, 47 Prozent

haben nichts dagegen. Schon bevor Google sein Online-Tool für

Widersprüche gestartet hatte, wurde mit rund 50.000 Widersprüchen per

Post und weiteren 100.000 per E-Mail gerechnet. Da Hauseigentümer auch

für mehrere Objekte Widerspruch einlegen können, könnten bis zu 200.000

Häuser zum Start von Street View verschleiert werden müssen, heißt es

(<http://www.netzwelt.de/news/83687-google-street-view-rund-200-000-widersprueche-erwartet.html>).

Zum Vergleich: Die amtliche Statistik des Bundes und der Länder weist

für Hamburg rund 237.000 Wohngebäude aus, in Berlin rund 300.000. Dem

deutschen Street View könnten also größere Lücken drohen.

Am 10. August hat Google die Webseite <http:www.google.de/streetview>

zur Information über Street View online gestellt. Unter "Datenschutz"

(<http://maps.google.de/intl/de/help/maps/streetview/privacy.html>)

informiert der Internetkonzern über die Widerspruchsmöglichkeiten -

allerdings höchst unzureichend. So sollen zunächst nur Widersprüche von

Hauseigentümern und Mieter aus den 20 Städten bearbeitet werden, mit

denen Street View startet. Ihre Widersprüche sollen nur berücksichtigt

werden, wenn sie bis zum 15. September 2010 gestellt werden.

Möglich ist das Einlegen eines Widerspruchs per E-Mail an

<streetview-deutschland ät google.com> oder auf dem Postweg an

Google Germany GmbH, Betr. Street View, ABC-Straße 19, 20354 Hamburg.

Von einer Internetseite des Bundesverbraucherschutzministeriums

(<http://www.bmelv.de/SharedDocs/Standardartikel/Verbraucherschutz/Internet-Telekommunikation/GoogleStreetview.html>)

können Musterschreiben heruntergeladen werden. Google hat zugesagt, alle

fristgemäßen Widersprüche vor der Freischaltung der Bilder zu bearbeiten

und die Gebäude durch eine Verschleierungstechnik unkenntlich zu machen.

Schon eingelegte Widersprüche sollen automatisch mit berücksichtigt werden.

Nach einem Widerspruch erhält man umgehend eine Eingangsbestätigung vom

Google Maps Team im kalifornischen Mountain View, in der angekündigt

wird, nochmals auf den Absender zuzugehen, damit dieser das betroffene

Objekt genauer identifiziert. Hintergrund ist, dass bei den Aufnahmen

von Google die Hausnummern der Häuser zum Teil nicht erkennbar sind, was

zum Schutz der Daten auch sinnvoll ist.

Am 17. August hat Google eine "Online-Funktion" gestartet, mit der man

sein Haus bzw. Grundstück vor der Veröffentlichung in Street View

unkenntlich machen lassen kann. Sie ist erreichbar von der Webseite

<http://www.google.de/streetview> oder auch direkt unter der Adresse

<https://streetview-deutschland.appspot.com/submission>. Auch wer zuvor

schon Widerspruch eingelegt hat, wird von Google aufgefordert, diese

"Online-Funktion" zu nutzen, damit der Widerspruch bearbeitet werden

kann. Für Bewohner der genannten 20 Städte muss dies bis zum 15.

September 2010 erfolgen. Für alle anderen Gebiete bleibt die Funktion

bis auf Weiteres verfügbar.

Es handelt sich um ein Online-Formular, in dem auf einem Satellitenbild

das entsprechende Haus ausgewählt und im Folgenden durch verschiedene

Angaben (z.B. Zahl der Stockwerke) näher beschrieben werden soll. Als

nächsten Schritt muss man seine E-Mail-Adresse und seinen Namen (plus

ggf. eine vom ausgewählten Haus abweichende Adresse) eingeben. Denn das

Widerspruchsverfahren ist damit noch nicht abgeschlossen. "Zur

Vorbeugung von Missbrauch" verschickt Google per Post einen Brief, der

einen Verifizierungscode enthält. Und an die Mail-Adresse geht eine

Bestätigung per E-Mail, in der die Angaben aus Antrag noch einmal

zusammengefasst sind. Außerdem enthält die E-Mail einen Link zu einer

Webseite, auf die der Verifizierungscode eingeben werden muss. Dies muss

für die 20 Städte bis zum 6. Oktober 2010 geschehen, für alle anderen

Gebiete bis zum 31. Dezember 2010.

Alles in allem also ziemlich viel Aufwand, um eine ungebeten

fotografierte Hausfassade verschleiern zu lassen. Und sicherlich eine

Prozedur, an der wenig oder gar nicht im Internet aktive Bürger

scheitern werden.

Wenn in einem Mehrparteien-Wohnhaus nur einzelne Mieter Widerspruch

einlegen, andere aber in Street View präsent sein wollen (beispielsweise

ein Geschäft im Erdgeschoss), sollen nach Auskunft von Google nur die

entsprechenden Teile des Hauses verschleiert werden.

Ein Widerspruch wegen erkennbarer Personen oder Kfz-Kennzeichen ist

derzeit nicht möglich, da diese ja erst erkennbar sind, wenn Street View

gestartet ist. Auch nachträgliche Widersprüche sollen aber von Google

berücksichtigt und die Aufnahmen unkenntlich gemacht werden. Dafür steht

bei jedem Street-View-Panorama eine Meldefunktion ("Ein Problem melden")

am linken unteren Rand des Bildfensters zur Verfügung. Klickt man dies

an, öffnen sich ein Formular, das online übermittelt werden kann.

Nachteil ist, dass beanstandete Bilder dann vorläufig im Internet zu

sehen sind.

Für Widersprüche der Bewohner von Orten, für die Street View erst später

verfügbar ist, gilt die Vier-Wochen-Frist, die von Datenschützern als zu

knapp kritisiert wird, nicht. Auch sie können bereits jetzt, aber auch

später Widerspruch gegen die Veröffentlichung in Street View einlegen -

wenn sie das denn wollen und ihnen der Aufwand nicht zu hoch ist.




Kommentare
Bisher keine Antworten oder Kommentare.
Auswahl: [Gewerkschaften]