Verdi zu Google Street View
Aller Kritik zum Trotz: Google startet seinen Straßenpanoramadienst
Street View noch in diesem Jahr in Deutschland. Seit der Internetkonzern
dies am 10. August bekannt gab, überschlagen sich die Medienberichte und
Diskussionen.
Seit 2008 sind Google-Autos mit Kameras auf dem Dach durch Deutschland
gefahren, um die Häuser und Straßen zu fotografieren. Einige Kommunen
hatten aus Protest versucht, den Autos die Durchfahrt zu verweigern. Nun
sind die Fahrten weitgehend abgeschlossen, weitere Aufnahmen für Street
View vorerst nicht geplant.
Den Google-Dienst Street View gibt es bereits für 23 Länder, darunter
die USA, Großbritannien, Frankreich, Italien und Spanien. Proteste wie
in Deutschland gab es nirgends - jedenfalls bis bekannt wurde, dass
Google bei seinen Kamera-Einsätzen auch WLAN-Netze gescannt hat
(<
http://www.heise.de/newsticker/meldung/Google-muss-sich-wegen-Datensammelei-38-US-Bundesstaaten-stellen-1043330.html>).
Nach Google-Angaben sind "die innovativen Straßenansichten mit einem
Radius von 360 Grad" mittlerweile auch bei vielen deutschen
Internetnutzern beliebt und werden jeden Tag von Deutschen mehr als eine
Million Mal aufgerufen
(<
http://www.presseportal.de/pm/54492/1661970/google_germany_gmbh>).
Deshalb will Google trotz der Proteste nicht auf die Einführung von
Street View in Deutschland verzichtet. Denn wo Street View bereits in
den Google-Landkartendienst Maps integriert ist, haben die
Nutzungszahlen für Google Maps um rund 20 Prozent zugelegt. Viele
Hotels, Immobilienunternehmen oder Gemeinden binden die
Street-View-Fotos in ihre Internetseiten ein, damit sich die Nutzer
einen Eindruck verschaffen können, wie es vor Ort aussieht. Und all dies
bringt durch neue Werbung Geld für den Internetkonzern.
Zunächst will Google Street View bis Ende 2010 für 20 große deutsche
Städte freischalten - nämlich für Berlin, Bielefeld, Bochum, Bonn,
Bremen, Dortmund, Dresden, Duisburg, Düsseldorf, Essen, Frankfurt am
Main, Hamburg, Hannover, Köln, Leipzig, Mannheim, München, Nürnberg,
Stuttgart und Wuppertal. Bis zum 15. September können Mieter und
Eigentümer aus diesen 20 Städten die Unkenntlichmachung ihres Hauses in
Street View über die Internetseite <
http://www.google.de/streetview>
verlangen.
Wie Google Street View funktioniert und was man damit machen kann
Internetnutzern räumt Google Street View interessante neue Möglichkeiten
ein. Wo sonst kann man von zuhause aus zum Beispiel das Hotel für den
nächsten Urlaub nicht nur ansehen, sondern auch schauen, ob das Objekt
an einer vielbefahrenen Straße liegt, welche Restaurants es in der Nähe
gibt oder wo man am besten parken kann? Mit Street View liegt das alles
nur ein paar Mausklicks entfernt - inklusive einem virtuellen Bummel
durch die Umgebung.
Wer Street View noch nicht kennt, sollte sich selbst ein Bild machen:
Einfach Google Maps (<
http://maps.google.com/maps>) aufrufen und eine
Adresse oder Sehenswürdigkeit beispielsweise in den USA oder Frankreich
eingeben. Ein "harmloses" Beispiel, der Eingang zum Garten der St.
James's Church in London, gelegen am Piccadilly: Direkt hin kommt man
mit der Eingabe "197 Piccadilly, London, United Kingdom" in das
Maps-Suchfeld. Dann unter der Funktion "Mehr" Street View wählen - und
der virtuelle Rundgang kann beginnen. Oder direkt mit folgendem Link:
<
http://maps.google.com/maps?f=q&source=s_q&hl=de&geocode=&q=197+Piccadilly,+London,+United+Kingdom&sll=51.506392,-0.139989&sspn=0.031733,0.090895&ie=UTF8&hq=&hnear=197+Piccadilly,+Westminster,+London+W1J+9,+Vereinigtes+K%C3%B6nigreich&ll=51.508969,-0.137136&spn=0.00788,0.022724&z=16&layer=c&cbll=51.509065,-0.136831&panoid=9ibhoVjaYiUqPP49Z-ykJg&cbp=12,213.7,,0,5>
Schutz der Privatsphäre wird noch löcheriger
Bei diesem Beispiel aus einer großen Londoner Geschäftsstraße wird die
von vielen befürchtete Verletzung der Privatsphäre mit Street View kaum
deutlich, einige Nebenstraßen weiter virtuell gebummelt aber vielleicht
schon. Und Street View zeigt ja alle Straßen und Gebäude, zwar statisch,
also als Augenblickaufnahme, aber auch in jeder Einzelhaussiedlung und
in jedem Dorf. Zwar lässt Google Gesichter und Autokennzeichen auf den
Fotos mit Hilfe einer Software unkenntlich machen, doch ist hier die
Erkennbarkeit wohl um vieles höher.
"Die Technologie funktioniert allerdings nicht perfekt. Manchmal werden
Kilometerangaben auf Straßenschildern mit verwischt, manchmal werden
schwer erkennbare Gesichter nicht erfasst", sagte Per Meyerdierks,
Googles Datenschutzbeauftragter in Deutschland. Die Erfolgsquote der
Software liege jedoch "hoch in den neunziger Prozentwerten"
(<
http://www.faz.net/s/RubD16E1F55D21144C4AE3F9DDF52B6E1D9/Doc~E40F8EA43A869475595E1492D57999EFD~ATpl~Ecommon~Sspezial.html>).
Schon heute sind über Google Maps - ohne Street View - viele Details
erschließbar und kombinierbar, bis hin zum Satellitenfoto, das zeigt,
welche Autos zum Zeitpunkt der Aufnahme vor dem Haus geparkt waren und
ob der Rasen gemäht war. Einfach mal die eigene Adresse eingeben.
Dass Street View nach dem Start von Einbrechern genutzt werden könnte,
um die Lage von Häusern und erreichbare Fenster zu erkunden, ist wohl
eher ein Bedenken am Rande. Tatsächlich werden die Wohnverhältnisse aber
schon heute für die Bewertung von Personen herangezogen - etwa bei der
Kreditvergabe. Zukünftig muss damit gerechnet werden, dass nicht nur
Banken in Street View nachschauen, ob denn der Darlehensnehmer in
geordneten Verhältnissen lebt, sondern vielleicht auch der Personalchef
bei der Auswahl von Bewerbern um einen Job.
Recht und Gesetz: Darf Google das überhaupt?
Im Zusammenhang mit Google Street View werden von verschiedener Seite
alle möglichen rechtlichen Bestimmungen in die Debatte geworfen.
Natürlich kann das "Recht am eigenen Bild" (§ 22 KunstUrhG
<
http://www.gesetze-im-internet.de/kunsturhg/__22.html>) und damit ihr
allgemeines Persönlichkeitsrecht in Einzelfällen bei erkennbaren
Personen betroffen sein, während die sogenannte Panoramafreiheit (§ 59
UrhG <
http://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__59.html>) wohl eher
zugunsten Googles spricht (auch hier gibt es gegenteilige Meinungen).
Schon darüber, ob Häuseransichten und Vorgärten in Zusammenhang mit der
Adresse personenbezogene Daten im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes (§
3 Abs. 1 BDSG <
http://www.gesetze-im-internet.de/bdsg_1990/__3.html>)
sind, werden sich Experten nicht einig.
Als sich die Politik im Frühjahr 2010 der Sache dann erstmals ernstlich
annahm, ging es denn auch um das Wie nicht das Ob (Newsletter 2/2010:
<
http://service.verdi.de/tipps_empfehlungen/internet/2010/newsletter2-10/#schwerpunkt>).
Hamburgs Justizsenator Till Steffen brachte einen Gesetzentwurf auf den
Weg, durch den das systematische "Abfilmen" von Häusern und Straßen
gesetzlich verbindlich geregelt werden soll (so die Verpflichtung,
Gesichter und Kfz-Kennzeichen unkenntlich zu machen).
Bundesverbraucherministerin Ilse Aigner erreichte eine Zusage des
US-Unternehmens, Street View in Deutschland erst zu starten, wenn alle
von Bürgern eingereichten Widersprüche vollständig umgesetzt sind und
die betreffenden Wohnungen, Häuser und Gärten vollständig unkenntlich
gemacht wurden.
Mittlerweile hat der Bundesrat auf Grundlage der Hamburger Initiative am
9. Juli 2010 auch einen Gesetzentwurf (Drucksache 259/10) beschlossen
(<
http://www.spiegel.de/netzwelt/netzpolitik/0,1518,705629,00.html>).
Der "Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes"
(<
http://www.bundesrat.de/cln_179/nn_1759312/SharedDocs/Drucksachen/2010/0201-300/259-10_28B_29,templateId=raw,property=publicationFile.pdf/259-10%28B%29.pdf>
(240 kB)) sieht vor, die "geschäftsmäßige Datenerhebung und -speicherung
im Zusammenhang mit der georeferenzierten großräumigen Erfassung von
Geodaten zum Zweck des Bereithaltens fotografischer oder filmischer
Panoramaaufnahmen im Internet zum Abruf für jedermann oder zur
Übermittlung an jedermann" (neuer § 30b BDSG) auf Bilder zu beschränken,
die von öffentlich zugänglichen Plätzen gemacht werden. Die von diesen
Aufnahmen betroffenen Personen sollen ein Widerspruchsrecht erhalten.
Die systematische fotografische Erfassung muss vier Wochen vorher in
einer örtlichen Tageszeitung und im Internet bekannt gemacht werden.
Zudem muss auch die zuständige Aufsichtsbehörde drei Monate vor Beginn
der Aufnahmen benachrichtigt werden.
Google lehnt ein spezielles Gesetz zur Regulierung von Internetdiensten
wie Street View ab. "Wir wären besorgt über die weitreichenden
Implikationen eines derartigen Gesetzes", so eine Google-Sprecherin
(<
http://newsticker.sueddeutsche.de/list/id/1027143>). "Ein Gesetz, das
nicht nur für Google, sondern für zahllose Unternehmen die Entwicklung
grundlegend innovativer und für Konsumenten nützlicher Kartendienste
massiv einschränken würde." Auch Bundesinnenminister de Maizière und
seine Kabinettskollegin Ilse Aigner haben gegen die Gesetzesinitiative
des Bundesrats Position bezogen. Eine "Lex Google" sei nicht ihr Ziel,
sondern vielmehr das Datenschutzrecht ans Internet-Zeitalter anzupassen
(<
http://www.faz.net/s/RubFC06D389EE76479E9E76425072B196C3/Doc~E55128C143D0F41C7908CEAECD73B14B6~ATpl~Ecommon~Scontent.html>).
Dem folgte das Bundeskabinett am 18. August und wies die
Bundesratsinitiative zurück
(<
http://www.heise.de/ct/meldung/Bundesregierung-plant-Eckpunkte-zu-Geodiensten-im-Herbst-1061163.html>).
Zunächst soll am 20. September ein Spitzengespräch stattfinden, zu dem
de Maizière Branchenvertreter und Fachleute zu eingeladen hat. Im Herbst
will die Bundesregierung dann Eckpunkte zur Regelung von
Internet-Geodiensten beschließen.
Aber selbst wenn eine Gesetzesnovelle zügig vom Bundestag beschlossen
würde, kommt sie für den Start von Street View in diesem Jahr zu spät.
Berufen können sich Ministerien und Datenschützer derzeit nur auf den
13-Punkte-Katalog, den der für Google zuständige Datenschutzbeauftragte
Hamburgs, Johannes Caspar, aus den Zusagen von Google zum Internetdienst
Google Street View zusammengestellt hat. Zu diesen Punkten gehören die
"Verschleierung von Gesichtern" und Kfz-Kennzeichen vor der
Veröffentlichung und die verbindliche Zusicherung, "dass Widersprüche zu
Personen, Kennzeichen und Gebäuden bzw. Grundstücken bereits vor der
Veröffentlichung von Bildern in einer einfachen Form berücksichtigt
werden mit der Folge, dass die entsprechenden Bilder vor der
Veröffentlichung unkenntlich gemacht werden. Voraussetzung ist eine
Identifizierung des Grundstücks, der Person oder des Fahrzeugs."
(<
http://www.hamburg.de/datenschutz/aktuelles/1569338/google-street-view-zusage.html>)
Kritik am Street-View-Start und Aufforderung zum Widerspruch
Von der Bekanntgabe des Street-View-Starts und dem konkreten Beginn des
Widerspruchverfahrens wurde der Hamburger Datenschutzbeauftragte, der
die Koordination für die Landesschutzbeauftragten übernommen und die
Gespräche mit Google geführt hat, ebenso überrascht wie die "urlaubenden
Ministerinnen" Aigner und Leutheusser-Schnarrenberger (Justiz)
(<
http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,711073,00.html>).
Immerhin wurde Johannes Caspar fünf Tage vor dem Google-Pressetermin am
10. August über den Start des Online-Tools für Widersprüche informiert.
"Meine Bedenken, das komplexe Widerspruchsverfahren so kurzfristig in
Gang zu setzen, wurden leider nicht berücksichtigt. Diese kurzfristige
Einführung des Widerspruch-Tools, eine Terminwahl, die den Beginn der
Widerspruchsfrist in die Sommerferien verlagert sowie die Tatsache, dass
Google es ablehnt, eine Telefon-Hotline einzurichten, um die Fragen der
Bürgerinnen und Bürger zu beantworten, lassen durchaus Zweifel
aufkommen, ob Google an einer einfachen und bürgerfreundlichen Umsetzung
der Vorab-Widersprüche interessiert ist", sagte Johannes Caspar.
(<
http://www.hamburg.de/datenschutz/aktuelles/nofl/2447488/pressemeldung-2010-08-10.html>)
Auch viele andere meldeten sich noch am selben Tag mit ähnlicher oder
schärferer Kritik in den Medien zu Wort (erste Reaktionen siehe unter
<
http://www.handelsblatt.com/politik/deutschland/streetview-verbraucherschuetzer-machen-massiv-front-gegen-google;2633409;0>)
- von Politikern aller Couleur, über Verbraucher- und Datenschützer bis
hin zum Haus- und Wohnungseigentümer-Verband Haus & Grund, der seinen
Mitgliedern, die ihre Immobilien nicht bei Street View erscheinen lassen
möchten, riet, Widerspruch einzulegen
(<
http://www.hausundgrund.de/presse_816.html>). Dies wurde in den Medien
meist verkürzt dargestellt, denn der Verband weist ebenso darauf hin,
"dass es auch Vermieter gibt, die es gutheißen, dass ihre Immobilie bei
diesem Internetdienst zu sehen ist. So könnten sich beispielsweise
potenzielle Mieter ein besseres Bild von einem Gebäude und seiner
Umgebung machen."
Dies macht schon deutlich (in diesem Fall aus Geschäftsinteresse), dass
nicht alle Angst vor der Verletzung ihrer Privatsphäre durch den neuen
Dienst haben, sondern Google Street View von anderen geradezu euphorisch
erwartet wird. Während Verbraucherschutzministerin Aigner öffentlich auf
die Muster-Widersprüche hinweist, die ihr Ministerium im Internet
(<
http://www.bmelv.de/SharedDocs/Standardartikel/Verbraucherschutz/Internet-Telekommunikation/GoogleStreetview.html>)
anbietet, hält es Web-Aktivist Sascha Lobo für eine "mittlere
Katastrophe" , wenn sein eigenes Haus nicht in Street View präsent ist.
Er propagiert den Widerspruch-Widerspruch und teilt auf seiner Website
ständig seinen aktuellen Aufenthaltsort mit - übrigens auch ein
Google-Dienst
(<
http://saschalobo.com/2010/08/10/google-street-view-widerspruch-widerspruch/>).
Und nachdem die ersten Politiker öffentlichkeitswirksam in den Medien
die Verpixelung ihrer eigenen Häuser angekündigt hatten
(<
http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,711320,00.html>),
kursiert bereits durch die Internet-Gemeinde die Idee, unter
Politikerhaeuser.de eine entsprechende Online-Bild-Datenbank aufzubauen
und mit Google zu verlinken.
Wie das Widerspruchsverfahren bei Google Street View funktioniert
Nach einer Umfrage sind die Deutschen uneins über Google Street View.
Eine knappe Mehrheit von 52 Prozent ist gegen die Präsentation der
Außenansicht ihrer Wohnung bzw. ihres Hauses im Internet, 47 Prozent
haben nichts dagegen. Schon bevor Google sein Online-Tool für
Widersprüche gestartet hatte, wurde mit rund 50.000 Widersprüchen per
Post und weiteren 100.000 per E-Mail gerechnet. Da Hauseigentümer auch
für mehrere Objekte Widerspruch einlegen können, könnten bis zu 200.000
Häuser zum Start von Street View verschleiert werden müssen, heißt es
(<
http://www.netzwelt.de/news/83687-google-street-view-rund-200-000-widersprueche-erwartet.html>).
Zum Vergleich: Die amtliche Statistik des Bundes und der Länder weist
für Hamburg rund 237.000 Wohngebäude aus, in Berlin rund 300.000. Dem
deutschen Street View könnten also größere Lücken drohen.
Am 10. August hat Google die Webseite <http:www.google.de/streetview>
zur Information über Street View online gestellt. Unter "Datenschutz"
(<
http://maps.google.de/intl/de/help/maps/streetview/privacy.html>)
informiert der Internetkonzern über die Widerspruchsmöglichkeiten -
allerdings höchst unzureichend. So sollen zunächst nur Widersprüche von
Hauseigentümern und Mieter aus den 20 Städten bearbeitet werden, mit
denen Street View startet. Ihre Widersprüche sollen nur berücksichtigt
werden, wenn sie bis zum 15. September 2010 gestellt werden.
Möglich ist das Einlegen eines Widerspruchs per E-Mail an
<streetview-deutschland

ä

t

google.com> oder auf dem Postweg an
Google Germany GmbH, Betr. Street View, ABC-Straße 19, 20354 Hamburg.
Von einer Internetseite des Bundesverbraucherschutzministeriums
(<
http://www.bmelv.de/SharedDocs/Standardartikel/Verbraucherschutz/Internet-Telekommunikation/GoogleStreetview.html>)
können Musterschreiben heruntergeladen werden. Google hat zugesagt, alle
fristgemäßen Widersprüche vor der Freischaltung der Bilder zu bearbeiten
und die Gebäude durch eine Verschleierungstechnik unkenntlich zu machen.
Schon eingelegte Widersprüche sollen automatisch mit berücksichtigt werden.
Nach einem Widerspruch erhält man umgehend eine Eingangsbestätigung vom
Google Maps Team im kalifornischen Mountain View, in der angekündigt
wird, nochmals auf den Absender zuzugehen, damit dieser das betroffene
Objekt genauer identifiziert. Hintergrund ist, dass bei den Aufnahmen
von Google die Hausnummern der Häuser zum Teil nicht erkennbar sind, was
zum Schutz der Daten auch sinnvoll ist.
Am 17. August hat Google eine "Online-Funktion" gestartet, mit der man
sein Haus bzw. Grundstück vor der Veröffentlichung in Street View
unkenntlich machen lassen kann. Sie ist erreichbar von der Webseite
<
http://www.google.de/streetview> oder auch direkt unter der Adresse
<
https://streetview-deutschland.appspot.com/submission>. Auch wer zuvor
schon Widerspruch eingelegt hat, wird von Google aufgefordert, diese
"Online-Funktion" zu nutzen, damit der Widerspruch bearbeitet werden
kann. Für Bewohner der genannten 20 Städte muss dies bis zum 15.
September 2010 erfolgen. Für alle anderen Gebiete bleibt die Funktion
bis auf Weiteres verfügbar.
Es handelt sich um ein Online-Formular, in dem auf einem Satellitenbild
das entsprechende Haus ausgewählt und im Folgenden durch verschiedene
Angaben (z.B. Zahl der Stockwerke) näher beschrieben werden soll. Als
nächsten Schritt muss man seine E-Mail-Adresse und seinen Namen (plus
ggf. eine vom ausgewählten Haus abweichende Adresse) eingeben. Denn das
Widerspruchsverfahren ist damit noch nicht abgeschlossen. "Zur
Vorbeugung von Missbrauch" verschickt Google per Post einen Brief, der
einen Verifizierungscode enthält. Und an die Mail-Adresse geht eine
Bestätigung per E-Mail, in der die Angaben aus Antrag noch einmal
zusammengefasst sind. Außerdem enthält die E-Mail einen Link zu einer
Webseite, auf die der Verifizierungscode eingeben werden muss. Dies muss
für die 20 Städte bis zum 6. Oktober 2010 geschehen, für alle anderen
Gebiete bis zum 31. Dezember 2010.
Alles in allem also ziemlich viel Aufwand, um eine ungebeten
fotografierte Hausfassade verschleiern zu lassen. Und sicherlich eine
Prozedur, an der wenig oder gar nicht im Internet aktive Bürger
scheitern werden.
Wenn in einem Mehrparteien-Wohnhaus nur einzelne Mieter Widerspruch
einlegen, andere aber in Street View präsent sein wollen (beispielsweise
ein Geschäft im Erdgeschoss), sollen nach Auskunft von Google nur die
entsprechenden Teile des Hauses verschleiert werden.
Ein Widerspruch wegen erkennbarer Personen oder Kfz-Kennzeichen ist
derzeit nicht möglich, da diese ja erst erkennbar sind, wenn Street View
gestartet ist. Auch nachträgliche Widersprüche sollen aber von Google
berücksichtigt und die Aufnahmen unkenntlich gemacht werden. Dafür steht
bei jedem Street-View-Panorama eine Meldefunktion ("Ein Problem melden")
am linken unteren Rand des Bildfensters zur Verfügung. Klickt man dies
an, öffnen sich ein Formular, das online übermittelt werden kann.
Nachteil ist, dass beanstandete Bilder dann vorläufig im Internet zu
sehen sind.
Für Widersprüche der Bewohner von Orten, für die Street View erst später
verfügbar ist, gilt die Vier-Wochen-Frist, die von Datenschützern als zu
knapp kritisiert wird, nicht. Auch sie können bereits jetzt, aber auch
später Widerspruch gegen die Veröffentlichung in Street View einlegen -
wenn sie das denn wollen und ihnen der Aufwand nicht zu hoch ist.