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Sabine Ellersick <S.ELLERSICK ät NADESHDA.org>26. Aug 2010 19:22

Erster Eindruck vom Gesetzentwurf Beschaeftigtendatenschutz


Hallo,

ich habe den Gesetzesentwurf (zu finden über
<http://www.bmi.bund.de/cln_165/SharedDocs/Kurzmeldungen/DE/2010/08/beschaeftigtendatenschutz.html>,
Direktlink:
<http://www.bmi.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/Gesetzestexte/Entwuerfe/Entwurf_Beschaeftigtendatenschutz.pdf>)
und das Pressepapier (Direktlink:
<http://www.bmi.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/Kurzmeldungen/pressepapier_beschaeftigtendatenschutz.pdf>)
schon mal quergelesen. Der Gesetzentwurf macht auf mich einen ganz guten
Eindruck, auch wenn an einigen Stellen die Regelungen noch verbessert
werden können. Aber gegenüber dem Entwurf vom 28. Mai 2010 ist es eine
sehr deutliche Verbesserung.

Eines ist mir unter anderem aufgefallen:

Im Abschnitt "II. Datenerhebung im Beschäftigungsverhältnis" wird unter
dem Punkt "Ohne Kenntnis (§ 32e)" (Seite 4 unten und Seite 5 oben)
angegeben, dass bei einer Datenerhebung ohne Kenntnis der Betroffenen
"der betriebliche Datenschutzbeauftragte vorab einzuschalten" ist. Nach
§ 32e Abs. 5 Satz ist ein 4d Abs. 5 anzuwenden. Das heißt also, dass
Unternehmen, die ohne Kenntnis des Betroffenen von ihm Daten erheben
wollen, einen Datenschutzbeauftragten zu bestellen haben. Das finde ich
einen guten Ansatz.

Viele Grüße,

Werner


- --
Dipl. Inform. Werner Hülsmann

- - Mitglied des Beirats des Forums InformatikerInnen für Frieden und
gesellschaftliche Verantwortung (FIfF) e.V. - http://www.fiff.de
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