80 Prozent der Deutschen lehnen GEZ-Gebühren für PCs ab - Widerstand in Politik, Wirtschaft und Verbänden gegen Pläne der öffentlich-rechtlichen Sender: Gebührenfalle für Unternehmen - Abzocke statt Innovation oder Geldanspruch ohne Gegenleistung
Berlin/Hannover - Die pauschale Gebührenpflicht für "neuartige
Rundfunkempfangsgeräte" wird massiv kritisiert. Die große Mehrheit der
Deutschen findet es falsch, ab 2007 eine Rundfunkgebühr für internetfähige
Computer zu erheben. Nach einer Umfrage des Hamburger Magazins stern lehnen
80 Prozent der Bürger die von der GEZ erhobene Gebühr für "neuartige
Rundfunkgeräte" ab. Von den Internet-Nutzern finden sogar 88 Prozent die
Gebühr falsch. Für die Gebühr sprachen sich nur 12 Prozent der Befragten
aus.
„Die Verbraucher pauschal zur Kasse zu bitten, ist Abzocke. Das ist so,
als ob ein Tauber einem Straßenmusikanten Geld in den Hut werfen müsste,
obwohl er ihn nicht hören kann. Wir sind eindeutig gegen eine Gebühr nach
Geräten", erklärt der FDP-Wirtschaftsexperte Paul Friedhoff. Entgegen
ursprünglicher Pläne sollen laut einem Beschluss der ARD-Intendanten die
Besitzer eines internetfähigen PCs oder UMTS-Handys „nur" noch
GEZ-Gebühren in Höhe von 5,52 Euro pro Monat zahlen. Nach Ansicht der
FDP-Bundestagsfraktion schadet die Regelung vor allem kleinen und
mittleren Unternehmern, Selbstständigen und Freiberuflern. „Die Liberalen
lehnen die neue Gebührenpflicht daher entschieden ab und fordern zumindest
eine Verlängerung des Moratoriums“, so der Vorsitzende der FDP-Kommission
für Internet und Medien, Hans-Joachim Otto.
Zur Zeit dürften Geräte gerade mal die abstrakte Möglichkeit aufweisen,
Rundfunk zu empfangen. „Die Gesetzesvorlage ist für die deutschen
Unternehmer der völlige Irrsinn. Wir kämpfen mit täglich sinkenden Margen
um die Wettbewerbsfähigkeit, unsere Mitarbeiter arbeiten über das täglich
vorgeschriebene Maß hinaus, da hat niemand für TV- und Hörfunkangebote im
Internet die nötige Zeit. Selbst wenn es technisch machbar ist, so ist es
doch völlig wirklichkeitsfremd. Der Mittelstand wird einfach nur mit
zusätzlichen Gebühren zur Kasse gebeten, für Leistungen, die er nicht
erhält oder nicht nutzen kann. Übrigens obliegt es den
Öffentlich-Rechtlichen selbst ihre Programme über das Internet Protokoll
nicht zu verbreiten. Wenn sie es dennoch tun, um dann anschließend dafür
pauschal Gebühren zu verlangen, muss man ihnen bösen Willen unterstellen.
Es ist eine Art pauschale Unternehmenssteuer“, kritisiert David Novak,
Geschäftsführer der auf IT-Dienstleistungen spezialisierten Erbert &
Wesche GmbH
http://www.ebert-wesche.de.
"Eine Ausweitung der GEZ-Gebühren auf Geräte, die primär gar nicht dem
Rundfunkempfang dienen, ist nichts weiter als eine mühsam kaschierte
Abzocke", empört sich auch Mario Ohoven, Präsident des Bundesverbandes
mittelständische Wirtschaft (BVMW)
http://www.bvmw-online.de. Seit Jahren
werde den Klein- und Mittelbetrieben die Nutzung des Internets für alle
Geschäftsabläufe nahe gelegt. Jetzt solle die Wirtschaft für
Einnahmeausfälle der GEZ aufkommen. Das sei ein Einfallstor für immer neue
Gebühren, moniert Ohoven.
„Offensichtlich haben die 16 Bundesländer bei ihrer Zustimmung zum achten
Rundfunkänderungsstaatsvertrag vom 15. Oktober 2004 die Tragweite ihrer
Entscheidung nicht erkannt und eine Definitionsänderung vorgenommen, die
heute zur Gebührenfalle wird“, kritisiert Andreas A. Sobotta,
Hauptgeschäftsführer der Mittelstands- und Wirtschaftsvereinigung (MIT)
der CDU in Niedersachsen
http://www.mittelstand-niedersachsen.de. Ob per
Büro-PC überhaupt Fernsehen oder Radio empfangen werde, spiele überhaupt
keine Rolle. „Künftig reicht es schon aus, einen Computer mit
Internetanschluss zu besitzen, um zahlen zu müssen. Besonders teuer kommt
es dabei kleineren Unternehmen und Selbständigen zu stehen, die bisher
keine herkömmlichen Empfangsgeräte bereithalten. Vielen Betrieben drohen
darüber hinaus gar Mehrfachbelastungen, wenn internetfähige PCs in jeder
Filiale vorhanden sind“, so die Bedenken von Sobotta. Die Unternehmer
hätten noch nicht einmal eine Wahl. „Seit dem vergangenen Jahr schreiben
die Finanzämter die elektronische Übermittlung der
Umsatzsteuer-Voranmeldungen und der Lohnsteuer-Anmeldung vor. Die
Übermittlung der Sozialversicherungsmeldungen hat seit 2006 ebenfalls
elektronisch zu erfolgen. Freiberufler und Klein-Gewerbetreibende werden
durch die Finanzbehörden gezwungen, einen PC mit Internetzugang
anzuschaffen und zu nutzen. Durch die Neufassung des RGebStV werden diese
Unternehmen quasi in eine Gebührenpflicht gedrängt“, sagt Sobotta. Es
handele sich also nur um eine pure Geldschneiderei.
"An der Einführung von Rundfunkgebühren für Internet-fähige Geräte wird
wieder einmal deutlich, wie schwer man sich in Deutschland mit
Innovationen tut. Es geht doch um nicht weniger als den Wandel hin zu
einer modernen Informationsgesellschaft, bei der das Internet eine
wichtige Basistechnologie geworden ist. Auf diese moderne Welt mit ihren
innovativen Diensten versucht man jetzt mit aller Gewalt, alte und
überkommene bürokratische Monster und Gebühren überzustülpen", beklagt
Michael Sander, Geschäftsführer der Unternehmensberatung Geschäftsführer
der TCP Terra Consulting Partners GmbH
http://www.terraconsult.de. Es sei
doch ersichtlich, dass es einzig und allein um das formaljuristische
Ausnutzen einer Gebühreneinzugsermächtigung geht. "Es gibt keinerlei
Diskussion darüber, ob und was die öffentlich-rechtlichen Anstalten zum
Internet-basierten Innovationswettbewerb beigetragen haben, um überhaupt
eine inhaltliche Legitimation für den Gebührenanspruch vorzuweisen.
Abzocke statt Innovation oder Geldanspruch ohne Gegenleistung", so das
Resümee von Sander.