DVD: Von der starken Eiche zum geprueften Datenschutzferkel
Sehr geehrte Damen und Herren,
die Deutsche Vereinigung für Datenschutz begrüßt die symbolischen
Bußgelder, die die Drogeriemarktkette Müller wegen unzulässiger Erhebung
von Gesundheitsdaten ihrer Beschäftigten zahlen muss.
Anbei finden Sie unsere Presseerklärung; als PDF ebenfalls unter
http://www.datenschutzverein.de/presse.html
Mit freundlichen Grüßen,
Karin Schuler
stv. Vorsitzende DVD e.V.
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Presseerklärung
Bonn, 13.01.2010
Drogeriemarktchef Müller: Von der starken Eiche zum geprüften
Datenschutzferkel.
Die Deutsche Vereinigung für Datenschutz begrüßt die immerhin
symbolischen Bußgelder, die die Drogeriemarktkette Müller wegen
unzulässiger Erhebung von Gesundheitsdaten ihrer Beschäftigten zahlen muss.
Dass zur Schau gestellte Arroganz doch nicht immer ausreicht, Probleme
aus der Welt zu schaffen, mag eine neue Erfahrung für den
Geschäftsführer der Drogeriemarktkette Müller, Erwin Müller, sein.
Noch im Herbst hatte er angesichts der Nominierung seines Unternehmens
für einen BigBrotherAward per Fax fragen lassen, was es eine Eiche
schere, wenn sich ein Borstenschwein an ihr schabe. Inhaltlich mochte
der 77-jährige Firmengründer damals nicht zu dem Vorwurf Stellung
nehmen, er habe Beschäftigte zur Preisgabe ihrer Krankendaten genötigt.
Jetzt gab die Datenschutz-Aufsichtsbehörde Baden-Württemberg das
Ergebnis ihrer Prüfung bekannt. Aus der Veröffentlichung der Behörde
wird deutlich, dass der datenschutzwidrige Umgang mit Mitarbeiterdaten
wohl nur die Spitze des Eisbergs ist. Erst anlässlich der behördlichen
Überprüfung bequemte sich das Unternehmen, den gesetzlich
vorgeschriebenen betrieblichen Datenschutzbeauftragten zu bestellen.
Das war der Datenschutzaufsicht immerhin ein Bußgeld in Höhe von ca.
0,007 Prozent des Jahresumsatzes wert, nämlich genau 137.500 EUR.[1]
Die stellvertretende Vorsitzende der Deutschen Vereinigung für
Datenschutz und Jurymitglied der BigBrotherAwards, Karin Schuler,
bemerkte hierzu spöttisch: "Man muss ja heutzutage schon froh sein, wenn
überhaupt mal geprüft wird. Rechnet man die Kapazitäten aller deutschen
Datenschutzaufsichtsbehörden zusammen, muss ein deutsches Unternehmen
statistisch gesehen nicht öfter als alle 200 Jahre mit einer Überprüfung
rechnen."
Trotz des geringen Bußgeldes kann Schuler dem Vorgang Positives
abgewinnen. "Ein angemessener Betrag würde sicherlich anders aussehen.
Aber die negativen Schlagzeilen, die das behördlich attestierte
Fehlverhalten verursacht, könnten sich auf die Käuferentscheidungen
auswirken. Verbraucher und Verbraucherinnen, die aus Empörung nicht mehr
bei Müller einkaufen - das wäre die eigentliche Strafe".
Bleibt zu fragen, ob es die Eiche Erwin Müller dann immer noch nicht schert.
[1]
http://www.im.baden-wuerttemberg.de/de/Meldungen/222756.html
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Weitere Auskünfte erteilt die stv. Vorstandsvorsitzende Karin Schuler,
erreichbar über die Geschäftsstelle unter 0228/22 24 98 oder unter
0228/24 20 733.