8.12.: Mahnwache vor der IMK - Kurhaus Wiesbaden
Mahnwache vor der IMK - Kurhaus Wiesbaden 8. Dezember 10:00 Uhr
VVN-BdA
04.12.11
von Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes / Bund der
Antifaschistinnen und Antifaschisten in der Bundesrepublik Deutschland
(VVN-BdA)
Die Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes / Bund der Antifaschisten
(VVN-BdA) veranstaltet eine Mahnwache mit der die NS-
Verfolgtenorganisation ein Verbotsverfahren gegen die NPD fordert und
dies mit dem Ruf nach Abschaltung der als V-Leute tätigen Neonazis
verbindet:
am Donnerstag, dem 8. Dezember, ab 10.00 Uhr, in Wiesbaden vor dem
Tagungsgebäude der Innenministerkonferenz, Kurhaus (Kurhausplatz 1),
Mit dieser Mahnwache beginnt die VVN-BdA eine neue bundesweite
Unterschriftensammlung für das NPD-Verbot.
Die von NS-Opfern und Widerstandskämpfern gegründete Organisation, die
sich als die stärkste Organisation von Antifaschisten in der
Bundesrepublik Deutschland bezeichnet, fordert das Verbot der NPD schon
seit mehreren Jahren. Sie hat dafür unter dem Logo "nonpd" bundesweit
bereits zwei Kampagnen durchgeführt.
Bei der ersten Kampagne in 2007 wurde die Verbotsforderung von 175.000
Bürgerinnen und Bürgern mit ihrer Unterschrift unterstützt. Weitere 5.000
Bürgerinnen und Bürger gaben bei einer weiteren Sammelaktion der VVN-BdA
persönliche Stellungnahmen und Begründungen für die Verbotsforderung ab.
In Anbetracht der jüngsten Entwicklung sieht die VVN-BdA mehr denn je
Veranlassung, nunmehr endlich ein Verbotsverfahren durchzuführen.
Ebenso nachdrücklich setzt sich die VVN-BdA für eine Abschaltung der als
V-Leute tätigen und vom Verfassungsschutz bezahlten Neonazis ein.
Die V-Leute hätten weder Umtriebe noch Verbrechen verhindert, sie noch
nicht einmal aufgedeckt. Stattdessen würden Gewalttaten auch von V-Leuten
gefördert. Die Honorargelder des Verfassungsschutzes flössen in
Neonaziaktivitäten. Schließlich habe die Existenz der V-Leute das erste
Verbotsverfahren blockiert und so zur Bestandssicherung der NPD geführt.
Das alles gebiete die sofortige Beendigung des V-Leute-Unwesens. Es
bedürfe keiner Informationen der V-Leute, die ohnehin nicht
gerichtsverwertbar seien, um ein NPD-Verbot zu begründen. Dazu genügten
die offenen Aktivitäten der NPD, deren Äußerungen und vor allem deren
Förderung und Unterstützung von Gewalttaten.
Quelle: scharf-links. 4.12.11
http://www.scharf-links.de/46.0.html?&tx_ttnews[tt_news]=20299&tx_ttnews[backPid]=56&cHash=d9216dc95b
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