Petition - Kasseler Brief - bitteunterschreiben und weiterverbreiten!
"Kasseler Brief" fordert Recht auf informationelle Selbstbestimmung
auch in Betrieben und Behörden
Schon mehr als 300 Betriebs- und Personalräte haben unterzeichnet
Lidl, Telekom, Deutsche Bahn, Schlecker und der Textil-Discounter KiK
sorgten mit den Bespitzelungen ihrer Mitarbeiter bundesweit für
Aufsehen. Mit der Petition "Kasseler Brief" setzen sich über 300
Betriebs- und Personalräte für einen verbesserten
Beschäftigtendatenschutz ein. Die Kernforderung lautet: "Wir fordern,
dass die Grundrechte auch für Beschäftigte in ihrer Arbeit
uneingeschränkt gelten. Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung
muss deshalb auch in Unternehmen und Behörden voll zur Wirkung
kommen." Adressaten sind der Deutsche Bundestag und die Bundesregierung.
Wer die Petition unterstützen möchte, kann dies online unter
http://www.kasseler-brief.de/
tun. Der Text kann dort auch heruntergeladen werden, um im Betrieb
oder Freundeskreis weitere Unterschriften zu sammeln.
Initiatoren der Aktion sind der DGB Region Nordhessen, die
Internetplattform Soliserv.de sowie die Datenschutz- und
Technologieberatung (dtb) Kassel. Bei dem gemeinsamen Kasseler Forum
"Daten ohne Schutz: Gläserne Belegschaften?" im November wurde die
Petition von den rund 250 teilnehmenden Betriebs- und Personalräten
erarbeitet und verabschiedet. Zu den prominenten Erstunterzeichnern
zählen u.a. der Professor Dr. Wolfgang Däubler Arbeitsrechtler und
Herausgeber des Basiskommentar zum BDSG; Dr. Thilo Weichert,
Datenschutzbeauftragter des Landes Schleswig-Holstein; Norbert Warga,
Datenschutzbeauftragter der Gewerkschaft ver.di; Prof. Dr.
Marie-Theres Tinnefeld, Publizistin und Professorin für den
Datenschutz an der Hochschule München und Prof. Dr. Thomas Hoeren,
Direktor d. Instituts f. Informations-, Telekommunikations- u.
Medienrecht an der Universität Münster.
Die bekannt gewordenen Bespitzelungen ließen die Politik durchaus
aktiv werden. So hat die Bundesregierung schon im letzten Jahr das
Bundesdatenschutzgesetz um den Paragrafen 32 ergänzt, der die
Datenerhebung, -verarbeitung und -nutzung für Zwecke des
Beschäftigungsverhältnisses regelt. Auch ein Entwurf für ein Gesetz
zur Regelung des Beschäftigtendatenschutzes liegt vor. Doch Kritiker
bemängeln, dass das Verfahren sich viel zu lange hinziehe und
wesentliche Punkte außer Acht lasse. Im "Kasseler Brief" wird zum
Beispiel kritisiert, dass der Schutz vor ungerechtfertigter Leistungs-
und Verhaltenskontrolle nicht gewährleistet sei oder die offene
Videoüberwachung in viel zu weitem Umfang zugelassen bleibe.
Mit der Verabschiedung des Gesetzes ist wohl vor Mitte des nächsten
Jahres nicht zu rechnen. Die Zeit wollen die Initiatoren der Petition
nutzen, um viele Unterschriften zu sammeln und die Diskussion um einen
deutlich verbesserten Beschäftigtendatenschutz auch abseits von
Skandalen in Gang zu halten.
Matthias Wilke von dtb-Kassel ist optimistisch, dass dies gelingen
wird: "Immerhin hat die Politik erkannt, dass beim
Beschäftigtendatenschutz etwas getan werden muss. Jetzt gilt es, dafür
zu sorgen, dass die Maßnahmen in die richtige Richtung gehen." Doch
auch ohne ein Beschäftigtendatenschutzgesetz können sich Arbeitnehmer
gegen unangemessene Kontrollen und Datenmissbrauch im Betrieb
wehren. "Mit Betriebsvereinbarungen lässt sich hier einiges bewirken",
weiß Mathias Wilke aus seiner Beratungspraxis.
Doch er weiß auch, dass die technische Entwicklung rasant weitergeht
und gesetzliche Regelungen sowie Betriebsvereinbarungen dabei schnell
ins Hintertreffen geraten. "Ein Hase und Igel-Spiel ähnlich der
Entwicklung von Antivirenprogrammen für den Computer, die immer neue
Viren abwehren müssen", beschreibt Matthias Wilke das ungleiche Rennen.
Ansprechpartner:
Matthias Wilke
www.dtb-Kassel.de
Telefon 0561 / 70 575 70