Ver.di: WISSENSWERTES zum Angleichungs-TV Berlin
WISSENSWERTES VOR DEM JAHRESWECHSEL zum Angleichungs-TV Berlin
Was muss ich bei meinem Resturlaub aus 2010 beachten?
Für die Übertragung des Resturlaubes aus dem Kalenderjahr 2010 gelten für
übergeleitete Beschäftigte
noch die "alten" Übertragungsfristen. D.h. Resturlaub aus dem Kalenderjahr
2010 muss spätestens am
30. April 2011 bzw. 30. Juni 2011 angetreten werden.
Zukünftig kann Resturlaub nur bis zum 31. März bzw. 31. Mai des Folgejahres
übertragen und auch
angetreten werden.
Und wie sieht es mit dem Zusatzurlaub für Wechselschicht-, Schicht und
Nachtarbeit aus?
Der nach der Arbeitsleistung im Kalenderjahr 2010 zu bemessende Zusatzurlaub
für Wechselschicht-, Schicht-
und Nachtarbeit ist bis zum Ende des Kalenderjahres 2010 auf Antrag zu
gewähren, sofern dem keine dienstlichen
oder betrieblichen Gründe entgegenstehen. Stehen dienstliche oder
betriebliche Gründe der Gewährung des
Zusatzurlaubes entgegen, können bis zu zwei Zusatzurlaubstage noch bis zum
31. März 2011 angetreten werden;
soweit auch deren Inanspruchnahme aus dienstlichen oder betrieblichen
Gründen nicht oder nicht vollständig möglich ist,
wird dieser verbliebene Zusatzurlaub in ein Zeitguthaben umgewandelt.
Wird dieses Jahr noch Weihnachtsgeld gezahlt? Wird das Urlaubsgeld
nachgezahlt?
Für das Jahr 2010 wird die Zuwendung (Weihnachtsgeld) wie bisher gezahlt.
Das Urlaubsgeld wird gezahlt, auch wo
das bislang noch nicht geschehen ist. Ab dem Jahr 2011 gibt es eine
Jahressonderzahlung, die aus der Zuwendung
und dem Urlaubsgeld besteht. Anders als in den anderen Bundesländern gilt
ein einheitlicher Bemessungssatz West.
Muss künftig Heiligabend und Silvester gearbeitet werden?
Es ist geregelt, dass es an beiden Tagen frei gibt, wenn die betrieblichen /
dienstlichen Verhältnisse es zulassen.
Sonst gibt es Freizeitausgleich innerhalb von drei Monaten. Beschäftigte,
die an Feiertagen ohne Freizeitausgleich arbeiten,
erhalten 135 v.H. (von Hundert) Zeitzuschläge je Stunde und wenn ein
Freizeitausgleich gewährt wird, dann erhalten
sie 35 v.H. je Stunde. Für die Arbeit am 24. Dezember und am 31. Dezember
jeweils ab 6 Uhr werden 35 v.H. je Stunde gezahlt.
Bisher habe ich für das Nehmen meiner Ausgleichsstunden (AZK-Tage) aus dem
Anwendungstarifvertrag immer eine
Nachzahlung bzw. Rückberechnung erhalten, wie sieht es mit dem neuen
Tarifrecht aus?
Die Bezahlung an Tagen mit Zeitguthaben aus dem Anwendungstarifvertrag war
dort kompliziert geregelt und hatte für
unterschiedliche Gruppen verschiedene Folgen. Es gab Beschäftigte die bis
zum 31.12.2009 an solchen Tagen ein etwas
höheres Entgelt hatten als an Arbeitstagen, andere Gruppen hatten deutliche
Verluste. Das hing mit den Unterschieden
zwischen der zu erbringenden und bezahlten Arbeit zusammen und damit, dass
bestimmte Zulagen an Tagen mit Zeitguthaben
nicht gezahlt wurden. Das war besonders gravierend, wenn mehrere oder viele
Tage hintereinander aus dem Konto genommen
wurden. Die neue Regelung legt fest, dass das normale Entgelt weitergezahlt
wird, ebenso auch die Entgelte die in Monatsbeträgen
festgelegt sind, was bei den Zulagen der Fall ist. Jetzt können also auch
diese Gruppen ihre Konten ohne Verluste abbauen.
Es gibt keine Rückberechnungen mehr.